Seite 1 von 1

indirekte Links sind auch strafbar

Verfasst: 02.04.2009, 16:01
von baynado
Das LG Karsruhe befindet, das auch indirekte Link strafbar sind. Egal, wie lang die Linkkette ist, die auf vermeindlich illegale Inhalte im Netz verweist.

Eine Zusammenfassung findet ihr in meinem Blog:
https://www.baynado.de/blog/indirekte-l ... inbuchten/

Verfasst:
von

Verfasst: 02.04.2009, 16:15
von seo-nord
Für einen Aprilscherz bist Du irgendwie zu spät dran. :wink:

Verfasst: 02.04.2009, 16:54
von baynado
Nee, garantiert kein Scherz. Lies das PDF.

Verfasst:
von
SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Re: indirekte Links sind auch strafbar

Verfasst: 02.04.2009, 17:31
von Artikel-SEO (gesperrt)
baynado hat geschrieben:Das LG Karsruhe befindet
Das LG Karsruhe befindet das du ein Impressum haben solltest...

Verfasst: 02.04.2009, 17:35
von JohnBi
Hat er doch ganz oben ist der Link.

Verfasst: 02.04.2009, 18:25
von net(t)worker
na, wenn das mal nicht eine bewusste falschinterpretation eines Urteils geparrt mit Effekhascherei ist... :(

alleine die Passage
... Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht...
sagt ja schon aus das es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt....

und jeden sollte ja doch klar sein, das z.B. ein Link auf eine harmlose Wikipedia Unterseite mit einem harmlosen Linktext kein Grund für eine Verurteilung wegen einer anderen seiten die über weitere Links innerhalb wikipedia erreichbar ist, aber mit dem Thema des gesetzen Links keinesfalls etwas zu tun hat, sein kann...

In dem besagten Fall geht es auch noch um Kinderpornografie, und wenn dann ein Link zu einer Liste von webseiten mit verbotenem Inhalt gesetzt wird, der Linktext auch entsprechend ist.... naja, dann ist doch eigentlich jedem klar das der Link im Grunde gesetzt wurde damit ein User die verbotenen Medien auch finden kann...
ansonsten könnte man doch auf alles illegalle linken, auch mit dem entsprechenden Linktext und müsste nur 2-3 free webspaces mit jeweils nur einem "hier gehts zu den verbotenen downloads" Link auf den seiten dazwischenschalten... und schon linkt man nicht mehr direkt...

es muss also immer der Hintergrund einer Verlinkung betrachtet werden....

zudem geht es ja garnicht darum ob ein solcher Link strafbar ist, sondern ob ein solcher Link als Anfangsverdacht für eine Hausdurchsuchung ausreichend sei, unter dem Hintergrund das der Webmaster bereits 3 mal seit 1994 wegen dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt wurde...

also, ich muss sagen absolut schlecht recherchiert der Artikel und dementsprechend total falsche Schlüsse gezogen... eine Lektüre des 4 seitigen Urteils hätte direkt klarheit gebracht....

Wenn man etwas zitiert, sollte die Quellenangabe auch stimmen, so kommt die Linkkette vom LG Karlsruhe zu Wikileaks nicht von heise.de, sondern wurde von einem User in deren Forum gepostet. Aber in dem Artikel eben so dargestellt als käme sie von heise.de selber:
Heise.de dokumentiert, das so:

Verfasst: 02.04.2009, 18:30
von Cura
Bei dem Urteil geht es um ganz normale Linkhaftung. Bei der Meldung um einen Aprilscherz der nicht wirklich witzig ist.

Am besten macht einer von den Mods das Ding hier zu, bevor irgendjemand diesen Quatsch noch glaubt.

Verfasst: 02.04.2009, 19:39
von baynado
Ihr könnt euch nun eure Mäuler über mich und meine Vorgehensweise zerreissen. Fakt ist, dass ein Blogger wegen dieser indirekten Links eine Hausdurchsuchung bekommen hat.

Das ist eine ganz miese Einschüchterungstaktik. Ich zitiere Spiegel Online in meinem Artikel und ziehe meine eigenen Schlüsse. Das sollte jeder denkende Mensch auch tun.

Verfasst: 02.04.2009, 20:14
von net(t)worker
baynado hat geschrieben:Ihr könnt euch nun eure Mäuler über mich und meine Vorgehensweise zerreissen. Fakt ist, dass ein Blogger wegen dieser indirekten Links eine Hausdurchsuchung bekommen hat.

Das ist eine ganz miese Einschüchterungstaktik. Ich zitiere Spiegel Online in meinem Artikel und ziehe meine eigenen Schlüsse. Das sollte jeder denkende Mensch auch tun.
biste nu auch noch stolz darauf das du das urteil falsch auslegst um eine reißerischere Meldung zu erhalten?

laut deinem Artikel hast du das Urteil so interpretiert das es strafbar sei auf wikipedia zu verlinken... obwohl es in dem Urteil ja nur darum ging ob dieser eine Link, der von vornherein u.a. indirekt auf Seiten mit Kinderpronografie verweist und dies auch so beabsichtigt war, als Anfagsverdacht für eine Hausdurchsuchung, bei einer Person die bereits 3 mal wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt wurde, ausreichend sei...

wichtige Fakten verschweigst du einfach, bzw. legst sie absolut falsch aus... ist ja unterstes Boulevard-Blatt Niveau :-?

aber klar, wenn du in dieser Meldung die Fakten und Hintergründe berücksichtigt und richtig wiedergegeben hättest, hätte es ja niemanden wirklich interessiert, bzw. hätten die meisten auch der Vorgehensweise bedenkenlos zugestimmt...

wenn du das nächste Mal meinst einen deiner Artikel hier promoten zu müssen, sorge einfach dafür das die Fakten auch stimmen, vor allem wenn man sie simpel selber, einfach durch lesen des Urteils, nachprüfen kann... ansonsten is mir im Grunde egal was du dir auf welchem Niveau zusammenschreibst und/oder auf welchem News-Zug du meinst aufspringen zu müssen....

Verfasst: 02.04.2009, 20:18
von net(t)worker
habs auch mal nach Offtopic verschoben, da es ja keine wirkliche Information oder News ist...