Cura hat geschrieben:Aber es gibt ein Recht auf Privatsphäre. Und dazu gehört auch, dass nicht alle Welt weiss wo ich wohne und wie ich wohne.
Das wo wird durch Streetview nicht verletzt. Außerdem, wenn man den Menschen kennt, dann kann man beim Einwohnermeldeamt in aller Regel erfragen wo derjenige wohnt, falls man es nicht schon weiß, weil man ihn kennt. Wenn man die Adresse nicht kennt, kann man auch bei streetview nicht nachschauen wo er wohnt.
Problematisch kann die Zuordnung der Bilder zu Adressen sein, was bei streetview oft in gewissem Rahmen möglich ist.
Cura hat geschrieben:Und wenn ich mich auf meiner Terrasse vor meinem Haus am Sack kratze nehme ich vielleicht damit billigend in Kauf, dass mein Nachbar das möglicherweise mitkriegen könnte.
Ganz sicher muss ich nicht damit rechnen, dass mich dabei einer fotografiert oder filmt und das dann ins Internet stellt.
Das ist möglicherweise* richtig und es ist schon zu vielen Verstößen gekommen aber dadurch wird streetview nicht von vornherein rechtswidrig.
* Wenn man z.B. Beiwerk ist, muß man sich schon auf eine Ausnahme (Abs. 2) von der Ausnahme (§23) von § 22 KunstUrhG berufen können, um das zu verbieten.
catcat hat geschrieben:Was ich ja immer noch nicht verstanden habe, ist das ganze Konzept dieses Streetview.
Wozu soll das Privatpersonen was nützen?
Aus meiner Verwandtschaft ist jemand ausgewandert und ich konnte mir anschauen, in was für einer Gegend er nun lebt (den Eindruck gewinnt man mit ein paar privaten Fotos nicht so leicht). Auch kann man sich anschauen wie es da wo man im Urlaub war, oder da wo man noch hin will, aussieht. Für ersteres und letzteres habe ich es schon genutzt. Von da wo ich im Urlaub war, gibt es kein streetview aber auch da hätte ich mir gern manches in Erinnerung gerufen, was auf google maps und meinen Fotos nicht zu sehen ist.