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Das nenne Ich geschäftssinn

Verfasst: 08.04.2007, 16:39
von poenix
Das nenne Ich geschäftssinn

https://www.sixtus.net/entry/864_0_1_0_C/

1500€ pro Kommentar :P

Verfasst:
von

Verfasst: 08.04.2007, 16:58
von crilla
***

Verfasst: 08.04.2007, 18:12
von swiat
Kommt ja doch nichts dabei raus, denke ich.

Gruss

Verfasst:
von

Verfasst: 08.04.2007, 18:15
von poenix
swiat hat geschrieben:Kommt ja doch nichts dabei raus, denke ich.

Gruss
denke Ich auch :P

Verfasst: 09.04.2007, 06:15
von Nullpointer
naja. der hohe preis zeugt von gewisser abgehobenheit. für nen lausigen kommentarpost hätte er mal realistische preise veranschlagen sollen.

Berechnung

Verfasst: 10.04.2007, 06:56
von charttec
Nun ja, hätte er 10,- Euro pro Kommentar verlangt, hätte er sicher nicht so viele Backlinks aus allen möglichen Blogs und Foren bekommen ;-)

Verfasst: 10.04.2007, 09:18
von smartie
Hallo,

der Betreiber wird keine Chancen haben, diese Foderung durchzubekommen!

Das ist meine Meinung.

Gruß.

Eren

Verfasst: 10.04.2007, 09:35
von SeoBlogger.de
nicht nur eine Meinung sondern eine Tatsache. Aber öffentlichkeitswirksam isses.

Verfasst: 15.04.2007, 09:14
von Christoph
Durchkommen wird er damit wohl nicht, aber vom Grundsatz her ist seine Forderung natürlich nachvollziehbar.
Gibt es in diesem Fall schon irgendwas neues?

Verfasst: 15.04.2007, 15:02
von Tiefenrausch
Als gelernter Kaufmann erlaube ich mir anzumerken, dass Juristen als erstes prüfen würden, ob ein rechtsgültiger Vertrag (~ Werbevertrag) zustande gekommen ist (Stichwort Fernabsatzverträge). Und dann hat sich das auch schon erledigt.

Ganz harte Juristen würden vielleicht den Spies sogar umdrehen und die Rechnung in Höhe von 14.000,00 EUR als Nötigung o. ä. vor Gericht bringen.

Verfasst: 15.04.2007, 15:16
von shapeshifter
Was ist das denn für ein armseliger Aufreisser ?

Mit solch peinlichem Schwachsinn würd ich ja nicht mal Traffic erzeugen wollen, bloss um beim Fussvolk ein paar Links abzugreifen.

Das ist echt ganz weit unten. 0X

Verfasst: 15.04.2007, 15:46
von net(t)worker
Tiefenrausch hat geschrieben:Als gelernter Kaufmann erlaube ich mir anzumerken, dass Juristen als erstes prüfen würden, ob ein rechtsgültiger Vertrag (~ Werbevertrag) zustande gekommen ist (Stichwort Fernabsatzverträge). Und dann hat sich das auch schon erledigt.
ob das wirklich so einfach ist? Die Erbringung der Werbeleistung hat doch auf Wunsch des "Werbekunden" sofort begonnen... und das Fernabsatzgesetz ist doch auf Verträge zwischen Firmen nicht wirklich anwendbar, oder?
312b BGB Fernabsatzverträge


(1)Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden......

Verfasst: 15.04.2007, 16:28
von Tiefenrausch
@net(t)worker

Hast recht, das Stichwort Fernabsatzvertrag war voreilig. Aber schaut man sich die Formulierung der Rechnung genauer an, wird deutlich, dass Mr. Sixtus arglistig handelt. Siehe folgende Formulierung:

Wie Sie sicherlich wissen, ist die Schaltung von werblichen Kommentaren auf Sixtus.net ... mit einer Anzeigengebühr von 1.500 Euro (zzgl. Mwst.) je angefangenen Monat verbunden. ... Bitte beachten Sie, dass die Schaltung der werblichen Kommentare sich automatisch verlängert.

Das ist doch ein Eingeständnis, dass er weiß, die Werbenden haben einen Vertrag abgeschlossen, ohne es zu merken.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

Verfasst: 15.04.2007, 16:48
von net(t)worker
Tiefenrausch hat geschrieben: Wie Sie sicherlich wissen, ist die Schaltung von werblichen Kommentaren auf Sixtus.net ... mit einer Anzeigengebühr von 1.500 Euro (zzgl. Mwst.) je angefangenen Monat verbunden. ... Bitte beachten Sie, dass die Schaltung der werblichen Kommentare sich automatisch verlängert.

Das ist doch ein Eingeständnis, dass er weiß, die Werbenden haben einen Vertrag abgeschlossen, ohne es zu merken.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.
naja... ob hier wirklich arglist vorliegt... zu bedenken wäre hier ja auch, dass der "Werbekunde" hier versucht hatte sich die Werbeleistung zu erschleichen, indem er diese als kostenlosen privaten Kommentar aussehen lies... wenn er deutlich da stehen hat, dass werbliche Komentare soundsoviel kosten, dann dürfte dies ein Angebot für Werbeleistung sein, mit der Abgabe eines Werbekommentars und der Veröffentlichung dieses Kommentares könnte rechtlich ein Vertrag zustande gekommen sein...

ich denke aber, die Beweisführung wer diesen Kommentar in wessen Auftrag dort eingestellt hat, dürfte sich recht schwierig gestalten, wenn dieser nicht direkt über eine feste IP aus der Werbeagentur erfolgte...

Verfasst: 15.04.2007, 17:01
von Tiefenrausch
net(t)worker hat geschrieben:ich denke aber, die Beweisführung wer diesen Kommentar in wessen Auftrag dort eingestellt hat, dürfte sich recht schwierig gestalten, wenn dieser nicht direkt über eine feste IP aus der Werbeagentur erfolgte...
Zumal die Werbekommentare per anonymen Proxy eingestellt wurden, wie im oben zitierten Spiegelartikel zu lesen ist.