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Gewerbe bei geringem Umsatz

Verfasst: 10.03.2009, 20:45
von whatzup
Hallo,

ich weiß es gibt einige andere Posts zu diesem Thema, jedoch hat mir keines der Themen eine wirkliche Antwort zu meinem Problem gegeben.

Ich bin derzeit dabei mir Internetseiten aufzubauen, dabei habe ich mich schon oft gefragt wann das Gewerbe erforderlich ist. Es heißt manchmal, ab einem gewissen Verdienst, andererseits aber ab Gewinnerzielungsabsichten..

Informationen:

Derzeit habe ich im Jahr hochgerechnet einen Gewinn von ca. 980 Euro. Das Jahr ist jedoch gerade erst angefangen, genaue Zahlen kann ich derzeit noch nicht sagen... Meine Frage jetzt: Ist bei einem solch geringen Gewinn ein Gewerbe erforderlich?

Mit welchen Kosten muss ich beim Gewerbe rechnen? Kommen neben der Einkommenssteuer noch mehr belastungen zustande, bzw. eine jährliche Pauschale zur erhaltung des Gewerbes?

Danke im Voraus für eure Antworten.

MfG
Whatzup

Verfasst:
von

Re: Gewerbe bei geringem Umsatz

Verfasst: 10.03.2009, 20:59
von dirk30
whatzup hat geschrieben:
Mit welchen Kosten muss ich beim Gewerbe rechnen? Kommen neben der Einkommenssteuer noch mehr belastungen zustande, bzw. eine jährliche Pauschale zur erhaltung des Gewerbes?

Danke im Voraus für eure Antworten.

MfG
Whatzup
um die 20 Euro für die Gewerbeanmeldung. Bei Kleinunternehmer nur Einkommenssteuererklärung. IHk Beitrag kommt normalerweise erst ab 5000 Euro.

Verfasst: 10.03.2009, 21:08
von whatzup
Also muss ich jetzt schon ein Gewerbe anmelden?

Verfasst: 10.03.2009, 21:12
von wehwehweh
wenn du die absicht hast gewinne zu erzielen müsstest du eigentlich ein gewerbe anmelden.
kein schwein interessiert es allerdings, wenn du so wenig verdienst.

Verfasst: 10.03.2009, 21:15
von whatzup
es wird ja nich dauerhaft bei unter 1000 euro bleiben, ich stehe noch relativ am anfang der ganzen sache und bin noch dabei die internetseiten wirklich gut in den SERP's darzustellen...

Verfasst: 10.03.2009, 21:32
von grossy
1. Du hast einen Gewinn, der jetzt nicht gerade wenig ist für ein Hobby.
2. Du hast die Absicht Gewinn zu erziehlen.

Also melde das Gewerbe an!

Das gibt zwar am am Anfang etwas Aufwand. Aber es macht Stolz und motiviert ;-)

Verfasst: 10.03.2009, 21:34
von whatzup
Okay, dann werde ich mich darum in den nächsten Tagen kümmern ;)

Ich bedanke mich für alle schnellen Antworten :D

Verfasst: 10.03.2009, 21:38
von Sensei
also du kannst das auch freiberuflich machen soweit ich weiß, musst dann aber ne steuererklärung machen. bin nämlich gerade in der selben situation ^^

Verfasst: 10.03.2009, 22:06
von Vegas
Ob freiberuflich oder Gewerbe ist nicht die Frage des Umsatzes sondern der Tätigkeit, ich würde es gleich anmelden. Die Kosten sind minimal, eine Steuererklärung mußt Du sowieso machen und eine Gewinn- und Verlustrechnung die bei Deinem Umsatz noch vollkommen ausreicht ist auch nicht schwer.

Lieber gleich richtig!

Verfasst: 10.03.2009, 23:34
von whatzup
Ja ich denke auch das eine sofortige Anmeldung besser ist. Eine GuV rechnung ist sowieso kein problem, in rechnungswesenkenne ich mich bestens aus.

Trotzdem danke für eure Hilfe =)

Verfasst: 11.03.2009, 01:04
von glycid
Sensei hat geschrieben:also du kannst das auch freiberuflich machen
Der Betrieb von Websites, die als solche Einahmen zur Erwirtschaftung von Gewinn erzielen, ist klar gewerblich.