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Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland!!!

Verfasst: 21.06.2007, 18:43
von Abakus Forengast
Wenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs Web 2.0.


mehr -> https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1 ... 06,00.html

Gruß Traxx-X

Verfasst:
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Verfasst: 21.06.2007, 19:46
von MonikaTS
Ooops
ich finde das eine ...

lg

Verfasst: 21.06.2007, 20:21
von Airport1
Schon vor dem Aufrufen des Artikels war klar:
das kann doch nur wieder Hamburg sein.. und so war es dann auch!
Hamburg macht sich mit seinem Gericht nur noch laecherlich.

Wahrscheinlich bedarf dieses Gericht einer "RichterReform", "mal schnell alle Richter auswechseln", da kommt doch die letzte Zeit nur Bloedsinn rueber.

Verfasst: 21.06.2007, 23:38
von Boa
Das ist doch immer noch das supernature Urteil oder ist es etwas neues?

Verfasst: 22.06.2007, 09:50
von chrizz
schaun mer mal was da irgendwann mal der BGH sagt....dann wird vielleicht auch mal das HH Gericht zur Vernunft kommen....;)

Verfasst: 22.06.2007, 11:01
von marc75
schaun mer mal was da irgendwann mal der BGH sagt....dann wird vielleicht auch mal das HH Gericht zur Vernunft kommen....
Bis dahin hab ich schon wieder Rentenanspruch :D

Verfasst: 22.06.2007, 11:33
von ESeoC
Unglaublich. Ich würde gern mal wissen was wäre, wenn der Richter als Angeklagter Webmaster dasitzt. Wollten wir auch Internet wieder allen anderen hinterher hinken, weil die Justiz nichts besseres zu tun hat als Webmaster zu bestrafen für alles was Dritte so im Internet posten?

Verfasst: 22.06.2007, 12:45
von chris21
Tja, jetzt müsste man wohl alle IP Adressen aus Hamburg zusammensuchen, um dann für alle, die aus Hamburg aus surfen, denn Zugang zu eigenen Foren zu sperren. Dann nämlich könnte eine einstweilige Verfügung nicht mehr in HH vor Gericht erstritten werden, da in HH die mögliche Rechtsverletzung durch ein Posting faktisch nicht mehr existiert.

Wie war das noch mit diesen Abmahnungen, die gleich eine Gerichtsstandvereinbarung mitsendeten und nur dann weiter vorgingen/klagten, wenn sich der Abgemahnte auf den Gerichtsstand Hamburg verpflichtet hatte? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :roll:

Verfasst: 22.06.2007, 13:46
von Yannick
Tja, so ist es leider, was will man machen, außer sich darüber aufregen :(

Verfasst: 22.06.2007, 14:24
von Murray Bozinsky
Wird dann auch der Richter zur Verantwortung gezogen, wenn man auf seiner Tür im Gericht jemanden Beleidigt oder zur Volksverhetzung aufruft ?

Verfasst: 22.06.2007, 16:18
von bugscout
moin moin,

auf jeder deutschen internetseite sollte man einen disclamer
schalten, dass man sich von den urteilen des hamburger
landgerichts distanziert.

nachher wird man dafür irgendwann als deutscher noch haftbar gemacht.

grüsse

Verfasst: 22.06.2007, 20:26
von new_newbie
Mein Standard-Tip: Whois-Protect für die Domain und für das Impressum (wer dann noch eins auf seiner Webseite haben will) ein Impressums-Service aus dem Ausland. Am besten Übersee. Dann klappts auch wieder mit der freien Meinungsäusserung.

Gruß