https://www.verivox.de/News/ArticleDeta ... ?aid=22402Frankfurt/Main - Der Internet-Provider Arcor muss seinen Kunden die Seiten "google.de" und "google.com" nach einem Gerichtsbeschluss nicht sperren. Eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies nach Mitteilung vom Freitag einen Antrag der Mainzer Firma Huch Medien GmbH auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück (Az.: 2-03 O 526/07).
Ist das nun ein richtiges Urteil, oder wurde nur der Antrag abgewiesen ?
Ist deswegen nun ruhe mit den Abmahnungen ?