Seite 1 von 2

Frage zu Gewerbeanmeldung

Verfasst: 22.04.2007, 12:52
von Schnipsel
Eine Frage - dürfte von vielen einfach zu beantworten sein. Wenn ich ein Nebenerwerbsgewerbe anmelde, dann habe ich ja eine Umsatzbegrenzung. Gilt die monatlich und darf nicht überschritten werden, oder werden die Umsätze übers Jahr durch zwölf geteilt bei der Berechnung.

Verfasst:
von

Verfasst: 22.04.2007, 12:55
von Pompom
Du kannst auch im Nebenerwerbsgewerbe Milliarden machen, wenn es Dir gelingt.

Verfasst: 22.04.2007, 12:57
von net(t)worker
steuerrechtlich ist immer von jährlichen Umsätzen die Rede für die Kleingewerberegelung....

oder meintest du wegen nebenverdienst während einer Arbeitslosigkeit?

Verfasst: 22.04.2007, 12:57
von Schnipsel
??? mit einer Umsatzbeschränkung von glaube 160 Euronen im Monat

Verfasst: 22.04.2007, 12:58
von Schnipsel
Nebenverdienst während Arbeitslosigkeit trifft momentan auch zu - will wegen der Kosten und noch geringen Einnahmen noch kein Vollgewerbe anmelden

Verfasst: 22.04.2007, 12:58
von net(t)worker
Schnipsel hat geschrieben:??? mit einer Umsatzbeschränkung von glaube 160 Euronen im Monat
wer gibt diese Umsatzgrenze vor?

Verfasst: 22.04.2007, 13:00
von Schnipsel
Die Auskunft kam glaube ich vom Arbeitsamt

Verfasst: 22.04.2007, 13:00
von Pompom
Die Beschränkungen betreffen nicht eine Gewerbeanmeldung irgendeiner art, sondern einfach die Zuverdienstgrenzen, die dir das Arbeitsamt (bei Arbeitslosigkeit) oder das Finanzamt (Steuerrechtlich) auferlegt.

Verfasst: 22.04.2007, 13:08
von Schnipsel
Also ich sag mal so. Ich und meine Frau sind nun arbeitslos. Arbeitslosengeldanspruch für ein Jahr noch vorhanden. Vorhandenes Geld reicht bis etwa 2013 bis 2015 je nach Lebenstil.

Ich müßte also etwas zuverdienen um die Zeit zu strecken, oder ganz davon leben zu können. Momentan sind keine Einnahmen vorhanden - aber Anfragen.

Wie fange ich es am besten an mit dem Gewerbe - in welcher Form von Anmeldung

Verfasst: 22.04.2007, 13:10
von net(t)worker
Das Arbeitsamt interessiert sich nicht für Umsätze, da wäre nur der Gewinn wichtig, da dies ja die Zusatzeinnahme ist...

Bei mir war es vor Jahren so, dass ich beim Arbeitsamt alle 3 Monate eine Einnahme/Überschussrechnung für die vergangenen 3 Monate vorlegen musste, damit wurde der durchschnittliche Zusatzverdienst für diese 3 Monate berechnet... deweiteren musste ich immer eine bescheinigung vorlegen wieviel Stunden ich wöchentlich gearbeitet hatte... und die stellte ich mir dann selber aus...

und bei dem gewinn ist ja noch zu beachten, dass du ihn durch Investitionen beliebig nach unten drücken kannst... wenn du feststellst, dass du über den erlaubten Betrag kommst, buchste einfach eine Werbeschlatung für den betrag der zuviel ist, und schon biste wieder im erlaubten Rahmen...

das sind Dinge die solltest du eh mal genau mit einem Steuerberater durchsprechen...

Verfasst: 22.04.2007, 13:19
von net(t)worker
achja... kläre mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt vorher unbedingt ab, dass du das gewerbe auf Dauer ggf, Vollzeit machen möchtest, wenn du feststellst, dass es sich lohnt, und du in diesem Fall dann auch gerne eine Förderung des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen würdest... wenn er dann zusagt, dass es dann auch gefördert werden würde wäre es ok.... es ist wohl so, dass der Wechsel von einer selbstständigen Nebentätigkeit zur haupttätigkeit durch Arbeitsamt gefördert werden kann, aber nicht muss... wenn man aber sofort in Vollzeit Selbstständigkeit startet müssen die das glaube ich fördern.... achja... Finger weg von ICH-AG Förderung, das was du da bekommst reicht gerade mal um die Beiträge für die freiwillige Rentenversicherung etc. zu zahlen... und im Rahmen der ICH-AG bist du wohl verpflichtet diese versicherungen "freiwillig" zu zahlen, und da zahlste dann im 2. und 3. Jahr drauf...

Verfasst: 22.04.2007, 13:23
von Schnipsel
Für Vollgewerbe muss man sich bis 3 Monate vor Ablauf des Anspruchs auf AL-Geld entschieden haben. Förderung kann, muss aber nicht gewährt werden. Bedingungen sind Vorlage eines Geschäftsplans und Teilnahme an einem Existenzgründerseminar - hat mir die Tante schon erzählt.

Ich AG will ich eh auf keinen Fall...

Verfasst: 22.04.2007, 13:37
von net(t)worker
Hab gerade mal gegoogelt:
https://www.foerderland.de/1371.0.html

inzwischen gibts wohl garkeine ICH-AG mehr, auch das Überbrückungsgeld gibts nicht mehr... stattdessen gibts jetzt wohl ein gründungszuschuss in 2 Stufen... wobei man auf die erste Stufe einen Rechtsanspruch hat, diese also vom Arbeitsamt nicht verweigert werden kann, wenn alle nötigen Vorbedingungen erfüllt sind....

hier sollteste dann aber nochmal explizit abklären, wie die Unterschiede bei der Förderung bei Neugründung und Änderung von nebentätigkeit auf Vollexistenz sind...

Meine vorherigen Aussagen bezogen sich auf das Überbrückungsgeld, aber das gibts ja nu nicht mehr...

Verfasst: 22.04.2007, 18:46
von thefly
Korrekt,
Ich-AG gibts nicht mehr. Jeder konnte ohne großartigen Businessplan etc. eine Ich-AG aufmachen. Das war auch ein Problem der vielen gescheiterten die nur die Förderung kassiert haben und eigentlich gar keine vernünftige Idee hatten wo auch Geld mit zu verdienen war. Glaube Anfang 2005 wurden die Regeln verschärft und die gelten noch heute. Also man braucht eine Tragfähigkeitsbescheinigung von höherer Stelle (IHK, Steuerberater) um ein Unternehmen zu gründen. Die Förderung wird also nicht mehr jedem hinterher geworfen.

Aber zur eigentlichen Frage: Die Zuverdienstgrenze liegt bei 160 Euro. Alles darüber wird vom ALG (Arbeitslosengeld) abgezogen. Außerdem darfst du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche Zeit dafür aufwenden (wie auch immer das kontrolliert werden soll).

Ich glaube das der Gewinn (beim Kleinunternehmer) am Jahresende durch 12 geteilt wird, aber bin nicht sicher.

Gruß mit Sonnenbrand im Nacken ;-)
thefly

PS: Vielleicht ist das interessant für dich: https://www.softwarepaket.de/
Ist vom Wirtschaftsministerium und soll nicht schlecht sein.

Verfasst: 22.04.2007, 19:01
von Schnipsel
Hmmm... wenn ich aber nach dem Ablauf der Zahlung von AL Geld1 nach einem Jahr nichts mehr vom Arbeitsamt bekomme... immer noch Kleinstunternehmer bin - was passiert dann bei mehr Gewinn, ich bekomme ja kein HartzIV da ich zu vermögend bin. Da kann man mir ja nix abziehen, oder gegenrechnen.