Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] hat die Anforderungen für Online-Medien zur Prüfung von Links heruntergeschraubt, auf die ihre Websites verweisen.
Im Interesse der Meinungs- und Pressefreiheit dürften an die Prüfung der Seiteninhalte keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Online-Zeitungen hafteten nur dann, wenn sich die Strafbarkeit der Inhalte auf den ersten Blick aufdränge. Eine eingehende rechtliche Prüfung sei nicht erforderlich.