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Bewerbungs-Foto auf der Homepage
Verfasst: 12.09.2007, 10:27
von kaisen
Einmal looki looki hier:
https://www.shortnews.de/start.cfm?id=682129
Grausame relatität.
Es wird immer schlimmer ...
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Verfasst: 14.09.2007, 11:51
von Hasenhuf
Wieso wird? Das war schon immer so, seit es das Urheberrecht gibt.
Verfasst: 14.09.2007, 11:58
von BennyDuck
Aber warum, wenn ich einen Dienst bezahle, tretet der Fotograf automatisch seine rechte an mir über. Wo kommen wir den dahin, wenn ich nicht mal mehr meine Hochzeitfotos Online stellen darf, weil der Fotograf seine Rechte einklagt für die ich gezahlt habe. Dann machen wir halt ne Gegenklage.
Dienstleistung hat 500€ gekostet, die ich nicht verwenden darf. Dann mache ich vom Wiederrufsrecht gebrauch und gebe die Fotos zurück.
Verfasst: 14.09.2007, 12:13
von Hasenhuf
Du bezahlst den Fotografen dafür, daß er euch schöne Fotos anfertigt. Wenn Du ein Verbreitungsrecht daran haben willst, mußt Du ihn fragen. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Was anderes wäre es nur, wenn Du ihn beauftragst Fotos für eine Webseite zu schießen. Wenn er dann zusagt, ist das Verbreitungsrecht für die Webseite schon mit drin (aber z.B. nicht für ein Buch).
Verfasst: 14.09.2007, 18:40
von fairsand
@BennyDuck Das Urheberrecht ist etwas ganz besonderes in der BRD.
Ich hatte auch geglaubt im Recht zu sein und habe dann mit Pauken und Trompeten verloren...........
Verfasst: 16.09.2007, 09:32
von jestear
Das ist alles eine Frage der Gestaltung - bevor ich den Auftrag an den Foto-Künstler gebe muss sowas geklärt werden. Das kann der sich dann überlegen ob der das machen will oder nicht. Sonst macht das eben jemand anders.
Re: Bewerbungs-Foto auf der Homepage
Verfasst: 08.10.2007, 21:43
von mausilein
Es ist wirklich eine grausame Realität in Deutschland, hier am von kaisen genannten Beispiel aufgeführt. Insbesondere manche Gesetze, die von der Judikative umgesetzt werden müssen und von geldgierigen Advokaten, die scheinbar mit normaler Arbeit nicht auf die Füße kommen, schamlos zu Geld gemacht werden. Hier ein Exempel (Urheberrecht)
Beispiel:
Ich veröffentliche z.B. ein Passbild von mir im Internet.
Normaler Menschenverstand sagt, ich zeige mich hier auf dem Foto, das bin ich und zeige mein Bild und meine Identität der Öffentlichkeit im Internet.
Aber wehe, huhu, das Bild hat ja ein anderer gemacht.
Schon habe ich möglicherweise einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil jemand von mir ein Bild gemacht hat - Krank.
Gegenbeispiel:
Ich veröffentliche ein von mir aufgenommenes Bild von einer Festveranstaltung.
Normaler Menschenverstand sagt, ja, das Foto zeigt eine fröhliche Menschenmenge beim Tanz.
Aber wehe, huhu, da ist ja fast ein Gesicht zu erkennen von einem der Festteilnehmer.
Schon habe ich wieder einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil ich das Bild gemacht habe - Krank.
Und Heerscharen eifriger Advokaten haben nichts besseres zu tun, auch nur winzige und unbedeutende "Gesetzesverstöße" mit unverhältismäßig hohen Forderungen abstrafen zu wollen.
Hier scheint der Gesetzessprechung die Verhältnismäßigkeit der Mittel völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein ...
In Zukunft darf ich vielleicht nur noch selbst auf ein Blatt Papier gemalte Strichmännchen ins Internet stellen - ach nein, selbst das nicht, der Hersteller der Digicam hat natürlich auch noch Urheberansprüche ...
... so, jetzt habe ich meinen Frust abgelassen

Verfasst: 08.10.2007, 22:10
von Elradon
dein Gegenbeispiel hinkt. Ist es nicht so, dass die Gäste davon ausgehen können, dass Fotos gemacht werden; können sie nicht davon ausgehen, dass diese - in unserer heutigen Zeit - im Internet veröffentlicht werden... Also: noch mal Glück gehabt würd ich sagen.
Ich habe einen ähnlichen Beitrag auch vor kurzem gelesen. Fand ich auch unglaublich. Bei näherer Betrachtung aber ganz O.K.
Aber, wenn ich jetzt mir Fotos machen lassen, geh ich ab sofort immer hin und sage "Ich möchte ein Foto (in der Größe eines Passbildes) haben, was ich verwenden kann."
Ist ja dann kein Passbild, welches nur für den Pass erstellt wurde, sondern einfach ein Foto von mir, was ich eben verwenden kann.
Inwieweit das juristisch korrekt ist, kp, aber zumindest ein erster Schritt

Verfasst: 08.10.2007, 22:31
von mausilein
Hallo lieber Elradon
Du hast mich sofort durchschaut mit dem Gegenbeispiel:
ich habe zwar geschrieben ... fast ein Gesicht zu erkennen ... ,
und habe darauf meine Argumentation aufgebaut, aber es sollte bewusst etwas überzogen rüberkommen.
ansonsten bin ich Deiner Meinung
lg mausilein

Zulassungszahlen für Anwälte reduzieren
Verfasst: 09.10.2007, 02:04
von seonewbie
Ganz ehrlich denke ich das man einfach mal wieder die
Zulassungszahlen für Anwälte auf ein Maß von vor
1980 bringen sollte. Das Jurastudium ist doch quasi
der 1€ Job der Akademiker geworden
Gruß
Micha
Re: Bewerbungs-Foto auf der Homepage
Verfasst: 09.10.2007, 16:06
von chrizz
mausilein hat geschrieben:
Beispiel:
Ich veröffentliche z.B. ein Passbild von mir im Internet.
Normaler Menschenverstand sagt, ich zeige mich hier auf dem Foto, das bin ich und zeige mein Bild und meine Identität der Öffentlichkeit im Internet.
Aber wehe, huhu, das Bild hat ja ein anderer gemacht.
Schon habe ich möglicherweise einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil jemand von mir ein Bild gemacht hat - Krank.
das ist nicht krank, das ist das deutsche UrhG. Wenn du ein Foto machst bist du automatisch Urheber dessen. Hast also Rechte und Pflichten. Es ist einfach so. Genauso wie's verboten ist, bei "rot" über die Ampel zu gehen. Da beschwert sich auch keiner drüber. Ich versteh die Aufregung einfach nicht.
mausilein hat geschrieben:
Gegenbeispiel:
Ich veröffentliche ein von mir aufgenommenes Bild von einer Festveranstaltung.
Normaler Menschenverstand sagt, ja, das Foto zeigt eine fröhliche Menschenmenge beim Tanz.
Aber wehe, huhu, da ist ja fast ein Gesicht zu erkennen von einem der Festteilnehmer.
Schon habe ich wieder einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil ich das Bild gemacht habe - Krank.
das Beipsiel hinkt nicht nur, sondern es ist falsch, denn sobald mehr als (ca.) 5 Personen auf einem Bild zu sehen sind, bedarf es keinem Einverständnis mehr der abgebildeten Personen.
s.a. §23 Abs1 3. KunstUrhG
also, die Aufregung ist imho absolut unangebracht... die Diskussion, ob ein Passbild denn nun den Urheberschutz genießen sollte ist wieder eine andere Diskussion. Fakt ist, dass er es tut und somit das Bild nicht ohne weiteres veröffentlicht werden darf.
cheers
Verfasst: 09.10.2007, 17:51
von Elradon
Naja, liegt wohl daran, dass die meisten die Wichtigkeit der "Roten Ampel" kennen.
Die Wichtigkeit, dass man sein eigenes Foto nicht auf die eigene Homepage packen darf, sehen glaube ich die Wenigsten.
Juristen scheinen die Demokratie zu unterlaufen ...
Verfasst: 09.10.2007, 19:03
von seonewbie
Nun ja da sieht man was in der BRD Demokratie wert ist.
- Kein normaler Bürger denkt das es so ist,
- Neiner kann es erklähren,
- Keiner findet es so richtig.
... nur weil eine absolute minderheit von Juristen das meint
darf ein freier Bürger sein eigenes Foto auf seiner eigenen
HP nicht verwenden.
Ihr wist wie die Staatsform oder eine Rechtssystem heißt wo
eine Minderheit einer Mehrheit die Meinung aufdiktiert und da
raus auch noch Kapital schlägt?
"Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht"
Zitat Heinrich Heine, Geb. 13. Dezember 1797; † 17. Februar 1856 in Paris
Verfasst: 09.10.2007, 20:18
von chrizz
das Ampelbeispiel war vielleicht nicht ganz das Beste, aber per Gesetz bist du zwar auf den Foto abgeblidet, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass das Foto per Urheberrecht dem Fotografen gehört.
- Kein normaler Bürger denkt das es so ist,
- Neiner kann es erklähren,
- Keiner findet es so richtig.
- das heißt aber nicht, dass es so ist. Nur weil alle bei rot laufen, heißt das nicht, dass es auch richtig ist.
- das lässt sich ganz einfach mit dem § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder mit Lichtbild gemäß § 72 UrhG erklären
- dann frag mal den Fotografen...

klar kann man sich drüber streiten, was an nem Passfoto schöpferische Höhe ist (wie sie ja normalerweise bei Werken gefordert wird), aber per Definition sind Fotos grundsätzlich geschützt.
btw: ich glaube nicht das Heine das Zitat aufs Urheberrecht bezogen hat...

Verfasst: 09.10.2007, 20:23
von Pheidippides
Chriss, das zeigt doch aber, dass hier wieder einmal ein Recht existiert, dass der Bürger gemeinhin als Unrecht empfindet.