Seite 1 von 1
Richtlinien für Admin-C-Eintrag
Verfasst: 22.07.2004, 15:36
von Apotheker
Weiß jemand, ob bei cno-Domains auch eine juristische Person als Admin-C erlaubt ist? Bei .de muss es ja eine natürliche Person sein.
Verfasst:
von
SEO Consulting bei
ABAKUS Internet Marketing Erfahrung seit 2002
- persönliche Betreuung
- individuelle Beratung
- kompetente Umsetzung
Jetzt anfragen:
0511 / 300325-0.
Verfasst: 22.07.2004, 16:50
von firestarter
Nein juristische Person ist auch ok!
https://www.denic.de/de/domains/index.html
Gruss Frank
Verfasst: 23.07.2004, 07:18
von Apotheker
Meinst Du für .de? Das ja wohl nicht:
"Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt."
Oder steht bei der Denic auch etwas über cno-Domains, was ich übersehen habe?
Verfasst: 03.08.2004, 11:23
von Apotheker
Hallo? Weiß noch jemand was?
Verfasst: 05.08.2004, 21:51
von ThomasB
Meiner Erfahrung nach ist es ziemlich egal, zumal ja im Zweifelsfall der Registrar auf dich zurück kommt.
Verfasst: 06.08.2004, 07:40
von Apotheker
ThomasB hat geschrieben:Meiner Erfahrung nach ist es ziemlich egal, zumal ja im Zweifelsfall der Registrar auf dich zurück kommt.
Nö, wenn Du die WhoIs-Daten selber verwalten kannst, schaut da keiner so genau hin. Erst später irgendwann ein arbeitsloser Anwalt...

Verfasst: 06.08.2004, 08:28
von ThomasB
aber es hat immer noch der Registrar die Aufgabe dich darauf hinzuweisen. zB ist bei google.com die alte Adresse im Whois. Und da regt sich auch keiner auf....
Verfasst: 06.08.2004, 08:50
von Apotheker
ThomasB hat geschrieben:aber es hat immer noch der Registrar die Aufgabe dich darauf hinzuweisen.
Jo, da hast Du Recht. Theoretisch hat er die Aufgabe, aber wenn was schiefläuft - wer ist letztendlich dran schuld?
Egal, meine Frage konnte leider noch keiner beantworten.