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Urteil: T-Online ist nicht "größter Onlinedienst"

Verfasst: 17.06.2004, 15:26
von viggen
Der Internet-Anbieter T-Online darf sich in seiner Werbung einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge nicht als größter Internet-Provider Europas bezeichnen.

Der Verbraucher könnte diese Aussagen missverstehen und daher in die Irre geführt werden, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Gerichts. Ein durchschnittlich verständiger Verbraucher beziehe die Werbeaussage nicht nur auf die Zahl der Kunden. Vielmehr nehme er an, dass der Dienst besonders häufig und umfangreich genutzt werde.

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