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Künstlersozialabgabe

Verfasst: 30.11.2007, 13:54
von scherli
Ich möchte mal in die Runde fragen, ob einige hier im Forum auch schon mit der Künstlersozialabgabe in Berührung gekommen sind.

Ich habe vor ein paar Wochen von einer Kundin erfahren, dass es eine Künstlersozialkasse gibt, über die selbständige Künstler kranken- und sozialversichert sind. Der Hammer daran ist allerdings, dass auch selbständige Webdesigner und andere "Kreative" als Künstler eingestuft werden. Und das, auch wenn sie nicht mal in der Kasse versichert sind.

Es gibt zwar wirklich gar nichts, was mich als Inhaber einer Werbeagentur zum Künstler macht - ich bin doch eigentlich Geschäftsmann - aber der Künstlersozialkasse scheint dies egal zu sein. Sie fordert von der Kundin auf alle meine Rechnungen der letzten fünf Jahre 5,1% Nachzahlung der Künstlersozialabgabe.

Das Ganze greift jetzt verstärkt um sich und wird noch ein ganz heißes Eisen unter den Webdesignern werden. Deshalb würde mich mal interessieren, wieviele von Euch schon damit in Berührung gekommen sind.

Nachdem ich mir nach dem Anruf der Kunden im Internet an verschiedenen Stellen Fakten zusammensuchen musste, habe ich alles zusammengetragen und habe für "neu Betroffene" unter www.ksk-falle.de eine kleine Info-Plattform zusammengestellt. Inzwischen habe ich mitbekommen, dass sich noch mehr Initiativen gegen diese ungerechte Art der Künstlersozialabgabe zusammengetan haben. Wie gesagt, das Thema wird in nächster Zeit die gesamte Wirtschaft beschäftigen, da wirklich jedes Unternehmen, das einen "selbständigen Künstler" für seine Werbemaßnahmen beauftragt hat, mit einer Nachzahlung konfrontiert werden wird.

Ich selbst habe übrigens heute mein Gewerbe abgemeldet und übertrage meine Firma komplett in die GmbH meines Vaters. Denn, das ist der Clou an der Regelung, die Künstlersozialabgabe fällt für die Kunden nicht an, wenn sie eine juristische Person beauftragen!!! Der Staat macht damit uns "Kleine" kaputt und treibt durch die Nachzahlungen auch einige unserer Kunden in den Ruin. Zitat meiner Kundin: "Entweder sie machen eine GmbH, oder mein Chef sucht sich nach einem anderen Werbepartner, der eine GmbH hat."
Gottseidank hat sich bei mir die günstige Konstellation mit der "Familien-GmbH" ergeben, denn sonst hätte ich den Kunden verloren gehabt.

Schaut mal auf www.ksk-falle.de vorbei, wenn Ihr Euch genauer über dieses brisante Thema informieren wollt.

Verfasst:
von

Verfasst: 30.11.2007, 13:57
von Airport1
Ja, das mit der KSK ist bekannt. Einen Anwendungsfall gabs bei mir aber bislang nicht. Aufgrund dieser Abgabe - die sicher nicht jedem schmecken duerfte - habe ich auch gar nicht lange ueberlegt, ob ich die KSK nehme - vielmehr war das dann ein Ausschlusskriterium. Du magst Deine Arbeit in Rechnung stellen, je nachdem mit MWST oder ohne MWST, aber die KSK Abgabe jemanden zu verklickern stelle ich mir eher schwer vor. Ist sicher auch ein Akzeptanzproblem.

Verfasst: 30.11.2007, 14:30
von JenaTV
Jo, KSK ist uns seit drei Jahren bekannt.
Seitdem beschäftigen wir in den betroffenen Bereichen keine "freien" MA mehr sondern wie schon geschrieben nur noch "juristische Personen".
Insofern ist es clever sich eine GmbH zu besorgen. Nur für ganz ausgefuchste: Limited geht natürlich auch.

Verfasst:
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Verfasst: 30.11.2007, 14:34
von scherli
Damit macht die KSK genau diejenigen kauptt, für die sie eigentlich da sein sollte. Ziemlich paradox das Ganze. Scheinbar wird auch lange nicht jeder, den sie als Künstler einstuft, auch in die Kasse aufgenommen. Nur derjenige, der sich finanziell für die KSK lohnt, kann auch seinen Nutzen daraus ziehen. Da ist ein ganz heftiger Fehler im System. :roll:

Verfasst: 30.11.2007, 17:07
von nin
@ scherli

wenn also Deine Kunden diese 5,1% für die letzten 5 Jahre nachbezahlen, erhälst Du dann irgendwann mal eine Leistung (Rente) daraus?

Und wie ist es, wenn sich eine Firma im Ausland von einem in Deutschland lebenden Webdesigner eine Webseite machen läßt. Muß diese Auslandsfirma dann auch an die Künstlersozialkasse bezahlen?

Verfasst: 30.11.2007, 17:19
von scherli
nin, das ist ja gerade der Witz an der Sache: Ich habe absolut nichts mit denen zu tun. Weder sehe ich mich als Künstler noch bin ich über die KSK versichert. Ich habe also als selbständiger Webdesigner null und gar nichts davon!

Wenn der Kunde im Ausland ist, dürfe er meinem Verständnis nach nichts für die Leistungen des in Deutschland lebenden "Künstlers" bezahlen müssen. Im umgekehrten Fall ist es aber wohl so, dass eine Firma in Deutschland, die einen Webdesigner aus dem Ausland beauftragt, für diesen auch die KSK-Abgabe abführen muss.
Stell Dir vor, Du lässt einen Billig-Designer in Indien eine Flash-Animation für eine Homepage machen, die Du für einen Kunden erstellst. Dann zahlst Du die KSK-Abgabe für den Inder (und der hat ja nun wirklich gar nichts damit zu tun), und Dein Kunde zahlt danach für Deine Arbeit sowie nochmal für den Inder die Abgabe. Toll, oder? :o

Verfasst: 30.11.2007, 17:22
von unknownsoul
Wenn ich ein Webseiten-Layout als Kunst schützen will, heißt es banal: "Schöpfungshöhe?" Wenn ich allerdings einem Kunden auf die Rechnung "Layout Webseite" schreibe, will die KSK Geld sehen. Toll, wie manche Gesetze oft nur der einen Seite dienlich sind.

Verfasst: 30.11.2007, 17:28
von scherli
Dazu passt das Folgende im Rahmen der Definition, wer alles Künstler ist:

Industrie- und Produktdesigner sowie alle anderen, die in irgendeiner Art und Weise am Entwurf bzw. Design von Gebrauchsgegenständen mitarbeiten. Keine Abgabepflicht fällt an, wenn es sich um eine rein kunsthandwerkliche Herstellung von Gebrauchsgegenständen handelt.

Wo ist da die Logik?