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eMail als Grafik
Verfasst: 15.12.2006, 16:47
von ole1210
Moin moin,
gibt es Erfahrungswerte, wie weit Robots in der lage sind, eMail die als Grafiken hinterlegt sind auszulesen?
Technisch ist es ja machbar, wenn ich beispielsweise die eMail noch nomals schreibe!
Wie sieht es aus, wenn ich statt @ beispielsweise nen |ät| oder [ät] nehme. Tut das not?
Oder ist es sogar besser Adresse in Schreibschrift zu schreiben, @ und . zu "verschlüsseln", dem Text nen fiesen schatten zu geben und auf nen unruhigen Hintergrund zu packen?
Gibt es "Statistiken" in der Art:
xx% nehmen nur Klartext eMail aus dem Quelltext
xx% lesen eMails aus Bilder aus, sofern sie gut lesbar sind
xx% lesen eMails aus Bildern aus, sofern man sie nurnoch mit Phantasie erraten kann.
Verfasst:
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Verfasst: 15.12.2006, 16:58
von ErwinRommel
Also Bots können das nicht auslesen, aber ich glaube, daß man dich dann abmahnen kann, weil dein Impressum nicht barrierefrei ist oder so.
Verfasst: 15.12.2006, 17:05
von chrizz
bleibt ja echt nur noch die zweit adresse die ins impressum geklatscht wird....
gabs denn zu dem barrierefrei mal ne ansage? ich mein is zwar schön, dass alles barrierefrei ist, aber was nützt mir die freiheit, wenn ich die mail unter 100enden von spammails gar nicht finde?
Verfasst: 15.12.2006, 17:12
von net(t)worker
ErwinRommel hat geschrieben:Also Bots können das nicht auslesen, aber ich glaube, daß man dich dann abmahnen kann, weil dein Impressum nicht barrierefrei ist oder so.
seit wann muss ein impressum barrierefrei sein? Barrierefreie webseiten sind doch auch nur für Behörden etc vorgeschrieben...
ansonsten wäre ein javascriptmenu ja auch direkt abmahnfähig, falls kein weiterer link zum impressum vorhanden ist, weil das impressum auf pc's ohne aktiviertem javascript nicht erreichbar ist... oder email per javascript verschlüsseln...
Verfasst: 15.12.2006, 17:15
von ole1210
Ich muss ja nicht zwangsläufig vom Impressum sprechen. man kann eMail-Adressen ja noch an anderen Stellen einbinden.
Glaube auch, das nen Impressum als Grafik nicht 100% ok ist.
Meine aber auch gehört zu haben, das Bots die Grafiken auslesen können, wenn zu leicht ist.
Verfasst: 15.12.2006, 18:10
von net(t)worker
also, wenn man sich
PWNtcha mal anschaut, sollte ne einfache email in einer grafik nicht wirklich ein problem sein...
Verfasst: 16.12.2006, 02:12
von Kralle
chrizz hat geschrieben:bleibt ja echt nur noch die zweit adresse die ins impressum geklatscht wird....
gabs denn zu dem barrierefrei mal ne ansage? ich mein is zwar schön, dass alles barrierefrei ist, aber was nützt mir die freiheit, wenn ich die mail unter 100enden von spammails gar nicht finde?
Der Schutz vor Rechtsbruch durch Dritte rechtfertigt nicht den eigenen Rechtsbruch!
Mit Barrierefreiheit hat das aber nichts zu tun.
Verfasst: 16.12.2006, 20:18
von guppy
Der Schutz vor Rechtsbruch durch Dritte rechtfertigt nicht den eigenen Rechtsbruch!
Das ist auch wieder Schattenboxen. Wo steht, dass ich die email oder das ganze Impressum nicht als Grafik einbinden kann. Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.
Wenn ich keine Grafik als Impressum oder email hinterlegen kann, dann darf ich auch keine reinen Flashseiten ins Internet stellen ?
Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Diese Vorschrift ist ganz einfach praxisfern und der gesunde Menschenverstand wird sich letzlich auch in der Urteilsfindung bestätigen - das Entscheidende ist neben dem rechtlich Verantwortlichen die ladungsfähige Anschrift, evtl. Steuer und Telefonnummer.
Verfasst: 16.12.2006, 21:10
von haha
Rudi Ratlos hat geschrieben:solche wichtigen Fragen und Antworten, können nur in Deutschland gestellt bzw. beantwortet werden!! Dank sei den AbmahnRechtsanwälten, ihren Helfern und der deutschen Rechtssprechung!
Andere Länder haben
auch so ihre Problemchen.
Verfasst: 17.12.2006, 17:45
von Kralle
guppy hat geschrieben:Das ist auch wieder Schattenboxen. Wo steht, dass ich die email oder das ganze Impressum nicht als Grafik einbinden kann. Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.
Es ist die am Weitesten verbreitete Rechtsauffassung. Ich persönlich würd es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Hinsichtlich Spam bin ich mittlerweile gut organisiert und "lebe" einfach damit.
guppy hat geschrieben:Wenn ich keine Grafik als Impressum oder email hinterlegen kann, dann darf ich auch keine reinen Flashseiten ins Internet stellen ?
Richtig.
guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Sagst du dann auch bei der 3. Mahnung "ähm sorry, aber ich hab meinen Briefkasten seit 2 Monaten nicht mehr geleert"?
Verfasst: 17.12.2006, 19:10
von guppy
Kralle hat geschrieben:
Es ist die am Weitesten verbreitete Rechtsauffassung. Ich persönlich würd es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Hinsichtlich Spam bin ich mittlerweile gut organisiert und "lebe" einfach damit.
Wessen Rechtsauffassung ? Von Webmastern mit Teil, Halb oder Laienwissen, wie wir es sind ? Ich schließe mich da ausdrücklich ein, aber weiss

inzwischen, dass es für den Klagenden oft finster werden
kann, wenn Klagen um des Klagens Willen eingereicht werden. Und mir will nach dem gesunden Meschenverstand kein Grund einfallen, warum hier jemand benachteilgt oder gestört wird, wenn meine email als jpeg hinterlegt wird, da im Gegensatz zum Postversand nicht (kaum) nachzuweisen ist, ob ich sie erhalten habe.
Und ich würde es drauf ankommen lassen, solange mir niemand ein anderslautendes Urteil vorlegt.
guppy hat geschrieben:Wenn ich keine Grafik als Impressum oder email hinterlegen kann, dann darf ich auch keine reinen Flashseiten ins Internet stellen ?
Richtig.
Ja, ja das Netz ist voller Ganoven,
guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Sagst du dann auch bei der 3. Mahnung "ähm sorry, aber ich hab meinen Briefkasten seit 2 Monaten nicht mehr geleert"?
Ja Kralle, den leere ich bis auf wenige Ausnahmen täglich, das ist aber auch eine mit Urteilen hinterlegte Rechtsauffassung, deshalb heist es auch ladungsfähige Anschrift - Stichwort Übergabeeinschreiben.
Aber meinen virtuellen Postkasten sichtet erst mal der magnetafarbende Spamfilter und der ist echt gut.
Ich könnt vermutlich Seiten mit Argumenten füllen - aber auch das ist Schattenboxen - also lassen wir es und warten ab ob es einen Bekloppten gibt, der deshalb ein Urteil erstreiten will.
Verfasst: 17.12.2006, 21:30
von Kralle
@guppy:
Ich bin sicherlich der Letzte der sich an Grafik-Impressen (Gott, wie lautet da denn der Plural?) stört, aber ich lebe nunmal in diesem unseren Land und weiß eben um die etwas eigenwilligen Gesetze samt ihren Gummiparagraphen.
Nungut, ich bin kein Jurist, aber ich halte es im Moment eben so mit dem Impressum samt verlinkter e-mail in Textform und lebe mit dem aufkommenden Spam. Zudem läuft bei ein paar Seiten von mir bot-trap von Airport und ich muß sagen daß es doch ein paar der Spam-Bots abfängt ohne den menschlichen User zu beeinträchtigen.
Verfasst: 17.12.2006, 22:23
von Hasenhuf
guppy hat geschrieben:Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.
Und dennoch gelten Gesetze auch ohne Urteil. Die Frage ist nur wie die Urteile ausfallen. Aber man kann nicht sagen, daß es erst ab einem Urteil "verboten" war. Von barierefrei steht da auch nichts aber von unmittelbar erreichbar.
Warum nicht eine Adresse angeben, die für nichts anderes da ist als für den ersten Kontakt und dann für den weiteren Schriftwechsel eine andere Adresse? Dann kann man die im Impressum gelegentlich wechseln.
guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Um Strafbarkeit geht es nicht unbedingt aber das "härteste" Urteil das ich kenne lautet auf einen Tag (gibt aber auch andere, zu anderen Umständen). Suche mal nach [Urteil Kenntnis unverzüglich] oder so, ich habe es auf die Schnelle nicht gefunden.
Wie lange würdest Du warten wollen bis jemand reagiert, wenn jemand gegen deine Rechte verstößt?
Verfasst: 18.12.2006, 08:16
von guppy
Und dennoch gelten Gesetze auch ohne Urteil. Die Frage ist nur wie die Urteile ausfallen. Aber man kann nicht sagen, daß es erst ab einem Urteil "verboten" war. Von barierefrei steht da auch nichts aber von unmittelbar erreichbar.
Das sehe ich auch so, aber ich halte es für durchaus zumutbar, dass die Adresse aus dem Impressum in den emailclienten abgegetippt wird und wäre somit unmittelbar erreichbar. Praxisbezogen ist die Emailadresse nach meiner Auffassung im Impressum unsinnig, da eine Zustellung nicht nachweisbar ist, und somit vor Gericht zumindestens als fraglich gestellt werden kann.
Warum nicht eine Adresse angeben, die für nichts anderes da ist als für den ersten Kontakt und dann für den weiteren Schriftwechsel eine andere Adresse? Dann kann man die im Impressum gelegentlich wechseln.
Warum nicht als Grafik ?, Ist zumindestens seriöser als jeden Tag (?) jede Woche (?) jeden Monat (?) eine neue Adresse im Impressum, da hätte ich eher rechtliche Bedenken.
Um Strafbarkeit geht es nicht unbedingt aber das "härteste" Urteil das ich kenne lautet auf einen Tag
emailabrufen ? Wegen einer Adresse die im Impressum steht - würde ich mir vor lachen in die Hose machen. Was anderes ist es, wenn aus laufendem Schriftverkehr per email ein Verzug oder Rechtsbruch entsteht.
Wie lange würdest Du warten wollen bis jemand reagiert, wenn jemand gegen deine Rechte verstößt?
bis ich die Zustellungsbestätigung der Post habe oder das Faxprotokoll - oder würdest du dich, wenn deine Rechte ernsthaft verletzt werden, auf ein Schreiben per Emailzustellung verlassen - sag jetzt nicht " ja", glaube ich dir nämlich nicht. Außerdem kannst du ja per email zustellen auch wenn die email als Grafik vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang mal folgendes Zitat:
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
und nun rate mal von wo das Zitat stammt, >>
Tätä
<<
Damit würde ein mittelmäßiger Anwalt vermutlich jedes Urteil kippen, dass wegen nicht gelesener emails gesprochen wurde.
Übrigens auf die Schnelle, unser aller Gott:
https://www.google.de/intl/de/impressum.html
hat gar keine email im impressum , sondern nur die vom Jugendschutzbeauftragten.
und auch hier nicht:
https://www.google.de/intl/de/contact.html
deshalb muss es nicht richtig sein, aber da hätten sich doch bestimmt auch schon Mitbewerber drüber geäußert, wenn der Erfolg denkbar wäre und sei es nur wegen der publicity.
Re: eMail als Grafik
Verfasst: 18.12.2006, 10:44
von MonikaTS
ole1210 hat geschrieben:Moin moin,
gibt es Erfahrungswerte, wie weit Robots in der lage sind, eMail die als Grafiken hinterlegt sind auszulesen?
Technisch ist es ja machbar, wenn ich beispielsweise die eMail noch nomals schreibe!
Wie sieht es aus, wenn ich statt @ beispielsweise nen |ät| oder [ät] nehme. Tut das not?
Oder ist es sogar besser Adresse in Schreibschrift zu schreiben, @ und . zu "verschlüsseln", dem Text nen fiesen schatten zu geben und auf nen unruhigen Hintergrund zu packen?
Gibt es "Statistiken" in der Art:
xx% nehmen nur Klartext eMail aus dem Quelltext
xx% lesen eMails aus Bilder aus, sofern sie gut lesbar sind
xx% lesen eMails aus Bildern aus, sofern man sie nurnoch mit Phantasie erraten kann.
schlechte Spambots sind mit {ät}schon gut im Griff ...
gute Spambots grinsen sich eins mittlerweile,
ich habe es ausprobiert, dass da ergab halbwegse Sicherheit und eine Liste in der htaccess mit Bots, die das auch noch schafften
Code: Alles auswählen
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das ergibt im Frontend eine richtige Emailadresse
oh! .... Das Forum übersetzt meine Entities aber rasch,
also das ganze natürlich ohne Zwischenrau zwischen dem & und dem #
lg