na, wenn das mal nicht eine bewusste falschinterpretation eines Urteils geparrt mit Effekhascherei ist...
alleine die Passage
... Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht...
sagt ja schon aus das es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt....
und jeden sollte ja doch klar sein, das z.B. ein Link auf eine harmlose Wikipedia Unterseite mit einem harmlosen Linktext kein Grund für eine Verurteilung wegen einer anderen seiten die über weitere Links innerhalb wikipedia erreichbar ist, aber mit dem Thema des gesetzen Links keinesfalls etwas zu tun hat, sein kann...
In dem besagten Fall geht es auch noch um Kinderpornografie, und wenn dann ein Link zu einer Liste von webseiten mit verbotenem Inhalt gesetzt wird, der Linktext auch entsprechend ist.... naja, dann ist doch eigentlich jedem klar das der Link im Grunde gesetzt wurde damit ein User die verbotenen Medien auch finden kann...
ansonsten könnte man doch auf alles illegalle linken, auch mit dem entsprechenden Linktext und müsste nur 2-3 free webspaces mit jeweils nur einem "hier gehts zu den verbotenen downloads" Link auf den seiten dazwischenschalten... und schon linkt man nicht mehr direkt...
es muss also immer der Hintergrund einer Verlinkung betrachtet werden....
zudem geht es ja garnicht darum ob ein solcher Link strafbar ist, sondern ob ein solcher Link als Anfangsverdacht für eine Hausdurchsuchung ausreichend sei, unter dem Hintergrund das der Webmaster bereits 3 mal seit 1994 wegen dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt wurde...
also, ich muss sagen absolut schlecht recherchiert der Artikel und dementsprechend total falsche Schlüsse gezogen... eine Lektüre des 4 seitigen
Urteils hätte direkt klarheit gebracht....
Wenn man etwas zitiert, sollte die Quellenangabe auch stimmen, so kommt die Linkkette vom LG Karlsruhe zu Wikileaks nicht von heise.de, sondern wurde von einem User in deren Forum gepostet. Aber in dem Artikel eben so dargestellt als käme sie von heise.de selber:
Heise.de dokumentiert, das so: