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Bildrechte bei Minderjährigen?
Verfasst: 19.10.2006, 15:01
von Abakus Forengast
Hallo Freunde,
Ich habe im Web einige ziemlich lustige Bilder von sogenannten "Gangster-Rappern" gefunden.
Meistens sind das 13/14/15 Jährige die wie "Milchbubis" aussehen - auf dem Foto/Bild aber so posieren als wenn Sie die "dicken Gangster" sind. LOL
Ich würde gerne einige dieser Bilder für einen Kurzfilm verwenden (als abschreckendes Beispiel)
Jetzt ist allerdings die Frage. Wie sieht denn soetwas rechtlich aus? Ich kann jeden einzelnen anschreiben und fragen ob ich das Bild/Foto verwenden darf (wahren Grund nenne ich natürlich nicht) aber reicht soetwas überhaupt aus?
Die sind doch überhaupt nicht geschäftsfähig oder wie seht Ihr das? Müssen da etwa die Eltern gefragt werden?
Freue mich über jede Antwort!
Danke und Gruß vom ....
Traxx-X
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Verfasst: 19.10.2006, 15:33
von Kralle
Ist im Kunsturhebergesetzt (Recht am eigenen Bild) zwar nicht eindeutig geregelt, würde aber mit ziemlicher Sicherheit auf die Eltern tippen. Weniger wegen Geschäftsfähigkeit, sondern vielmehr Unmündigkeit.
Möglicherweise wäre ein Ausweg die Darsteller unkenntlich zu machen, aber dann wird man auch die "Milchbubis" nicht mehr erkennen.
Wenn die Darsteller denunziert werden ("abschreckendes Beispiel") würde ich mich sehr warm anziehen an deiner Stelle, da hilft dann u. U. auch kein Unkenntlichmachen mehr.
Besitzen die Videos/Bilder eine gewisse schöpferische Höhe (auch wenn's noch so albern ist), greifen natürlich auch noch Urheberrechte.
Keine Rechtsberatung von mir - versteht sich von selbst!
Verfasst: 19.10.2006, 16:07
von net(t)worker
ich denke auch, dass du jede der abgebildeten Personen um Erlaubnis fragen musst, bei Minderjährigen müssten dann auch die Eltern zustimmen.... und wenn Fragen zur Verwendung kommen, wirst du diese auch ehrlich beantworten müssen....
soweit ich weis, entfällt eine solche Zustimmung des einzelnen nur, wenn diese Personen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit aufs Bild gelangt sind, und die Bilder zur Berichterstattung über diese Veranstaltung dienen.... also als Beispiel, ein Zuschauer in einem Stadion während einer sportlichen Veranstaltung, der dann eben zufällig mit aufs Bild kommt...
könnte natürlich auch sein, dass für künstlerische Arbeiten wieder andere Dinge gelten... am besten wäre, wenn du die Frage mal einem Anwalt stellst, der sich damit auskennt...
Verfasst: 19.10.2006, 20:00
von Hasenhuf
@ Traxx-X, es gibt praktisch keine Bilder, die nicht urheberrechtlich geschützt sind (außer der Schutz ist abgelaufen). Da durch die Einräumung von Nutzungsrechten (für die Bilder) ein rechtlicher Nachteil entsteht (Bezahlung würde daran nichts ändern), können minderjährige Urheber diese nicht ohne Erlaubnis der Eltern vergeben.
Für die Erlaubnis zur Veröffentlichung in Bezug auf das Kunsturhebergesetz dürfte ähnliches gelten.
@ Kralle, der Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Unmündigkeit ist in erster Linie der, daß man beim Suchen nach den Begriffen im BGB ersteren findet und letzteren nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
eventuell sollte man bei solchen Heinis auch noch folgendes in Betracht ziehen:
§ 104 Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
...
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Verfasst: 19.10.2006, 20:55
von Kralle
Hasenhuf hat geschrieben:@ Kralle, der Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Unmündigkeit ist in erster Linie der, daß man beim Suchen nach den Begriffen im BGB ersteren findet und letzteren nicht.

Na man lernt nie aus. Aber bin ja auch kein Jurist, nur Werber-bedingt etwas bewandert in Wettbewerbs-/Urheberrecht, etc.
Verfasst: 19.10.2006, 21:01
von Abakus Forengast
Hallo Freunde,
danke für die zahlreichen Tipps. Schade - ich habs mir fast schon so gedacht.
Naja - da kann man nichts machen .........
Thx all
Gruß Traxx-X
Verfasst: 19.10.2006, 22:19
von Hasenhuf
@ Kralle, Jurist bin ich auch nicht aber das mit der Geschäftsfähigkeit hatten wir sogar in der Schule (ist aber schon eine Weile her und ich habe zwischendurch auch mal nachgelesen).
Verfasst: 26.10.2006, 18:34
von guppy
net(t)worker hat geschrieben:ich denke auch, dass du jede der abgebildeten Personen um Erlaubnis fragen musst, bei Minderjährigen müssten dann auch die Eltern zustimmen....
ob kralle den "sympathischen" David gefragt hat ?
Verfasst: 26.10.2006, 18:42
von Kralle
Jetzt steh ich aufm Schlauch

Aber das tu ich eh den ganzen Tag schon irgendwie
Verfasst: 26.10.2006, 18:43
von net(t)worker
guppy hat geschrieben:
ob kralle den "sympathischen" David gefragt hat ?
Bei Personen des öffentlichen Interesse, also Promi und co, gelten ja wieder andere Regeln...