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Impressum

Verfasst: 07.09.2006, 13:08
von Elfenkind
Hallo,
Ist es jetzt für eine PRIVATE Homepage pflicht ein impressum auf die Seite zu setzen? Bei Geschäftlichen oder Gewerblichen Seiten ist es ja absolute Pflicht und kann zu Problemen führen wenn kein Impressum vorhanden ist.

Mein letzter Stand ist, das auf einer privaten Homepage keine Impressumspflicht herscht. Ist das noch aktuell?

lg

Verfasst:
von

Verfasst: 07.09.2006, 13:34
von MonikaTS
soweit ich weiß für die Schweiz:keines,

Deutschland

Österreich

es gibt die Unterscheidung: gewerbsmäßig- geschäftsmäßig,
Teledienstanbieter- Mediendienst

praktisch ist diese Unterscheidung für Deine Frage irrelevant, weil bei beiden rauskommt:Impressum muss sein

*private* Homepage habe ich in keinem Papier, Dolument, etc diesbezüglich je gelesen.

alles was veröffentlich wird ist nicht mehr *privat*

lg

Verfasst: 07.09.2006, 17:09
von Elfenkind
Super danke für Deine schnelle Antwort.

Wurde da aber nicht mal eine Unterteilung gemacht?
Wenn jetzt eine Seite z.b. über die eigene Familie mit privaten Bildern handelt?

Okay das stimmt, alles was on ist, das kann jeder betrachten und ist somit Öffentlich ;)


Das Impressum muss ja gut zugängig sein, reicht das wenn es ein Unterpunkt ist oder muss es ein Oberpunkt sein?
z.b.:
Oberpunkt: Kontakt
in diesem Punkt gibt es weitere interne Links unter anderem Impressum

reicht das?



Das wichtigste an Daten in einem Impressum ist der Name, Adresse und mail das wars. Oder hab ich grad was vergessen?

Verfasst:
von

Verfasst: 07.09.2006, 22:55
von Mac
Hi,

wenn es *keinen* gibt, der dich wegen "unlauteren Wettbewerbs" abmahnen könnte, wenn Du also weder eigene noch fremde Produkte oder Dienstleistungen verkaufst/empfiehlst, noch Adsense schaltest, noch irgendwelche (Footer-)Links auf kommerzielle Angebote hast, dann kannst Du die Vorschriften über die Anbieterkennung schlicht ignorieren. Dann interessiert sich nämlich keine Sau dafür, ob Du die Vorschriften einhältst, oder ob diese Regeln für Deine (private) Seite überhaupt gelten.

Daß eine Seite, die ihren Urheber nicht erkennen läßt, nicht besonders seriös wirkt, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ließe sich ja über ein gif-impressum genauso lösen, von der Startseite 1x verlinkt und für email-harvester nicht (?) zu lesen.

Gruß,
Mac

Verfasst: 07.09.2006, 23:05
von Kralle
Oh Gott, jetzt geht schon wieder diese Diskussion über "Unlauteren Wettbewerb" und "Impressumspflicht" los :roll:
Aber hauptsache was dazu gesagt, auch wenn man keine Ahnung davon hat.

Und über Gif-Impressen habe ich ja auch schon bereits ausführlich referiert, warum diese nicht der Impressumspflicht entsprechen, siehe
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 30117.html

Eine Impressumspflicht besteht für einen "geschäftsmäßigen" Betrieb, es wird allgemein davon ausgegangen, daß hierbei ein dauerhafter/längerfristiger Betrieb damit gemeint ist, und da ist es relativ egal, ob du damit Gewinn/Umsatz erwirtschaftest oder nicht. Den Terminus "Privat" kennt das TDG nicht.

"Leicht erkennbar" heißt, daß es nicht erst über einen versteckten Link auf der 78. Ebene zu finden ist, sondern leicht und schnell auffindbar zumindest von der Startseite aus.

Verfasst: 09.09.2006, 08:39
von advisor
Hallo Elfenkind

Mach einfach ein Impressum.
Denn die Spielregeln können sich auch für Private ändern.
Und Du bist dann immer auf der sicheren Seite.