Seite 1 von 2

Virtuelles Hausrecht

Verfasst: 20.03.2008, 08:26
von catcat
Hab ich grade gefunden bei ner Firmenseite aus DE mit ner .de Domain.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin

In Ausübung dieses Rechtes wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts der Zutritt zu unseren Netzseiten verboten!
lach mich schlapp.

Verfasst:
von
SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Verfasst: 20.03.2008, 09:12
von veritas-odium-parit
hehe... ne ist klar... *G*

Verfasst: 20.03.2008, 09:49
von Loptr
Thema des Monats!!! :lol:

Verfasst: 20.03.2008, 10:06
von Veysel
verstehe ich das richtig was ich da lese oder ?


gut ist der trozdem :lol:

Verfasst: 20.03.2008, 10:53
von ole1210
Was ist daran lustig?

Du hast ein virtuelles Hausrecht und kannst selbstverständlich ein hausverbot aussprechen. Beispielsweise, wenn ein User mehrfach negativ in deiem Forum aufgefallen ist.

Ob mal allerdings pauschal ganze Nutzergruppen sperren kann....keine Ahnung. Wäre doch mal was für OLG Hambuirg...

Verfasst: 20.03.2008, 12:21
von Veysel
Naja Ole, OLG Hamburg nicht, aber OLG Schleswig wurde der Fall behandelt.

Wenn du betrügerische Absichten hast, darf ein Jurist ( anwalt, staatsanwalt) klar bei dir rumstöbern ob du auch alles richtig oder legal machst.

Du kannst doch keinem die Tür sperren. ( gemeint sind Leute die erlaubnis vom Staat haben, zb. staatsanwalt)

Verfasst: 20.03.2008, 12:57
von catcat
Was daran lustig ist, @Ole?

Rofl. DAS find ich jetzt fast noch lustiger :D

Wir sind doch nicht in den USA. Da mag das teilweise gehen. Aber hier doch nicht!
Sonst hängt sich doch jeder Dealer ein Schild an die Tür: "Beamte und Bullen und alle, die keine Drogen kaufen wollen, müssen draussen bleiben."

Oder ich schreibe auf meiner Seite: "CDU/CSU-Wähler, Schweden, Leute aus Olpe-Thieringhausen und Abmahnanwälte müssen draussen bleiben - sonst Anzeige wg. Website-Friedensbruch". :D :D :D

Ok. Du kannst einer bestimmten Person virtuelles Hausverbot geben, wenn er z.B. bei Dir trollt und/oder Schaden verursacht... aber weis das erstmal nach...

Verfasst: 20.03.2008, 13:26
von fun74
In Ausübung dieses Rechtes wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts der Zutritt zu unseren Netzseiten verboten!
catcat@
Wo treibst du dich den so rum
:o :lol: :oops:

Verfasst: 20.03.2008, 14:29
von Elradon
Das Problem an der Sache ist, dass man nicht gezielt eine Personengruppe ausschließen kann. Es ist zwar möglich den Zugang zu einem Forum beispielsweise nur Ärzten zu gewähre; aber umgekehrt, nur Ärzte auszuschließen... müsste mir mal einer erklären.

Verfasst: 20.03.2008, 15:12
von wuschba
Hm, ist das nicht irgendwie Diskriminierung? 8)

Verfasst: 20.03.2008, 15:19
von Elradon
Wenn man explizit eine Gruppe ausschließt. Wenn man aber nur einer speziellen den Zutritt gewährt (Forumbeispiel), dann eig. nicht.

Verfasst: 20.03.2008, 15:46
von ole1210
Sonst hängt sich doch jeder Dealer ein Schild an die Tür: "Beamte und Bullen und alle, die keine Drogen kaufen wollen, müssen draussen bleiben."
Kein Thema. warum nicht? Ohne richterlichen Durchsuchungsbefahl muss ich keinen Polizisten in meine Bude lassen. Es sei denn, ich baue Kofferbomben...

Rechtlich sollte das bei Foren nichts anderes sein. Solange bei dir kein begründeter Verdacht besteht, das du irgendwas illegales machst.

Verfasst: 20.03.2008, 15:50
von net(t)worker
ole1210 hat geschrieben:
Sonst hängt sich doch jeder Dealer ein Schild an die Tür: "Beamte und Bullen und alle, die keine Drogen kaufen wollen, müssen draussen bleiben."
Kein Thema. warum nicht? Ohne richterlichen Durchsuchungsbefahl muss ich keinen Polizisten in meine Bude lassen. Es sei denn, ich baue Kofferbomben...

Rechtlich sollte das bei Foren nichts anderes sein. Solange bei dir kein begründeter Verdacht besteht, das du irgendwas illegales machst.
Naja... kannst nicht das Hausrecht bei einer Privatwohnung mit einer öffentlichen Webseite vergleichen... hier wäre eher der Vergleich mit einer Kneipe, bei der das Hausrecht des Wirtes ja auch etwas eingeschränkt ist, sinnvoller... und ich denke von vornherein irgendwelchen Berufsgruppen den Zugang zu verbieten könnt bei der Kneipe rechtliche Probleme geben...

Verfasst: 20.03.2008, 16:37
von catcat
Also ich kenn da ne Kneipe aufm Kiez, da haben... (wie lautet der politisch korrekte Ausdruck?) ... sagen wir mal: Leute aus Afrika, keinen Zutritt.

Weil die immer so komisches Grünes Zeugs verkaufen würden... sagt man :D

OK. Da hängt auch kein Schild vor der Tür... aber die haben zwei nette Herren vor der Tür, die denen das ganz heftig ins Gesicht stempeln.


Aber Ole:
Die Sache mit dem "begründeten Verdacht"... *hehe, da täusch Dich mal nicht.
Dieser "begründete Anfangsverdacht", worauf gründet der denn? Die Beamten sagen einfach, das ist "kriminalistische Erfahrung". Und schon können die bei jedem rein. So einfach ist das. ^^
Peinlich wirds nur, wenn sie wirklich absolut nichts finden.
(Aber irgendwo hat jeder noch ein altes Taschenmesser mit ner längeren Klinge als 12cm rumliegen oder ne selbstgebrannte CD/DVD mit "Fremdsoftware")

Verfasst: 20.03.2008, 16:59
von net(t)worker
catcat hat geschrieben:OK. Da hängt auch kein Schild vor der Tür... aber die haben zwei nette Herren vor der Tür, die denen das ganz heftig ins Gesicht stempeln.
das wird bei Kneipen rechtlich auch klar unterschieden ob dort am Eingang jetzt Personal steht oder nicht.... wenn Personal dort steht, können die Kommentarlos einem Gast den Zugang verweigern... aber pauschal per Verbotsschild für Berufsgruppen geht nicht wirklich...

Eine Ausnahme könnte es geben wenn es genau mit dieser Berufsgruppe, z.B. englische Soldaten, immer wieder größere Probleme gab... kann mich erinnern das während meiner Schulzeit an diversen Kneipen in Münster solche Verbotsschilder hingen.... naja, gut... da wurde aber auch regelmäßig ne Kneipe von denen auseinandergenommen... und in denen in die dann doch noch reindurften war dann mindestens jeden 2. Abend die englische Militärpolizei dienstlich anwesend...