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Einnahmen/Ueberschussrechnung / Einkommen(s)steuererklaerung

Verfasst: 04.08.2006, 13:37
von Airport1
Vorab paar Antworten, bevor Fragen kommen:
- Warum das (s) in Klammern steht -> siehe wikipedia
- bin Kleinunternehmer, und definitiv unter 17500
- darf daher einfache EInnahmen / Ueberschussrechnung machen
- nein, erstmal moechte ich keinen Steuerberater brauchen
- denn ich liebe Herausforderungen ;-)

Also, ich habe nun alles abgeheftet, sortiert, usw. und bin gerade am Zusammenrechnen. Ausgaben habe ich z.B. unterteilt in
GWG, Telefonkosten, Onlinekosten (HostingGebuehren z.B.), Bankgebuehren, Krankenkasse, Ausbildung, Sonstiges, Spenden
.. auch Abschreibungen habe ich gemacht, klar.

Nun bleibt aber doch eine Unklarheit:
Darf man auch die Krankenkassen-Beitraege als Ausgabe bei der Einnahmen/Ueberschuss-Rechnung verbuchen?

Antwort A: Nein, ist reines "Privatvergnuegen"
Antwort B: Ja, darf man dort abziehen

Bin auf Antworten gespannt..

Verfasst:
von
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Verfasst: 04.08.2006, 13:38
von Yel nats
A

diese Frage eignet sich perfekt für www.Rechnungswesenforum.de :D

Verfasst: 04.08.2006, 13:44
von oldInternetUser
Es genügt, wenn Du dir deine Formulare genau ansehen würdest - insofern verstehe ich den Thread nicht.

Das kommt in den Mantelbogen, Seite 3, Zeile 73 rein.

Sprich:
(1) Ja, Privatvergnügen, rechnet zu Kosten der privaten Lebensführung.
(2) Aber nicht bei den Betriebsausgaben, sondern eben im Mantelbogen.

Verfasst: 04.08.2006, 13:48
von Airport1
Super, Danke :) Uebrigens, hab gestern n Steuerberater dazu befragt, der haette B gemeint, also wollte der mich entweder in die Irre fuehren oder ist einfach nicht wirklich gut..?

Verfasst: 04.08.2006, 15:57
von FEAnoR
Airport1 hat geschrieben:- nein, erstmal moechte ich keinen Steuerberater brauchen
- denn ich liebe Herausforderungen
Schlechte Entscheidung...
Airport1 hat geschrieben:Super, Danke :) Uebrigens, hab gestern n Steuerberater dazu befragt, der haette B gemeint, also wollte der mich entweder in die Irre fuehren oder ist einfach nicht wirklich gut..?
Gute Entscheidung! :D

Mein Tipp, wenn du ein wenig sparen möchtest, dann halte mal Ausschau nach einem "Buchführungsservice" oder einem Buchhalter, der einfach deine Buchführung übernimmt. Das ist gut und kostengünstig.

Verfasst: 04.08.2006, 16:04
von oldInternetUser
Airport1 hat geschrieben:Uebrigens, hab gestern n Steuerberater dazu befragt, der haette B gemeint, also wollte der mich entweder in die Irre fuehren oder ist einfach nicht wirklich gut..?
Als ich vor sehr langer Zeit noch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, habe ich in dieses Feld das abgepinselt, was auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen worden war.

Dann fing die Selbständigkeit an, Krankenkassenbeiträge habe ich dann eben selbst gezahlt - und weiterhin dasselbe Feld verwendet. Der Betrag (plus eine freiwillige Rentenversicherung) wird auch immer zu einem gewissen Prozentsatz berücksichtigt (steht dann im Bescheid, die Berechnung des zu berücksichtigenden Anteils ist relativ kompliziert).

Verfasst: 04.08.2006, 16:42
von net(t)worker
naja.... bei den Krankenkassenbeiträgen musst du 2 Fälle unterscheiden....

erstmal deine eigene Krankenkasse, das wäre eben dein "Privatvergnügen"

wenn du aber Angestellte hast, zahlst du für deren Krankenkasse ja auch den Arbeitgeberanteil, der zählt zu den Lohn-/Gehaltskosten und so auch Geschäftsausgaben...

Verfasst: 04.08.2006, 22:11
von Airport1
> diese Frage eignet sich perfekt für www.Rechnungswesenforum.de

leider nur fuers posten, vernuenftige antworten erhaelt man dort absolut nicht. da wird dann argumentiert dass man sich doch selber um die antworten seiner fragen bemuehen sollte. na dann! dann koennen wir auch abakus dichtmachen, tolle argumentation.. man frage gefaelligst nicht, und poste bitte nicht in dafuer vorgesehene themenrelevante foren! vielleicht hatte ich aber auch nur pech ;)

Verfasst: 05.08.2006, 09:20
von Yel nats
@Flughafenboy :D

da biste bloß an den falschen geraten. Ich meine ich könnte dir meine kurze und knappe Antwort dort jetzt auch noch geben. Aber das wäre ja blöd...wart wenn du kannst einfachnoch nen bissl ab. Zur Zeit ist halt auch auf diesem Forum ein kleines Sommerloch.

Verfasst: 08.08.2006, 12:05
von Sebby2
Uebrigens, hab gestern n Steuerberater dazu befragt, der haette B gemeint, also wollte der mich entweder in die Irre fuehren oder ist einfach nicht wirklich gut..?
war das auch wirklich ein Steuerberater? Oder lag da vielleicht ein Missverständnis vor? So eine einfache Frage kann ein Steuerberater gar nicht falsch beantworten. Außer er hätte sich die Berufsbezeichnung gekauft :wink:

Mein Tipp, wenn du ein wenig sparen möchtest, dann halte mal Ausschau nach einem "Buchführungsservice" oder einem Buchhalter, der einfach deine Buchführung übernimmt. Das ist gut und kostengünstig.
In deinem Fall reicht es sicherlich aus, wenn du auf einem Blatt die Einnahmen und die Ausgaben aufschreibst. Eine extra Buchhaltung ist sicherlich nicht notwendig. Allerdings wäre zum erstellen des Jahresabschluss ein Steuerberater nicht schlecht, kommt natürlich auf den Aufwand drauf an.

Verfasst: 08.08.2006, 17:34
von pip
wie haste es denn geschafft unter 17.5 zu bleiben???

Verfasst: 08.08.2006, 18:22
von Airport1
wenn man nicht geldg..l ist, nicht jeden abzockt, nicht das netz zumuellt mit spam, ueberall sinnlose adsense wuesten hinklatscht usw. bleibt man locker unter 17500 - das gute gewissen ists mir aber wert ;)