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GEZ-Gebühr für PCs 2007
Verfasst: 14.09.2006, 10:37
von thomasbe
es ist ja schon so gut wie sicher, dass die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ab 2007 kommt. Meine Frage richtet sich vor allem - aber nicht nur - an die Kleinunternehmer und Gewerbetreibenden hier im Forum: Wie werdet ihr mit der Gebühr umgehen? Einfach ignorieren? Gewerbe evtl. abmelden? Sonstige Möglichkeiten die Gebühr zu "umgehen"?
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Verfasst: 14.09.2006, 11:14
von ole1210
1.: Sobald du schon die 17,03 Euro für Fernseher und Radio bezahlst hast du da deine PCs drin. Ich kann mir nicht vorstellen, das es nen Kleingewerbetreibenden gibt der keinen Fernseher und kein radio besitzt.
2.: Lass doch die lieben GEZ-Klinkenputzer einfach vor der Tür. Reinlassen musst du die nicht, auch wenn die das gerne behaupten.
Verfasst: 14.09.2006, 11:39
von Ice Man
Aber Gewerblich tätige sollen zusätzlich für den betrieblich genutzten PC zahlen.
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Verfasst: 14.09.2006, 11:49
von dandy11
ole1210 hat geschrieben:1.: Sobald du schon die 17,03 Euro für Fernseher und Radio bezahlst hast du da deine PCs drin. Ich kann mir nicht vorstellen, das es nen Kleingewerbetreibenden gibt der keinen Fernseher und kein radio besitzt.
Das ist leider falsch. Zumindest wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast und Radio und Fernseher privat angemeldet sind.
https://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html:
Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Ganz besonders interessant sind die Fallbeispiele auf o.g. Seite. Alles in allem läuft's darauf hinaus, dass du auf jeden Fall für deinen PC zahlst.
Ich würde sagen: Gef***t eingeschädelt. Da man seit einiger Zeit seine Steuererklärungen elektronisch abgeben
muss steht natürlich auch in fast allen Betrieben und heimischen Büros ein PC für den gelöhnt werden muss. Besonders gerechtfertigt ist die Regelung, wenn man sich mal das Angebot an Internet-Radio und -Fernseher der Öffentlich-Rechtlichen anschaut...
2.: Lass doch die lieben GEZ-Klinkenputzer einfach vor der Tür. Reinlassen musst du die nicht, auch wenn die das gerne behaupten.
Das stimmt allerdings. Die dürfen nicht rein auch wenn im Hintergrund lautstark Harald Schmidt läuft

Verfasst: 14.09.2006, 11:50
von shapeshifter
Ich hab im Büro weder Fernseher noch Radio.........
Ich höre nur ausländische Radiosender am Rechner.....
Ich sehe nur ausländische Video-Nachrichten am Rechner......
Ich werde die Gebühr nicht zahlen
Oh - natürlich LESE ich deutsche Nachrichten auf deutschen Webseiten..........aber dafür gibts von mir nicht mal nen müdes lächeln in Richtung GEZ und natürlich keinen Cent....
Verfasst: 14.09.2006, 11:52
von DZVO
jupp das ist richtig
gewerbe zahlt drauf
privat zahlt nichts dazu
problematisch ist es nur wenn man von zuhause was noch für die arbeit macht dann muss man das der gez mitteilen und zahlen
aber wer sowas zahlt ist selber schuld solange die nicht in die wohnung dürfen können sie einen nichts

bin auch dafür wir nennen sie im in
du darfst in deutschland leben steuer
Verfasst: 14.09.2006, 11:54
von ole1210
@ dandy11:
Dann wirf bitte mal nen Blick auf die Webseite der GEZ:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
https://www.gez.de/door/gebuehren/gebue ... index.html
Das verstehe ich so, das mein PC in den 17,03 Euro drin ist.
Verfasst: 14.09.2006, 11:54
von dandy11
shapeshifter hat geschrieben:Ich höre nur ausländische Radiosender am Rechner.....
Ich sehe nur ausländische Video-Nachrichten am Rechner......
Das spielt keine Rolle. Alleine die
theoretische Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ob übers Internet oder "konventionell") zu empfangen, macht dich GEZ-pflichtig.
Aber wenn die ARD es ja sooooo Dicke hat, Jan Ullrich und anderen Sportlern über Jahre ein Festgehalt zu zahlen, denke ich auch, dass sie auf meine Almosen sicher nicht angewiesen ist...

Verfasst: 14.09.2006, 12:09
von Nullpointer
sollen die den scheiss doch von den steuern zahlen. dann fielen zumindest schon mal die ausgaben für die GEZ weg.
nach dem herr ulrich nun auch keine teuren doping präparate mehr braucht, sollte auch wieder mehr geld in der kasse sein.
Verfasst: 14.09.2006, 12:10
von rechtlegal
shape, ich wünsche Dir viel Erfolg, sehe aber leider so keine Erfolgsaussícht.
Vllt. eine Lösung anhand des o.g. Heise-Links. Zitat von dort:
"Wer einen privat angeschafften Computer in die Firma mitbringt und dort ins Firmennetz einklinkt, das mit dem Internet Verbindung hat, muss dafür privat eine zusätzliche Fernsehgebühr zahlen. Er darf dafür dann auch noch ein Radio und einen Fernseher gratis im Büro aufstellen. Dies betrifft die regelmäßige Nutzung des privaten Computers im Büro; ..."
Wenn möglich, den geschäftlich angeschaften und vollständig abgeschriebenen PC (ist meist GWG) ins Privatvermögen entnehmen. Dann arbeitet man - wenn Privaträume und Arbeitsplatz auf dem selben Grundstück sind - an einem privaten PC, für den (unterstellt, dass privat Rundfunkgebühr entrichtet wird) keine
zusätzliche Rundfunkgebühr fällig wird.
Verfasst: 14.09.2006, 12:22
von dandy11
Gleiches gilt für Freiberufler und Selbständige im Arbeitszimmer zu Hause. Steht dort ein beruflich genutzter PC, muss zusätzlich zur Rundfunkgebühr, die für den Privathaushalt gezahlt wird, eine PC-Gebühr entrichtet werden. Selbst wenn ein Selbständiger – wie vom Finanzamt gefordert – die Software für die Umsatzsteuervoranmeldung per Internet auf dem Spielcomputer seiner Kinder nur einmal im Monat nutzt. Auch in diesem Fall wird das Gerät ab 2007 gebührenpflichtig, denn es ist jetzt nicht mehr ausschließlich privat genutzt. Betroffen sind auch Lehrer, die Klassenarbeiten auf dem heimischen PC entwerfen oder Vorbereitungen für Ihren Unterricht in der Schule am PC zu Hause machen. Gleiches gilt für Richter, die zu Hause ein Urteil schreiben, oder Journalisten, die auch von zu Hause aus arbeiten.
(Quelle:
https://www.darmstadt.ihk24.de/produktm ... agen.jsp#9)
Also egal, wie man's dreht und wendet: Ab 2007 sind zusätzliche Gebühren für den PC fällig.
Auch interessant:
Gezahlt werden muss auch für Webserver, die ein Unternehmen von einem Provider in dessen Rechenzentrum mietet. Auch hier handelt es sich definitionsgemäß um internetfähige PCs in einer eigenen Betriebsstätte.
Die Gebühren betreffen übrigens auch UMTS-Handies und theoretisch auch alle Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Geldspielautomaten, die meisten Registrierkassen in Supermärkten, die Toll-Collect Mautstellen und so ziemlich alle anderen technischen Geräte, die "irgendwie" an's Internet angeschlossen sind...
Verfasst: 14.09.2006, 13:16
von Steffi
Dieses Thema regt mich echt auf. Mein Server ist vorrangig ein Sender kein Empfänger!
Na hoffentlich wird das was:
Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein gegen GEZ-Gebühren für Computer
https://www.heise.de/newsticker/meldung/78044
Verfasst: 14.09.2006, 14:17
von thomasbe
wer in irgendeiner Form gegen die neue Gebühr für Internet-PCs vorgehen will, kann sich unter
https://www.vrgz.org/ (Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler) beteiligen - auch wenn es wahrscheinlich leider nichts bringen wird.
Verfasst: 14.09.2006, 14:46
von Unifex
Was ist das eigentlich für ein Rechtssystem wo man für etwas zahlen muss, was man theoretisch machen könnte?
Demnächst müssen von allen Autofahrern Strafmandate für zu Schnelles fahren schon mal im voraus als Gebühr bezahlen werden, denn theoretisch könnte man mit einem Auto auch zu schnell fahren. Mann könnte auch sagen: Diejenigen die sich ein neues Besteck zum Essen gekauft haben, sind potenzielle Mörder und gehören schon mal vorsorglich in Haft, denn mit einem Besteck kann man auch Leute umlegen.
Ich dachte immer, man müsste einem Täter seine Schuld zweifelsfrei nachweisen um ihn zu belangen. Wieso soll das bei der GEZ eigentlich anders sein? Wieso muss die GEZ nicht beweisen, dass mit dem PC auch tatsächlich Inhalte von ARD und ZDF gesehen oder gehört werden?
Verfasst: 14.09.2006, 15:13
von kill_bill
ole1210 hat geschrieben:@ dandy11:
Dann wirf bitte mal nen Blick auf die Webseite der GEZ:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
https://www.gez.de/door/gebuehren/gebue ... index.html
Das verstehe ich so, das mein PC in den 17,03 Euro drin ist.
Das steht unter Punkt 20. Lese ich auch so, allerdings steht unter Punkt 29:
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen).
Daraus würde ich dann lesen, dass ich privat einmal zahlen muß und für mein Laptop, Monitor, Handy,... noch dreimal Geld hinterherwerfe. ??
Selten eine so sich inhaltlich widersprechende Seite gelesen.
Den besten Satz finde ich noch:
Im Interesse aller korrekt zahlenden Rundfunkteilnehmer ...