Nein, ist er nicht.
"Günni", wie manche ihn nennen, war zu keinem Zeitpunkt einer der Verdächtigen - selbst bei der Razzia in der damaligen Kanzlei G. & S. waren seine Räume nicht betroffen.
Der vierte Beschuldigte ist ein bis dato völlig unbekannter junger Thüringer.
Das schreibe ich sicher nicht aus Sympathie für bestimmte Freiherrn. Aber ich habe die Angelegenheit von Anfang an (als Journalist) genau verfolgt.
Zum Thema Anwaltszulassung: Ab einer Freiheitsstrafe über einem Jahr dürfte S. die Zulassung los sein. Allgemeine Rechtskommentare zum Thema lassen sich ergoogeln.
Interessant wird's auf jeden Fall, zumal S. zwar einen teuren Strafverteidiger hat, aber mit der Filmindustrie (GVU) auch einen Gegner, der nicht viel Spaß versteht...