Seite 1 von 2

Gravenreuth muss wohl in den Knast

Verfasst: 11.09.2007, 23:14
von H4M
Versuchter Betrug
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt

Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.

Ganzer Artikel: www.taz.de/index.php?id=start&art=4521& ... a3c7d888e5

Verfasst:
von

Verfasst: 12.09.2007, 00:05
von net(t)worker
ich hab den beitrag mal ein wenig editiert....

Verfasst: 12.09.2007, 00:44
von Abakus Forengast
Hehe - Daumen hoch ......

Was sich dieses Subjekt bisher alles geleistet hat - recht so .......

Richterin Nissing - Schulter klopf ........

Da werden jetzt aber eine ganze Reihe Sektkorken knallen ......

Traxx-X

Verfasst: 12.09.2007, 01:28
von dawid
Na da fehlen noch ein paar von der Sorte die gut bekannt sind;)

Aber schonmal ein Anfang :D

Verfasst: 12.09.2007, 06:25
von Andreas I.
Party!!!!!

Verfasst: 12.09.2007, 07:58
von Tifflor
wenn das stimmt muss ich leider eine flasche sekt koepfen :-)
darf man das ? ;-)

Verfasst: 12.09.2007, 08:58
von Pompom
Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.
Ja, ja, ja !!
Sicherungsverwahrung !

Verfasst: 12.09.2007, 09:58
von luzie
haha! endlich darf ich ihn als das benennen, was er ist:

ein kleinkrimineller, ein betrüger

:lol: *freu*

Verfasst: 12.09.2007, 10:13
von uwew
Ach, was für ein Tag, herrlich.

Verfasst: 12.09.2007, 11:26
von philophax
Es gibt noch Gechtigkeit auf dieser Welt!

Entzieht die Anwaltskammer ihm jetzt die Zulassung?

Verfasst: 12.09.2007, 11:35
von Abakus Forengast
Entzieht die Anwaltskammer ihm jetzt die Zulassung?
Das wäre natürlich die Krönung! Wenn der Typ so weiter macht, wird er die - über Kurz oder Lang - auf alle Fälle verlieren! Dann geb ich ne Flasche Champus aus ..... ;-)

Verfasst: 12.09.2007, 11:51
von chris21
Irgendwie frage ich mich immer noch, inwieweit in dem Verfahren juristisch einwandfrei ein Betrug festgestellt werden konnte; ich glaube, da wird die Berufung noch sehr spannend werden.

Die Aussagen der Richterin (falls richtig von der taz wiedergegeben) sind aber beachtenswert :D , nur kann dies als Urteilsbegründung für einen Betrug kaum herhalten.

Verfasst: 12.09.2007, 12:22
von heino
<<< und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. >>>

Schluchz! Schnief!
Der Ärmste hätte sich einen guten Rechtsbeistand suchen sollen. :lol:

Verfasst: 12.09.2007, 12:46
von dandy11
heino hat geschrieben:Schluchz! Schnief!
Der Ärmste hätte sich einen guten Rechtsbeistand suchen sollen. :lol:
Ja. Was man so hört soll Bernhard Syndikus nicht schlecht sein :lol:

Verfasst: 12.09.2007, 12:57
von firewire
Um es mit einem Zitat von Nelson (Simpsons) zu belegen: HA HA :lol: