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Fremde Seiten in Webkatalog eintragen?
Verfasst: 23.04.2007, 17:52
von cr4m0
In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man fremde Seiten, wie z.B. Google oder Amazon, nicht in einen Webkatalog eintragen darf. Das sollte heißen, ich darf z.B. nicht eine Seite, die mir nicht selbst gehört, bei irgendeinem Webkatalog eintragen. Stimmt das?
Da wurde geschrieben, dass man dafür beim Partnerprogramm von Amazon teilnehmen müsste. Aber es ist doch jedem erlaubt, eine Seite zu verlinken und sie dabei in eine Kategorie einzuorden, oder?
Verfasst:
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Verfasst: 23.04.2007, 18:13
von Nullpointer
soweitt ich weiß, darf man auf seiner seite nicht für amazon "werben" ohne pp.
also eine liste von büchern mit links auf amazon oder so.
Verfasst: 23.04.2007, 18:59
von cr4m0
Aber hier geht es ja um einen einfache Link. Ich wollte jetzt wissen, ob ich Amazon, Google, diese Seite oder irgendeine andere, die nicht mir gehört, mit Beschreibung in einen Webkatalog eintragen darf.
Verfasst: 23.04.2007, 23:25
von Kralle
cr4m0 hat geschrieben:Aber hier geht es ja um einen einfache Link. Ich wollte jetzt wissen, ob ich Amazon, Google, diese Seite oder irgendeine andere, die nicht mir gehört, mit Beschreibung in einen Webkatalog eintragen darf.
Bestellst du auch für deinen Nachbarn DVD-Player bei Quelle? Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag, und Verträge dürfen nunmal nicht so ohne Weiteres für Dritte abgeschlossen werden.
Verfasst: 23.04.2007, 23:29
von Michael1967
Wie? Man darf also keine fremden Seiten einfach so verlinken?
Das glaube ich aber nicht!
Verfasst: 23.04.2007, 23:34
von Kralle
Michael1967 hat geschrieben:Wie? Man darf also keine fremden Seiten einfach so verlinken?
Das glaube ich aber nicht!
War hier irgendwo die Frage danach, ob man fremde Seiten verlinken darf?
Mal davon abgesehen ist auch das unter ganz bestimmten Umständen eine rechtliche Grauzone.
Verfasst: 23.04.2007, 23:38
von Michael1967
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich nicht erlaubt ist.
Jetzt trage ich deine Seite einfach mal in meinen Webkatalog ein. Was willst du dagegen tun? Das kann doch nicht verboten sein.
Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag
Wo steht das denn? Muss nicht jeder Vertrag auch unterschrieben werden? Ist der auch ohne Unterschrift gültig?
War hier irgendwo die Frage danach, ob man fremde Seiten verlinken darf?
Wenn ich eine fremde Seite einfach in einen Webkatalog eintrage, dann verlinke ich diese auch. Wenn das Eintragen nicht erlaubt ist, dann ist auch das Verlinken einer fremden Seite nicht erlaubt.
Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts! In welcher Hinsicht werden da Verträge abgeschlossen?
Verfasst: 23.04.2007, 23:48
von Kralle
Michael1967 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich nicht erlaubt ist.
Jetzt trage ich deine Seite einfach mal in meinen Webkatalog ein. Was willst du dagegen tun? Das kann doch nicht verboten sein.
Es geht nicht darum was ich will, sondern darum ob es erlaubt ist.
Michael1967 hat geschrieben:Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag
Wo steht das denn? Muss nicht jeder Vertrag auch unterschrieben werden? Ist der auch ohne Unterschrift gültig?
Unterschreibst du beim Bäcker wenn du morgens deine Brötchen kaufst?
Verfasst: 23.04.2007, 23:49
von Kralle
Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!
Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?
Verfasst: 23.04.2007, 23:50
von Michael1967
Beim Bäcker kaufe ich eine Ware und bezahle. Einen Vertrag musste ich da noch nie unterschreiben *gg*
Das hat doch nichts mit einem Eintrag in einen Webkatalog zu tun. Ich verstehe diesen Vergleich nicht. Sorry!
Verfasst: 23.04.2007, 23:51
von Michael1967
Kralle hat geschrieben:Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!
Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?
Das mit der Bestellung kam von dir (DVD-Player) *gg*
Verfasst: 23.04.2007, 23:53
von Kralle
Michael1967 hat geschrieben:Beim Bäcker kaufe ich eine Ware und bezahle.
Ach, und das ist kein Vertrag? Dann kann dir der Bäcker ja auch schimmlige Brötchen in die Tüte stecken. Wohl bekomm's!
Michael1967 hat geschrieben:Das hat doch nichts mit einem Eitrag in einen Webkatalog zu tun. Ich verstehe diesen Vergleich nicht. Sorry!
Bei einem Eintrag akzeptierst du Nutzungsbedingungen. Du kannst aber nicht im Namen Dritter Bedingungen akzeptieren, sofern du nicht die Befugnis dazu hast.
Verfasst: 23.04.2007, 23:54
von Kralle
Michael1967 hat geschrieben:Kralle hat geschrieben:Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!
Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?
Das mit der Bestellung kam von dir (DVD-Player) *gg*
Eine Bestellung ist eine von vielen Arten von Verträgen. Ein Vertrag ist aber keine Bestellung.
Verfasst: 23.04.2007, 23:56
von Michael1967
Ja, das kommt davon, wenn man sich damit nicht auskennt.
Ich habe keine Ahnung von sowas. Das war mir wiklich neu, dass ein Eintrag in einen Webkatalog auch ein Vertrag ist.
Dann könnte man ja jetzt das halbe Internet verklagen.
Und wenn mein Katalog keine Nutzungsbedingungen hat?
Verfasst: 24.04.2007, 14:03
von cr4m0
Nutzungsbedingungen gelten ja für den, der eine Seite einträgt. Da steht ja nicht, alle Webmaster der eingetragenen Seiten müssen diese Nutzungsbedingungen akzeptieren, sondern diejenigen, die eine Seite eintragen möchten.
Soll ich besser mal in einem Rechtsforum nachfragen? Andererseits:
Wenn ich bei Social Bookmarking Diensten google.de als meine Lieblingsseite angebe, dann wird diese ja auch in die Datenbank eingetragen. Das ist ja das gleiche wie bei Webkatalogen. Denn in Webkataloge trägt man ja auch nur gute Seiten ein, und nicht die, die einem gehören, oder?