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Du bist gut. Das sind alles Internetabzocker. Die GEZ ist ja eine Abzocke in einer anderen Richtung.tron hat geschrieben:ich haette hier nen beitrag zum thema gez erwartet.. aber was ihr schreibt, ist unter der ueberschrift hier nicht angebracht mMn.!
Omg, ne Watsche verdient.Traxx-X hat geschrieben:
..... da zahle ich die GEZ Gebühren gerne .... wirklich! Man muss halt immer ein wenig differenzieren ........ und nicht pauschalisieren .....
Traxx-X
Ab Januar 2007 müssen Sie GEZ-Gebühren zahlen, wenn Sie ein internetfähiges Gerät (Computer!!!) besitzen und zwar sogar dann, wenn Sie gar keinen Internetzugang haben. Da Sie als Unternehmen in jedem Fall einen Computer besitzen, bedeutet dies, das Ihr Gewerbe demnächst auch noch eine GEZ-Gebühr zu tragen hat.
Mit der gleichen Logik bitte ich Sie Kindergeld (ggf. für ein zusätzliches Kind) zu beantragen.
Das (ggf. zusätzliche) Kind ist zwar nicht vorhanden, aber das dafür notwendige Gerät haben Sie ja.
Hier das Antragsformular:
https://www.famerb.de/formulare/kgantrag.pdf
Füllen Sie es bitte nach bestem Wissen aus. Nur unter Punkt 4 tragen Sie bitte ein:
"Kinder sind noch keine da, aber das dafür notwendige Gerät ist vorhanden. Was für Gebühren (GEZ) gilt, muss auch für Bezüge gelten!".
jo der kann gerne klingeln und wird dann des grundstuecks verwiesen.Hasenhuf hat geschrieben:Aber dann nicht beschweren, wenn jemand vom Amt kommt und die Empfangsbereitschaft des Gerätes testen will.