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Urteile gegen Online-Buchhändler

Verfasst: 21.07.2004, 06:42
von viggen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Rabattregelungen der Internet-Buchhändler Amazon.de und Buch.de gestoppt. Der Fünf-Euro-Gutschein für Neukunden bei Amazon verstoße ebenso gegen das Buchpreisbindungsgesetz wie die Gewährung und sofortige Einlösung von Bonusmeilen bei "buch.de", entschieden die Richter in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen. Im Amazon-Startgutschein sahen die Richter einen unzulässigen Nachlass für preisgebundene Bücher.

via futurezone

Verfasst:
von

Verfasst: 21.07.2004, 18:34
von Southmedia
Die sind doof die Richter... besser gesagt Buchpreisbindung ist doof. Der Markt soll seine Preise selbst machen. Dann wär das wieder ein interessantes Geschäftsfeld.

Verfasst: 30.07.2004, 11:17
von stp69
fallen da die Lösungsbücher für Videogames auch unter das Gesetz? Haha ich hau mich weg, starten wir eine runde Abmahnungen LOL

Verfasst: 31.07.2004, 10:37
von DR-DooM
Also irgendwie blickt bei den deutschen Gesetzen keine Sau durch.

Rabattgesetzt wird abgeschafft. SSV und WSV sind weg. JEder kann
machen was er will und trotdem heißt es:

Sie verstoßen gegen das Buchpreisbindungsgesetz


Meiner Meinung nach purer Schwachsinn. Warum gilt nicht einfach:
Angebot und Nachfrage regeln den Preis - und fertig


MFG DR-DooM

Verfasst: 31.07.2004, 15:53
von viggen
DR-DooM hat geschrieben: Meiner Meinung nach purer Schwachsinn. Warum gilt nicht einfach:
Angebot und Nachfrage regeln den Preis - und fertig


MFG DR-DooM
Vermutlich weil dann zuviele Bürokratenstellen abgebaut werden müssten, und jene welche die Gesetze beschließen rationalisieren ungern sich selber und ihre Kumpels weg...

Verfasst: 31.07.2004, 16:01
von innuendo
Hoffe nur, dass Amazon jetzt das zu Ende bringt, was Libro & Lion gestartet haben.

Die Buchpreisbindung nach Brüssel bringen und dort werden sie zu 99,9 % eine Niederlage einstecken. My 2 Cents.

Innuendo