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Gravenreuth muss wohl in den Knast
Verfasst: 11.09.2007, 23:14
von H4M
Versuchter Betrug
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Ganzer Artikel:
www.taz.de/index.php?id=start&art=4521& ... a3c7d888e5
Verfasst: 12.09.2007, 00:05
von net(t)worker
ich hab den beitrag mal ein wenig editiert....
Verfasst: 12.09.2007, 00:44
von Abakus Forengast
Hehe - Daumen hoch ......
Was sich dieses Subjekt bisher alles geleistet hat - recht so .......
Richterin Nissing - Schulter klopf ........
Da werden jetzt aber eine ganze Reihe Sektkorken knallen ......
Traxx-X
Verfasst: 12.09.2007, 01:28
von dawid
Na da fehlen noch ein paar von der Sorte die gut bekannt sind;)
Aber schonmal ein Anfang

Verfasst: 12.09.2007, 06:25
von Andreas I.
Party!!!!!
Verfasst: 12.09.2007, 07:58
von Tifflor
wenn das stimmt muss ich leider eine flasche sekt koepfen

darf man das ?

Verfasst: 12.09.2007, 08:58
von Pompom
Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.
Ja, ja, ja !!
Sicherungsverwahrung !
Verfasst: 12.09.2007, 09:58
von luzie
haha! endlich darf ich ihn als das benennen, was er ist:
ein kleinkrimineller, ein betrüger

*freu*
Verfasst: 12.09.2007, 10:13
von uwew
Ach, was für ein Tag, herrlich.
Verfasst: 12.09.2007, 11:26
von philophax
Es gibt noch Gechtigkeit auf dieser Welt!
Entzieht die Anwaltskammer ihm jetzt die Zulassung?
Verfasst: 12.09.2007, 11:35
von Abakus Forengast
Entzieht die Anwaltskammer ihm jetzt die Zulassung?
Das wäre natürlich die Krönung! Wenn der Typ so weiter macht, wird er die - über Kurz oder Lang - auf alle Fälle verlieren! Dann geb ich ne Flasche Champus aus .....

Verfasst: 12.09.2007, 11:51
von chris21
Irgendwie frage ich mich immer noch, inwieweit in dem Verfahren juristisch einwandfrei ein Betrug festgestellt werden konnte; ich glaube, da wird die Berufung noch sehr spannend werden.
Die Aussagen der Richterin (falls richtig von der taz wiedergegeben) sind aber beachtenswert

, nur kann dies als Urteilsbegründung für einen Betrug kaum herhalten.
Verfasst: 12.09.2007, 12:22
von heino
<<< und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. >>>
Schluchz! Schnief!
Der Ärmste hätte sich einen guten Rechtsbeistand suchen sollen.

Verfasst: 12.09.2007, 12:46
von dandy11
heino hat geschrieben:Schluchz! Schnief!
Der Ärmste hätte sich einen guten Rechtsbeistand suchen sollen.

Ja. Was man so hört soll Bernhard Syndikus nicht schlecht sein

Verfasst: 12.09.2007, 12:57
von firewire
Um es mit einem Zitat von Nelson (Simpsons) zu belegen: HA HA
