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Was sind Datensätze wert?

Verfasst: 25.08.2008, 20:06
von MindMike
Moin,

ich habe ein kleine Online Community und habe nun eine frage wenn ich meine Datensätze verkaufen will was kann ich verlangen?

Die Datensätze sind DOI, und wurden noch nie verkauft, OnlineCommunity, alter von 17-45

10721 Stück
Vorname
Nachname
Str.
Haus nr.
plz
ort
email


und 4500 Stück
Vorname
Name
Straße Nr.
PLZ
Wohnort
Land
E-Mail
Vorwahl
Telefonnummer
GebTag
GebMon
GebJahr

in meinen Nutzungsbed. habe ich einen hinweiß das ich die Daten auch an 3 weiter geben darf..

Bitte sagt mir was ich ca. Pro Datensatz verlangen kann!

Verfasst:
von

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Re: Was sind datensätzewert?

Verfasst: 25.08.2008, 20:30
von Hasenhuf
MindMike hat geschrieben:in meinen Nutzungsbed. habe ich einen hinweiß das ich die Daten auch an 3 weiter geben darf..
Was nicht wirksam sein muß, müßte man mal recherchieren.

Verfasst: 25.08.2008, 21:00
von babez
negative Presse - siehe diese Call-Center der Telekom - ich persönlich finde Adresshandel eines der ätzendesten Dinge die es gibt - wie oft rufen mich dauernd irgendwelche "Teleververkäufer" an - nur mal so als info....

Verfasst:
von

Re: Was sind datensätzewert?

Verfasst: 25.08.2008, 21:01
von net(t)worker
MindMike hat geschrieben:in meinen Nutzungsbed. habe ich einen hinweiß das ich die Daten auch an 3 weiter geben darf..
das bedeutet aber nicht das der Käufer sie auch für werbezwecke nutzen darf... siehe §7 UWG...

Verfasst: 25.08.2008, 21:12
von Andre (KM)
Angenommen theoretisch du hast alles richtig gemacht, was ziemlich unwarscheinlich ist (zeigt deine Unwissendheit bzgl. der Preise) kannst du von 0,40 - 0,60 Euro/Datensatz verlangen.

Wie alt sind die Daten? Und mit oder ohne TimeStamp?

Gruss Andre

Verfasst: 26.08.2008, 07:24
von e-fee
Nun ja, es wird ja gerade überlegt, Datenhandel zu verbieten.

Bist also ein bisschen sehr spät aufgestanden. Oder gerade erst durch die aktuelle Diskussion gemerkt, dass es sowas überhaupt gibt? :lol:

Vollständige Datensätze sind mehr wert

Verfasst: 26.08.2008, 08:28
von G886COM
Vollständige Datensätze mit DOI (4.500 Stück) sind mehr wert. Der Durchnittspreis liegt bei € 1,50 bis € 2,80, je nach dem wofür der Käufer die Daten nutzen will. Wenn Du für Ihn eine email verschicken sollst ist das was anderes als wenn Du Ihm die Daten übergibst (was rechtlich fraglich ist). Wenn der Käufer Werbung macht in Deinem Themenumfeld, könntest Du eventuel noch mehr dafür bekommen.
Zu überlegen ist allerdings ob sich das lohnt. Ich kenne einige Communtiy´s die sich mit solchen Aktionen die User vergrauelt haben, vor allem wenn der Käufer in der Werbeaktion damit wirbt woher er die Daten hat. Normalerweise steht das immer am ende einer Werbemail (Sie bekommen dies Email weil Sie sich bei ... registriert haben).
Wichtig ist die Beachtung des bereits benannten §7 UWG. Das kann teuer werden!!

Verfasst: 26.08.2008, 11:12
von Japs
Der Handel mit daten wird sicher in der Form wie es ihn Heute gibt, sicher so in Zukunft nicht mehr geben. Allerdings halte ich ein Verbot auch nicht für eine Lösung.

Der Handel mit Daten, Datensätzen etc., wo Mißbrauch betrieben wird, muß nur härter - viel härter bestraft werden, aber in Deutschland ist es ja sowiso üblich, dass sehr viele Dinge viel zu lasch gehandhabt werden, sieht man nur zB. einen Kinderschänder, die bekommen mal 3 mal 5 Jahre -sowas sollte man generell dauerhaft wegsprerren oder aber hat Jemand Schulden gemacht, bekommt er 10 Jahre und mehr.

Aber was ich sagen wollte:
Sollte der Handel mit Datensätzen komplett verboten werden, so hängt da auch ein ganzer Schweif an wirtschaftlichen Aspekten aus viel Branchen drann. Das können sich eventuel jetzt Viele hier nicht vorstellen, aber unsere ganze Wirtschaft, gerade im Mittelstand lebt auch vom Handel von datensätzen, denn datensätze bedeuten Kunden und Kunden bedeuten Umsatz und Umsatz bedeuten Einnahmen und Einnahmen bedeuten Steuern und Steuern bedeuten Geld fürn Staat :) - mal etwas übertriebeb dargestellt.

Das ist genauso, wie zB. mit dem ganzen Rauchverbot:
Hätte der Staat wirklcih ein ernsthaftes Interesse an den ganzen sauberen Lungen der Bevölkerung, würden Sie die Zigarette ganz verbieten - können Sie aber nicht, da dem Statt sonst Millionen im 3stelligen Bereich jedes jahr flötten gehen wollen - genauso ist es mit dem Alk - beides sind genußmittel, der Staat schimpft immer auf die Toten, die Risiken und Krankheiten, was diese Genussmittel mitsich führen, aber aufs Geld will der Staat auch nciht verzichten.

Ok, jetzt bin ich wieder vom Thema abgeschweift - wollte ich eigentlich gar nicht :)

Gruß Dirk

Verfasst: 26.08.2008, 11:49
von Nicole Delenk
@ Jabs: So unrecht hast du aber gar nicht - das Prinzip ist nämlich dasselbe!

Adresshandel blüht, wichtig ist ja im Moment, dass alle Adressen gehandelt werden dürfen, bei denen die Besitzer, also die Kunden, nicht eindeutig VERBOTEN HABEN, das man sie nutzt. So zumindest derzeit die Rechtslage. Es wird überlegt, dass man der Weitergabe seiner Daten zustimmen muss, ansonsten darf man nicht mehr.

Übrigens wäre ich vorsichtig, dass ich auf gar keinen Fall Telefonnummer weitergebe! Wenn der Kunde, der dann die Adressdaten von dir kauft, die Nummern anruft, ist das Kaltaquise und strafbar. Angerufen werden dürfen nur Kunden, keine "eventuell zukünftigen Kunden". Wenn also die Telekom ihre Kunden anruft ist das i.O. Wenn dich 1&1 anruft, kannst du mal fragen, wie sie auf den Trichter kommen.

Übringens: auch Werbung per E-Mail fällt unter Kaltaquise, nur Kunden dürfen mit Werbemails informiert werden. Also: vorsichtshalber auch keine E-Mail-Adressen kaufen.

@babez: kleiner Irrtum bei deiner Argumentation, sorry. Die Telekom verkauft Adressen nicht weiter. Dazu gibt es Zentralen, wie z. B. die AZ-Media (Bertelsmann) und die haben die Erlaubnis das zu tun. Und wie gesagt, wenn du Anruf von der Telekom kriegst ist das i.O., selbst wenn du bei einem anderen Telefonanbieter bist. Kundenrückgewinnung nennt man das. Außerdem: Leitungen sind ja von der Telekom. Und: nee, ich find den Verein auch nicht so klasse.

Also: selbst wenn man mit Adressenhandel viel Geld verdienen kann ist es ein sehr heikeles Thema, bei dem man sehr viel bedenken muss und in Zukunft noch viel mehr wird bedenken müssen.

Tipp

Verfasst: 03.09.2008, 01:34
von unique-network
Oh Oh...habe den Thread hier nur durch Zufall entdeckt. Ich gebe nur den Rat: Lass es! Du kannst Dir damit mehr Probleme einhandeln als Du Gewinn machen kannst. Da siehst Du finanziell usw. niemals mehr Sonne wenns schief geht. Einige Aspekte wurden hier ja schon erwähnt wie Kaltaquise, striktes Verbot, Richtigkeit der Nutzungbedingungen etc. etc. Und damit dürfte noch nichtmal ein Bruchteil dessen beschrieben sein was alles passieren kann. Ein Besipiel:
Du verkaufst oder vermietest einen kompletten Datensatz. Darunter auch eine Firmenanschrift. Die Firma die den Datensatz von Dir gekauft hat schickt nun Werbung oder macht ähnliches wo die Daten auch in weitere Hände kommen. Genau AB HIER hast Du keine Kontrolle mehr wieviele Leute die Daten bekommen. Ist die Firma groß genug und hat v.a. gute Anwälte zahlst Du Dich doof und dämlich an Schadensersatz. Da kommst Du mit in paar tausend Euro längst nicht mehr hin.
Also kurzum: Lieber nichts in der Form machen.

Lieben Gruß
Stefan

Verfasst: 07.09.2008, 07:43
von Nicole Delenk
Nun ist es ja doch geregelt worden:

Künftig dürfen personenbezogene Daten von Privatpersonen nur dann weitergegeben werden, wenn die Person EINDEUTIG zustimmt. Also so Kreuzchen wie bei den vielen Bonussystemen, die man nur sieht, wenn man mit ner Lupe sucht, werden wohl der Vergangenheit angehören.

Umso vorsichtiger muss man künftig mit der Weitergabe von Daten sein, denn die Strafen für die Zuwiderhandlung sollen wohl auch verschärft werden.

Also: Finger weg (Schuster bleib bei deinem Leisten!) Es gibt Profis, die wissen, welche Adressen man wie verkaufen kann und darf...

Verfasst: 07.09.2008, 09:24
von Japs
Künftig dürfen personenbezogene Daten von Privatpersonen nur dann weitergegeben werden, wenn die Person EINDEUTIG zustimmt.
Ja wirklich, dann werde ich morgen gleich mal zu meiner Meldebehörde gehen und dehen ausdrücklich die Weitergabe meiner persönlichen Daten strickt verbieten - mal sehen wie die dann reagieren.

Grund:
Jeder Bürger muß sich an & abmelden in Deutschland, wenn er umzieht - hier werden die persöhnlchen Daten zwangsweise in einer Kartei erfasst und Jeder, der beim Einwohnermeldeamt nach Jemanden sucht oder so, bekommt die neuen Daten ausgehändigt - ok, e skostet was, ändert aber nix am Prinzip der Datenweitergabe bzw. des Datenverkaufes, denn hier Verkauft der Staat ohne Einwilligung auch die persönlichen Daten - genau wie bisher auch die Datenhändler.

Wenn in Zukunft explizit ausdrücklich die Weitergabe zugestimmt werden muß etc. dann dürfte diese Form des Datenverkaufs auch nicht mehr stattfinden, oder?

Kommisch - auf der einen Seite will der Staat den Datenhandel eindämmen - auf der anderen Seite und das quasi gleichzeitig bekommt jeder Bürger eine eigenen lebenslange Ident-Nr. wo er über diese Nummer für jede staatliche Behörde, wie Krankenkasse, Banken, Justiz, Finanzamt, Inkassobüro, Arbeitsagentur, Zoll etc. ein zu 100% gläsener Bürger wird.

Sorry, aber für eine Irronie in diesem Staat?

Gruß Dirk

Verfasst: 07.09.2008, 09:51
von Airport1
Ja, diese Verlogenheit wird aber nicht mal durch die (z.B. oeffentlich-rechtlichen) Medien angegangen (vierte Staatsgewalt, wo? Traut sich ja nix! Oder _soll_ stumm bleiben - was hinter den Tueren laeuft weiss man ja eh nicht..).

Dass man strikt der Weitergabe zusagen muss, wird doch sowieso wieder weichgespuelt und umgangen und irgendwelche kuenstlichen Umgehungen geschaffen. Was bzw. wen interessieren denn die Vorgaben, ausser das Papier, auf dem sie stehen.. ist doch in DE immer das Gleiche ;)

Verfasst: 07.09.2008, 10:21
von catcat
^^ Aber nicht, das ich da bei Airport1 eine gewisse, schleichende Verdrossenheit erkennen muß?

Ist Deine Staatsbürgerpflichtsdrüse wieder mal eingetrocknet... ? :)

Verfasst: 08.09.2008, 22:19
von unique-network
Das Einwohnermeldeamt etc darf die Daten natürlich haben...und die Weitergabe ist auch ok wenn man gesucht wird etc. Ist auch eher dann von Nöten wenn offene Rechnungen etc. bestehen. Sonst bekommt man einen Suchauftrag in die Schufa gestellt. ISt zwar nix Schlimmes aber die Bank könnte einen schonmal drauf ansprechen...
Wenn allerdings einer vom Einwohnermeldeamt die DAten kauft und dann Werbbung schikct oder sonst einen Schmarn damit treibt dann macht derjenige sich strafbar. Nur als Tipp ;-)