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Da stellt sich aber erstmal die Frage: Wer hat das google-coche da reingelassen?Cura hat geschrieben:...
Ein Bekannter von mir lebt in Spanien in einer Enklave in die keine Maus ohne Genehmigung reinkommt. Alles Geldsäcke unter sich und alles hermetisch abgeriegelt. Kein Knacki hatte in der Vergangenheit eine Chance irgendwas auszukundschaften ohne aufzufallen. Jahrelang ist dort nichts passiert.
In den letzten Jahren häufen sich dort Einbrüche und Überfälle. Es besteht der begründete Verdacht, dass G zum Ausspionieren genutzt wird.
...
Natürlich regelt das Kunsturhebergesetz das nicht alles. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß nicht jede Abbildung von einer Person bzw. die Veröffentlichung dieser Abbildung rechtswidrig ist. Daran ändert auch ein Recht auf Privatsphäre nichts. Möglich aber, daß die von Dir beschriebene Situation in jedem Fall einen Verstoß darstellt, daß kann ich letztendlich nicht beurteilen. Daraus ergibt sich aber nicht, daß streetview grundsätzlich rechtswidrig ist, wie es, vorsichtig ausgedrückt, hier suggeriert wird.Cura hat geschrieben:Die Privatsphäre ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht und weder in den jeweiligen Einzelfällen und auch nicht insgesamt wie hier erörtert über das Kunsturhebergesetz regelbar.
Es wäre schön, wenn es eine vorauseilende unfehlbare Instanz gäbe, die umfassend Recht wahren und durchsetzen kann. Leider gibt es so was nicht und wenn eine Firma einen in seinem Recht verletzt, muß man gegen diese Firma vorgehen. Daß es gut wäre, wenn diese Situation z.B. durch entsprechende Gesetze verbessert werden könnte, will ich nicht abstreiten, im Gegenteil.Cura hat geschrieben:Schlimm daran finde ich persönlich, dass der Einzelne sich mit einer Privatfirma rumstreiten muss, wo eventuell sein Recht auf Privatsphäre anfängt und wo es möglicherweise endet.
Auf unsachliche oder falsche, aus dem Zusammenhang gerissene, Statements, mit unsachlichen oder falschen, aus dem Zusammenhang gerissenen, Argumenten zu reagieren, ist aber nicht unbedingt förderlich.Cura hat geschrieben:Und dann kommen dann Statements wie: Wer sich erkennt und reklamiert wird unkenntlich gemacht. Und wer entfernt eventuell bereits erstellte Kopien?
Diese Statements sind genauso irreführend und rechtsunwirksam wie z. B. der Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.
Cura hat geschrieben:Gesetzgebung und Rechtsprechung hinken ja bekanntlich immer hinterher. Und seit Internet ist es nach meiner Auffassung dringend notwendig, dass auch z. B. der Begriff der Privatsphäre neu definiert wird.
Satelliten- und Luftbilder kann man auch privat seit langer Zeit kaufen, schon viel länger als es google und geschweige denn google maps oder google earth gibt. Google oder das Internet stehen da in keiner besonderen Position, außer man will auf Verbreitung und Bekanntheit hinaus. Dies hätte allerdings etwas von Maschinenstürmerei.Cura hat geschrieben:Ne Catcat, alles von oben. ...
Google arbeitet ja sehr direkt mit der amerikanischen Version, von unserem BND mit. Da wird irgendwann mal, das Problem auftauchen. Die billigen Daten kommen an die Öffentlichkeit, allerdings die guten behalten die Amerikaner für sich.catcat hat geschrieben:Was ich ja immer noch nicht verstanden habe, ist das ganze Konzept dieses Streetview.
Wozu soll das Privatpersonen was nützen?
Ist das für die Loser, damit die sehen können, welche Villen am Elbstrand stehen?
Sowas macht man auch aus taktischen Gründen, wenn man kein weiteres Aufsehen erregen will. Das muss ja nicht immer was mit Recht zu tun haben.Warum ist das Kamerateam wieder abgezogen? Hätten ja staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Wäre ihr gutes Recht, wenn denn die Aktion rechtlich einwandfrei gewesen wäre.
Max Müller fotografiert mein Haus und damit mich groß und deutlich erkennbar in meiner Wohnung. Er veröffentlicht das Bild. Auf seiner Seite finde ich den Hinweis: Sollte eines der Bilder ... bla bla ...wikipedia hat geschrieben:[...]
Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[10], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt [...]
Nicht nützen, ganz im Gegenteil. Du bist einer der wenigen hier die wissen, in welcher Liga ich" spiele" und jetzt überleg Dir mal, wie einfach es ist, die Hausnummern abzugleichen und was ich damit dann marketingtechnisch anfangen könnte (und vielleicht auch würde ). Das entsprechend hochgerechnet, wäre flächendeckendes Streetview der absolute Overkill für jeden Hausbesitzer.catcat hat geschrieben:Was ich ja immer noch nicht verstanden habe, ist das ganze Konzept dieses Streetview.
Wozu soll das Privatpersonen was nützen?