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Gelten Mahnungen als Inforbrief
Verfasst: 26.05.2006, 11:10
von nosearchscores
Hallo,
wie versendet Ihr Mahnungen an Eure Kunden, ist das posttechnisch ein Infobrief zu 35 cent oder volle Liestung zu 55 cent?
vielen dank
Verfasst:
von
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Verfasst: 26.05.2006, 11:22
von rechtlegal
Ist nicht Dein Ernst?
Zitat Infobrief: "kleinere Mengen
inhaltsgleicher Sendungen.
Verfasst: 26.05.2006, 11:26
von nosearchscores
mahnungen sind ja inhaltsgleich bis auf den wert und die adresse

Verfasst: 26.05.2006, 11:32
von rechtlegal
Eben.

Verfasst: 26.05.2006, 11:34
von nosearchscores
naja,
die adresse ist immer unterschiedlich bei infobriefen.
und ob der betrag den "gleichen inhalt" zunichte macht, ist eben die frage.
Verfasst: 26.05.2006, 12:09
von net(t)worker
naja.... ist es nicht so, dass ein infobrief nicht fest verschlossen werden darf, damit die Post jederzeit überprüfen kann was drin ist?
und so eine Mahnung verschicken... naja... ich weis nicht...
Verfasst: 26.05.2006, 12:17
von StefanMuc
Infobrief/Infopost darf fest verschlossen sein.
nosearchscores hat geschrieben:naja,
die adresse ist immer unterschiedlich bei infobriefen.
und ob der betrag den "gleichen inhalt" zunichte macht, ist eben die frage.
Es ist von der Deutschen Post exakt definiert, wo sich der Inhalt unterscheiden darf, und dazu gehört definitiv kein Rechnungsbetrag.
Du kannst höchstens im Text ein "Unser Zeichen" mit variablem Inhalt einfügen, sowie Anreden wie "Sie haben gewonnen, liebe Frau Meier". Ebenso den Namen von Haustieren.
Ich habe schon mal auf normales Porto aufzahlen müssen, weil ich einem Massenmailing aus Gewichtsgründen nur 3 von den geplanten 4 Gutscheinen beigelegt hatte... und es waren nicht immer die identischen 3
LG StefanMuc
Verfasst: 26.05.2006, 12:23
von rechtlegal
StefanMuc hat geschrieben:Du kannst höchstens im Text ein "Unser Zeichen" mit variablem Inhalt einfügen, sowie Anreden wie "Sie haben gewonnen, liebe Frau Meier". Ebenso den Namen von Haustieren.
@nosearchscores
Kannst ja die Mahnungen alle über den gleichen Betrag raussenden.

Verfasst: 26.05.2006, 12:45
von Airport1
wobei die 3. mahnung man eigentlich sogar per einschreiben verschicken sollte, sonst kann der empfaenger wieder mal abstreiten die mahnungen je erhalten zu haben.. wir haben sowieso ein recht lustiges rechtssystem, dem ich nie gross vertrauen wuerde
Verfasst: 26.05.2006, 12:48
von mic_jan
Hi, Mahnungen kannst du einfach als normalen Brief schicken... nach 30 Tagen ist dann rein rechtlich auch der gerichtliche Mahnbescheid ohne vorhergegangene Mahnung möglich.
Gruss,
Michael
Verfasst: 26.05.2006, 13:05
von net(t)worker
naja.... ich habe einen ähnlichen Fall momentan am laufen... ich hatte bei einer Firma etwas bestellt, bei der Bestellung wurde gesagt, dass der Betrag 10 Tage nach dem versand erfolgen wird... die Blödmänner wollten aber sofort abbuchen, ging aber nicht... Da ich meine Kontoauszüge fast nie selber abhole werden mir diese alle paar Wochen zugeschickt und von mir auch nicht mehr großartig geprüft.... also dachte ich dass der Brief von der Bank wieder ein Kontoauszug ist und legte ihn ungeöffnet zu den anderen Kontoauszügen.... dass es nun eine Mitteilung über einen mißglückten Abbuchungsversuch war habe ich so nicht mitbekommen.... Tage später war das Geld dann auf meinem Konto und lag dann dort, bis ich ca. 3 Monate später direkt einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalte, mit Inkassogebühren etc.... angeblich sollte ich zwischenzeitlich 1 Mahnung erhalten haben, die ist bei mir aber nie angekommen.... den ehemaligen Rechnungsbetrag habe ich natürlich sofort nach Überprüfung der Sachlage überwiesen, der lag ja immernoch auf dem Konto... aber die Inkassokosten werde ich nicht zahlen, haben der Firma auch genau erklärt warum... inzwischen habe ich bereits Schreiben von deren Anwalt bekommen.... finde ich schon teilweise lustig wie die es versuchen.... beim ersten Schreiben des Anwalts lag ein Muster über einen Mahnbescheid dabei, um mir zu zeigen wie die Kosten sich entwickeln können, wenn ich nicht sofort zahle.... beim nächsten wurde angeboten ich könne die ca. 50,- Euro auch in Raten von min. 20,- Euro zahlen... und nun warte ich schon gespannt auf die weiteren versuche... dass die wirklich versuchen die Inkassogebühren gerichtlich einzutreiben glaube ich nicht.... so ganz ohne Mahnung/Zahlungserinnerung etc. kann man doch kein Inkassounternehmen einschalten... zumal die das doch selber mit dem Termin für den Einzug vom Konto verbockt haben.... wenn zum vereinbarten Termin das Geld abgebucht worden wäre, wäre alles in Ordnung gewesen...
Verfasst: 26.05.2006, 13:21
von Garfield
mic_jan hat geschrieben:Hi, Mahnungen kannst du einfach als normalen Brief schicken... nach 30 Tagen ist dann rein rechtlich auch der gerichtliche Mahnbescheid ohne vorhergegangene Mahnung möglich.
Im Streitfall mußt du aber den Zugang der Rechnung nachweisen können

Verfasst: 26.05.2006, 16:03
von ole1210
wobei die 3. mahnung man eigentlich sogar per einschreiben verschicken sollte
Es ist ganz egal ob du 1 oder 1000 Mahnungen versendest. Rechtlich ändert das nichts. Nach 3 Jahren ist deine Forderung verjährt.
Verfasst: 26.05.2006, 18:56
von WerbeCheck
ole1210 hat geschrieben:
wobei die 3. mahnung man eigentlich sogar per einschreiben verschicken sollte
Es ist ganz egal ob du 1 oder 1000 Mahnungen versendest. Rechtlich ändert das nichts. Nach 3 Jahren ist deine Forderung verjährt.
@ rechtlegal: juckt es Dich nicht in den Fingern, hier kurz Stellung zu nehmen (Aufklärungsarbeit zu leisten)? OK, Du bist nur zum Spaß hier ...
Zum Thema Mahnung per Einschreiben oder nicht empfehle ich das Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" von Dr. jur. Ralf Höcker (ISBN 3-548-36772-0), zum Thema Verjährung den Schönfelder.
Verfasst: 26.05.2006, 19:07
von ole1210
@ Werbecheck
Hast ja Recht, 3 Jahre plus den Rest vom Jahr als dein Anspruch entstanden ist.
Ansonsten gibt es hier nix aufzuklären!