Cura hat geschrieben:Von Laienrichtern in Zivilverfahren habe ich noch nie etwas gehört.
Tja frage mich- das war zu dem Zeitpunkt, (2000/2001) vor dem Kammergericht Berlin (vergleichbar mit einem Landesgericht) so üblich.
Vielleicht ist Laienrichter nicht der korrekte Ausdruck und vielleicht ist das auch nur vor der Kammer für Handelssachen so.
Ich habe mir gerade das Urteil noch mal rausgezogen, da steht "durch die mündliche Verhandlung am *** durch den vorsitzenden Richter am Landgericht **** und die Handelsrichter **** und ****."
Und vor Prozeßbeginn wurde mir erklärt wer welche Rolle in dem Raum spielt und die beiden Handelsrichter waren keine Berufsrichter, sondern Persönlichkeiten aus der freien Wirtschaft, vergleichbar mit Schöffen.
So ich mich richtig entsinne (aber das weiß ich nicht mehr genau) hatte der Berufsrichter 50% und die "Handelsrichter" je 25% Stimmgewalt bei der Urteilsfindung - also es konnte nicht gegen den Berufsrichter entschieden werden, aber der Berufsrichter konnte auch nicht gegen den gesunden Menschenverstand entscheiden, wenn die Laienrichter es nicht zuließen.
Woraus resultiert, dass unsinnige Gesetze, oder Gesetzesauslegungen ad absurdum geführt werden können.
Ich fand die Reglung fair - zumal es da noch Beschwerden beim Oberlandesgericht gab und hin und her und her und hin.
Wenn es dich interessiert 102 O 12/01 - Landgericht Berlin
5000 graue Haare und vermutlich zwei Monate meines Lebens,
