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Verkauf von Werbeplatz über Ebay = Gewerbe nötig?

Verfasst: 15.02.2008, 12:17
von SantaCruze
Hallo zusammen :)

Ich wollte bald Private Verkäufe von Ad Werbeplätzen machen. Nun habe ich bereits einige Leute gesehen die ihre Werbe Plätze bei Ebay Verkaufen. Nun zu der Frage, benötige ich dafür schon ein Gewerbe ? Oder reicht es wenn ich angebe das es keine Rechnung geben wird?

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Verfasst: 15.02.2008, 12:19
von Ferenghi
zu teil 1: ja
zu teil 2: nein

Verfasst: 15.02.2008, 12:20
von chrizz
Oder reicht es wenn ich angebe das es keine Rechnung geben wird?
ich würde mal sagen, dass ist Schwarzarbeit. Und sicherlich wirst du da hier keine Unterstützung bekommen.
Wenn du Werbeplätze vermietest, betreibst du die Seite rechtlich gesehen eh gewerbsmäßig. Und da gelten dann halt ein paar andere Regeln.
cheers

Verfasst: 15.02.2008, 12:38
von SantaCruze
Ok das war meine Frage :) Dann komm ich wohl doch nicht um den Gewerbeschein herum.

Verfasst: 15.02.2008, 13:01
von jackwiesel
So isses!

Lass Dich danach beim Fi-Amt mal beraten, eventuell kommst Du mit einem Kleinstgewerbe hin.

Gruß,
jw

Verfasst: 15.02.2008, 13:04
von Pompom
Wenn du alle Fragen mit Ja beantworten müsstest, musst du ein Gewerbe anmelden:

Führst du eine Tätigkeit oder Dienstleistung selbstständig aus ?
Machst du das regelmäßig ?
Machst du das für Geld ?
Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht ?

Verfasst: 15.02.2008, 14:52
von net(t)worker
Auch als Privatperson kannst du für einen Verkauf eine Rechnung (privatrechnung) ausstellen... also gibt es keinerlei begründung auf eine Rechnung zu verzichten....

Verfasst: 15.02.2008, 15:15
von catcat
Auch wenn es langsam langweilig wird:

Jeder (wenn er denn voll geschäftsfähig ist) kann eine Rechnung ausstellen!

Ansonsten gibts nette Leute beim Finanzamt, die nix anderes zu tun haben, genau diese Fragen erschöpfend zu beantworten.

Verfasst: 15.02.2008, 15:38
von net(t)worker
catcat hat geschrieben:Ansonsten gibts nette Leute beim Finanzamt, die nix anderes zu tun haben, genau diese Fragen erschöpfend zu beantworten.
die nehmen doch seit Anfang 2007 für solche Beratungen auch Geld... hab ich zumindest gehört...

Nicht ganz Richtig

Verfasst: 16.02.2008, 12:22
von tgutteck
Also prinzipiell muss ich sagen war hier geschrieben wird ist nicht ganz richtig. Man braucht dazu keinen Gewerbeschein, solche Einnahmen kann man auch bei seiner Steuererklärung mit erklären.
Prinzipiell wurde ich aber ein Kleingewerbe empfehlen, weil man bei diesem auch ohne Probleme die Kosten für die Betriebsmittel, srich Domain, DSL Zugang usw gegenrechnen kann, was bei der Einkommenssteuerklärung zwar auch geht, aber immer etwas mit dem Goog Will des Sachbearbeiters zu tun hat, ob es dies durchgehen lässt oder in welcher Höhe.