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Heise Newsticker : Urteil gegen Catchall

Verfasst: 16.05.2006, 14:52
von Tifflor
janz wischtisch evtl. auch fuer abakus ? (hier laeuft ja auch ein catchall wenn ich mich nicht irre) denn wer weiss ob jetzt z.b. markeninhaber nicht auch auf den gleichen zug aufspringen...vergleiche :
https://ferrero.www.abakus-internet-marketing.de/foren


https://www.heise.de/newsticker/meldung/73176

Verfasst:
von

Verfasst: 16.05.2006, 15:16
von schachi
und was ist dann mit allen suddomain Anbietern ?

Verfasst: 16.05.2006, 15:22
von chris21
Der Beklagten wurde für die Catchall Funktion kein Verschulden zugerechnet, siehe Meldung. Zudem: wofür bitte braucht man denn eine solche Catchall-Funktion?

Halb so wild das Urteil.

Verfasst: 16.05.2006, 15:27
von schachi
naja witzig wirds wenn ich zb. bei ebay handle und ein mailkonto mit ebay@irgendwas1.at einrichte und ich dann auch wegen namensrecht verklagt werde...

oder wie oben schon geschrieben was ist mit alle denen die ein subdomain service anbieten..oder free hoster, oder gb betreiber wo sich der user einen namen selbst aussuchen kann usw. ... :D :D

Verfasst: 16.05.2006, 15:51
von oldInternetUser
schachi hat geschrieben:was ist mit alle denen die ein subdomain service anbieten..oder free hoster, oder gb betreiber wo sich der user einen namen selbst aussuchen kann usw. ...
Wenn jemand solche Dienste anbietet und die Subdomains ohne Prüfung automatisch freischaltet, dann ist er auch selbst schuld - geschieht ihm dann gerade recht, wenn er deshalb Probleme kriegt.

Verfasst: 16.05.2006, 16:01
von schachi
oldInternetUser hat geschrieben:
schachi hat geschrieben:was ist mit alle denen die ein subdomain service anbieten..oder free hoster, oder gb betreiber wo sich der user einen namen selbst aussuchen kann usw. ...
Wenn jemand solche Dienste anbietet und die Subdomains ohne Prüfung automatisch freischaltet, dann ist er auch selbst schuld - geschieht ihm dann gerade recht, wenn er deshalb Probleme kriegt.

...aja und auf was prüfst du dann?

ob jemand dich verklagen will der zb. Ernst heisst oder ebay.irgendwas1.at weil er einen webspace hat wo er die bilder für ebay verwendet ??? :oops: :oops:

Das würde mich jetzt mal brennend interresieren ?

Verfasst: 16.05.2006, 16:09
von oldInternetUser
schachi hat geschrieben:...aja und auf was prüfst du dann?

ob jemand dich verklagen will der zb. Ernst heisst oder ebay.irgendwas1.at weil er einen webspace hat wo er die bilder für ebay verwendet ??? :oops: :oops:

Das würde mich jetzt mal brennend interresieren ?
Keine anonyme Anmeldung zulassen - sprich: Name und Adresse sind Pflicht - das schreckt ab.

Zustimmung zur entsprechend formulierten AGB ist notwendig - sonst keine Anmeldung.

Solche Dienste nicht kostenlos anbieten - der Zwang zum Bankkontakt ist immer noch das sicherste Gegenmittel.

Verfasst: 16.05.2006, 16:15
von schachi
...mh irgendwie ist das jetzt aber nicht die lösung oder ?

also ab jetzt alle GB oder sonstige dienste die eine subdomain verwenden nur noch kostenflichtig, aber auch dann besteht das gleiche ursprüngliche problem denn der beklagte war ja kein unbekannter in diesem fall ?? :bad-words:

Verfasst: 16.05.2006, 16:41
von oldInternetUser
schachi hat geschrieben:...mh irgendwie ist das jetzt aber nicht die lösung oder ?
Mir reicht diese Lösung vollkommen aus.

Wer im Web Dinge kostenlos anbietet, zieht problematische Nutzer an. Mit den Folgen von deren Tun darf er sich dann später herumschlagen. Da verzichte ich dankend darauf.
schachi hat geschrieben:denn der beklagte war ja kein unbekannter in diesem fall ??
Es gab in diesem Fall keinen Subdomain-Nutzer, der diesen Namen explizit gewünscht hätte. Und eine explizite Freischaltung ist mit einer Catch-All-Funktion nicht unbedingt kompatibel.

Verfasst: 16.05.2006, 18:54
von Tifflor
aehh ihr habt aber schon verstanden was eine catchall funktion ist und wieso in dem o.g. fall es zu einer klage kam ? das hat nix mit email oder subdomain namen zu tun...warum habe ich wohl obiges ferrero beispiel mal mit einfuegt? DAS ist eine catchall-funktion...

Verfasst: 16.05.2006, 20:21
von Hasenhuf
Ich halte die Entscheidung für vollkommen schwachsinnig. Da geht einer hin gibt seinen Namen + einen domainnamen in die Adreßzeile seines Browsers ein und weil er keinen 404er bekommt verklagt er den domaininhaber. Dann kann er auch gleich einen entsprechenden Text in ein Suchfeld o.ä. eingeben, eine screenshot machen und ab vor Gericht.

Mit etwas Glück braucht man auch bloß bei google genügend entsprechende Suchbegriffe + den eigenen Namen einzugeben um auf einschlägige Seiten zu kommen.

Verfasst: 16.05.2006, 23:02
von Cura
@Hasenhuf_

Da muss ich Dich gerade mal korrigieren.

Das Urteil ist nicht schwachsinnig. Ich kann nicht mal einen schwachen Sinn (Logik) darin erkennen.

Genaugenommen sind es auch zwei Urteile, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind.
Schau Dir mal die Vorinstanz an.

Was mich jedoch erstaunt ist, dass jemand überhaupt eine solche Klage in Erwägung zieht und dann auch tatsächlich durchzieht. Bei dem angesetzten Streitwert und dem damit verbundenen Kostenrisiko ist das schon mehr als erstaunlich.

Bei dieser Art von Klagen und anschliessenden Entscheidungen habe ich im Hinterkopf immer so den leisen Gedanken, dass dort etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann, dass der Kläger vorher wusste, wie das Gericht (die Gerichte) entscheiden werden.

Verfasst: 17.05.2006, 07:25
von Tifflor
nein es geht glaube ich darum dass der klaeger gleichzeitig : schadenersatz UND eine gewinnbeteiligung an der domain einklagen wollte ;-) soviel zu seinen "ehrbaren" absichten nicht mit so einem schmuddel in verbindung gebracht zu werden ;-) dem haben die richter aber gottseidank eine absage erteilt ;-)