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Anwälte sollen ihr Rechtsberatungsmonopol verlieren

Verfasst: 22.08.2006, 20:19
von oldInternetUser
Grade über die google-News gefunden:

https://www.ftd.de/politik/deutschland/106245.html

Bislang ist ja die Rechtsberatung für Nichtjuristen verboten. Das soll sich nun endlich ändern.

Verfasst:
von
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Verfasst: 22.08.2006, 20:29
von rechtlegal
Das machen jetzt die SEO's. :lol:

Aber im Ernst: Die Dame hat nicht Unrecht.

Verfasst: 22.08.2006, 23:31
von Kralle
Wichtiger wäre es endlich das Abmahnwesen abzuschaffen, das mittlerweile zum Selbstzweck verkommen ist und zweifelhafte Anwälte am Leben erhält, die ohne dieses überholte Instrumente vermutlich keine Chance auf dem Freien Markt hätten und sich ihr Geld mal wieder mit Arbeit verdienen müssten.

Verfasst: 23.08.2006, 07:51
von Garfield
Manches davon mag richtig sein, allerdings sollten *bitte* Kfz-Mechaniker, Autowerkstätten etc. aus der Rechtsberatung rausgehalten werden.

Wenn ich hier in den Unfallsachen sehe, was da den Leuten für ein Murks empfohlen wurde, dem jede Substanz fehlt, krieg ich jedesmal die Krise.

Und wenn ich dann noch daran denke, wie schnell und gravierend sich die Rechtslage (und damit einhergehend die Notwendigkeit geänderter Sachbehandlung) gelegentlich ändert, ist abzusehen, daß viele Leute, die sich derart "beraten" lassen, viel Geld verschenken bzw. unnötig zahlen werden.

Naja: Geiz ist in Deutschland ja bekanntlich geil.

Re: Anwälte sollen ihr Rechtsberatungsmonopol verlieren

Verfasst: 23.08.2006, 08:49
von Nullpointer
oldInternetUser hat geschrieben:Grade über die google-News gefunden:

https://www.ftd.de/politik/deutschland/106245.html

Bislang ist ja die Rechtsberatung für Nichtjuristen verboten. Das soll sich nun endlich ändern.
man ich hab mich schon gewundert, warum abakus so ne meldung bringt.
das sieht ja aus wie ein vorschlag vom redesign contest.

Verfasst: 24.08.2006, 13:50
von Cura
Damit wird nur offiziell gemacht, was bisher schon sowieso Gang und Gäbe ist.

Nur wird sich dann – und da hat Garfield gar nicht so unrecht – jeder Otto befugt fühlen Rechtsberatung zu erteilen.

Motto: „Ich verstehe zwar das Gesetz das mich angeblich befugen soll nicht, aber das macht ja nichts, dafür verstehe ich etwas von Motoren“.

Verfasst: 24.08.2006, 13:55
von Garfield
Nett wird sicher auch, wenn die Architekten über Gesetze Auskunft erteilen, die sie während ihrer Tätigkeit gelegentlich mal nicht befolgen :roll:

Oder :lol: ?

Verfasst: 31.08.2006, 07:05
von guppy
Das gibt hoffentlich etwas Rechtssicherheit.
Unter anderm wurde ich schon abgemahnt, weil ich, im Rahmen von Baufinanzierungen und oder Existenzgründungen, eine Beratung über die Einbindung von Fördermitteln auf meinen Internetseiten angeboten habe.
Und das war nicht so eine Hungerkanzlei, sondern jene, die die Concordeopfer vertreten hat.
Zu dem damaliegen Zeitpunkt waren vor dem Kammergericht zu meinem Glück für solche Verfahren immer 2 Laienrichter (keine Schöffen) und ein Berufsrichter für die Urteilsfindung zuständig und die haben echt 3 Monate bis zur Urteilsfindung gebraucht, denn nach dem Buchstaben des Gesetzes in wörtlicher Auslegung war der Prozessgegner im Recht.
Nach dem Urtreil haben sich diverse Weitere mit vergleichbaren Abmahnungen versucht, aber da waren sie ja nun richtig. :evil:

Verfasst: 02.09.2006, 03:05
von Cura
Von Laienrichtern in Zivilverfahren habe ich noch nie etwas gehört.

Verfasst: 02.09.2006, 06:22
von koboxumi
Damit wird nur offiziell gemacht, was bisher schon sowieso Gang und Gäbe ist.
Oh ja alles frei geben woran sich viele nicht halten Drogen verkaufen und konsumieren, falsch Parken, ach Quatsch Strassenverkehrsordnung ganz weg, Betrug im Internet ....

Nicht alles was Gang und Gäbe ist sollte auch einfach so erlaubt werden.

Wenn eine Bank, Architekt... Rechtsberatung leisten wollen sollte eine zusätzliche Qualifikation mit offizieller Prüfung Pflicht, und die Haftungsfrage bei falscher Beratung geklärt sein.

Verfasst: 02.09.2006, 07:26
von guppy
Cura hat geschrieben:Von Laienrichtern in Zivilverfahren habe ich noch nie etwas gehört.
Tja frage mich- das war zu dem Zeitpunkt, (2000/2001) vor dem Kammergericht Berlin (vergleichbar mit einem Landesgericht) so üblich.
Vielleicht ist Laienrichter nicht der korrekte Ausdruck und vielleicht ist das auch nur vor der Kammer für Handelssachen so.
Ich habe mir gerade das Urteil noch mal rausgezogen, da steht "durch die mündliche Verhandlung am *** durch den vorsitzenden Richter am Landgericht **** und die Handelsrichter **** und ****."

Und vor Prozeßbeginn wurde mir erklärt wer welche Rolle in dem Raum spielt und die beiden Handelsrichter waren keine Berufsrichter, sondern Persönlichkeiten aus der freien Wirtschaft, vergleichbar mit Schöffen.
So ich mich richtig entsinne (aber das weiß ich nicht mehr genau) hatte der Berufsrichter 50% und die "Handelsrichter" je 25% Stimmgewalt bei der Urteilsfindung - also es konnte nicht gegen den Berufsrichter entschieden werden, aber der Berufsrichter konnte auch nicht gegen den gesunden Menschenverstand entscheiden, wenn die Laienrichter es nicht zuließen.
Woraus resultiert, dass unsinnige Gesetze, oder Gesetzesauslegungen ad absurdum geführt werden können.
Ich fand die Reglung fair - zumal es da noch Beschwerden beim Oberlandesgericht gab und hin und her und her und hin.
Wenn es dich interessiert 102 O 12/01 - Landgericht Berlin
5000 graue Haare und vermutlich zwei Monate meines Lebens, :-?

Verfasst: 02.09.2006, 07:36
von guppy
koboxumi hat geschrieben:
Damit wird nur offiziell gemacht, was bisher schon sowieso Gang und Gäbe ist.

Wenn eine Bank, Architekt... Rechtsberatung leisten wollen sollte eine zusätzliche Qualifikation mit offizieller Prüfung Pflicht, und die Haftungsfrage bei falscher Beratung geklärt sein.
In Deutschland ist der Begriff Rechtsberatung einfach zu schwammig definiert.
Im Wortlaut des Gesetzes dürfte der Autoverkäufer dir nicht sagen,
"das brauchen sie nicht bezahlen, das fällt unter Garantie oder Gewährleistung" der Bankangestellte dürfte dir nicht sagen "bei deiner Eigenheimfinanzierung kannst diese Fördermittel beanspruchen oder hast ein Anrecht auf diese Subvensionen" zumindestens sind mir beim 2. Beispiel 2 Abmahnungen namentlich bekannt.

Und die Kosten bei einer Falschberatung sind, zumindestens bei Finanzdienstleister, durch eine Pflichtversicherung - der sogenannten "Vermögensschadenshaftpflicht" abgesichert. Vermutlich müssen Architekten eine vergleichbare Versicherung haben.