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Frage an Shop-Betreiber
Verfasst: 19.09.2009, 11:23
von Fridolin
Ich habe vor kurzem bei E-Bay ein Telefon im Sofortkauf erworben.
Heute kam das Päckchen. Es war ein teureres Telefon drinn, plus extra Mobilteil.
Der Wert von den beiden Teilen ist mehr alls doppelt so teuer,
wie daß was ich bestellt habe.
Nun die Frage ? Darf ich es behalten, oder muß ich mich mit dem Verkäufer in
Verbindung setzen und es zurückgeben.
Vom Anstand her sollte es man ja vielleicht machen,
aber wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus ?
Verfasst: 19.09.2009, 11:26
von mgutt
Hmm.. kann man das mit den unaufgeforderten Büchersendungen vergleichen? Da gabs ja mal Urteile zu, dass man die Ware behalten darf, aber nicht benutzen darf. Man muss sie sogar x Monate lang aufbewahren (waren es sogar Jahre.. ich weiß es nicht).
Die Frage ist jetzt nur, warum Du nicht nach Deiner Ware fragst
Normal fällt das auf, weil ein anderer ja Deine Ware bekommen hat.
Verfasst: 19.09.2009, 11:27
von devolo01
Faktisch, ist es deines und du brauchst den Händler es nicht zurückgeben. Da die Dienstleistung erbracht worden ist. Du hast gezahlt und der Händler hat den Verkauf bestätigt durch den Versand.
Fehler im Lager, versandt etc dürfen den Kunden nicht auferlegt werden. Ist vom Prinzip genauso wenn ich einen Laptop für 1,00 Euro im Shop verkaufe, mich aber vertippt hatte und eigentlich 1000 Euro haben wollte. Sobald der Kunde gezahlt hat und ich die Bestellung bestätigt habe muss ich auch für den Preis ausliefern.
Wie du es mit deinem Gewissen regelst, sei dir überlassen. Aber realistisch ist einen geschenkten Gaul schaut man .........
Verfasst: 19.09.2009, 11:29
von catcat
Was steht denn auf der Rechnung?
Die Artikelnummer/-bezeichnung des preiswerteren Geräts oder die der tatsächlich gelieferten?
Falls die teurere Variante draufsteht, kann er von Dir Nachfordern, sofern Du es schon "nutzt" und dummerweise die OVP weggeworfen hast.
Falls nicht... gute Frage... Du hast ja den Irrtum erkannt und somit solltest Du das Ding zurückgeben oder zumindest Bescheid geben wie und was da nun gemacht werden soll.
Ich kann Dir da aber keine verbindliche Auskunft geben - sorry.
Verfasst: 19.09.2009, 11:30
von mgutt
Sowohl die eine als auch die anderen Aussage ist in meinen Augen falsch.
Zu der Sache mit dem versehentlichen 1,- EUR gibt es sogar Urteile, dass der Verkäufer bei solchen Fehlern nicht liefern muss.
Verfasst: 19.09.2009, 11:34
von Fridolin
Danke mal für die Antworten.
Die Rechnung habe ich gestern schon per pdf bekommen.
Es ist die Rechnung von meinem bestellten Telefon.
Im Packet selber war keine Rechnung dabei.
Ich würde ja gerne dieses Telefon behalten,
aber irgendwie, weiß nicht genau.
Darum ist es auch wichtig zu wissen, ob ich im Recht wäre, wenn !
Verfasst: 19.09.2009, 11:36
von catcat
devolo01 hat geschrieben:Faktisch, ist es deines und du brauchst den Händler es nicht zurückgeben. Da die Dienstleistung erbracht worden ist. Du hast gezahlt und der Händler hat den Verkauf bestätigt durch den Versand.
...
Ja, ne. So einfach isses ja zum Glück doch nicht^^
Ein Handy-Kauf ist keine Dienstleistung. Und dazu ist der Vertrag einseitig nicht erfüllt worden, da ja falsch geliefert.
Und der Vertrag ist nicht durch Lieferung erfüllt... da gehören schon 2 dazu.
Also wurde der Vertrag nicht erfüllt und Fridolin sollte mal anfragen, was da los ist.
Und Fridolin sollte nicht bei ebay kaufen (PFUI! Schämen)
Aber das nur mal so nebenbei.
Re: Frage an Shop-Betreiber
Verfasst: 19.09.2009, 11:38
von Alda
Fridolin hat geschrieben:
Vom Anstand her sollte es man ja vielleicht machen,
Sehe ich auch so und die rechtliche Seite wäre mir dabei völlig egal.
Verfasst: 19.09.2009, 11:41
von Fridolin
Aber die Bibel sagt doch, nehmen ist besser wie geben.
Oder wie war das nochmal ...

Verfasst: 19.09.2009, 11:44
von catcat
Nee. Du hast das Unternehmerhandbuch in der Hand.
Verfasst: 19.09.2009, 11:48
von PSI
Jeder muss das mit seinem eigenen Gewissen ausmachen...
Verfasst: 19.09.2009, 11:53
von Fridolin
Würde ich das Mobilteil verscherbeln, dann hätte ich mein Geld wieder drinn.
Und das Telefon wäre umsonst, sehr verlockend, oder nicht ...
Auf der anderen Seite quällt mich mein Gewissen.
Habe vor einer Stunde da mal angerufen,
da sagte ein Anrufbeantworter man würde mich gleich zurückrufen.
Bis jetzt kam nichts zurück.
Wenn sich niemand meldet, packe ich das Telefon aus.
Erst freut man sich und dann hat man Ärger, muß warten und das Zeug zurückschicken.
Das nächste mal kauf ich das im Laden ...

Verfasst: 19.09.2009, 12:00
von SEOAgentur
devolo01 hat geschrieben:Faktisch, ist es deines und du brauchst den Händler es nicht zurückgeben. Da die Dienstleistung erbracht worden ist. Du hast gezahlt und der Händler hat den Verkauf bestätigt durch den Versand.
Fehler im Lager, versandt etc dürfen den Kunden nicht auferlegt werden. Ist vom Prinzip genauso wenn ich einen Laptop für 1,00 Euro im Shop verkaufe, mich aber vertippt hatte und eigentlich 1000 Euro haben wollte. Sobald der Kunde gezahlt hat und ich die Bestellung bestätigt habe muss ich auch für den Preis ausliefern.
Das stimmt nicht. Bin ich 100% sicher.
Kommt nämlich darauf an, inwieweit die Handlung (Vertippen) vorsätzlich oder grob fahrlässig durchgeführt wurde. Oder ob es gar richtig eingetippt wurde und durch das System der Preis falsch berechnet wurde.
Verfasst: 19.09.2009, 12:03
von Fridaynite
Vielleicht ist ja auch nur ein Ziegelstein drin, oder eine Holztelefonattrappe. Soll auch schon vorgekommen sein.
Verfasst: 19.09.2009, 14:18
von guppy
Fridaynite hat geschrieben:Vielleicht ist ja auch nur ein Ziegelstein drin, oder eine Holztelefonattrappe. Soll auch schon vorgekommen sein.
Jupp, ich habe mal einen schönen "fetten Räucheraal" auf dem Markt gekauft.
In so einer Plasteverpackung - Kopf und Schwanz waren sichtbar, der Mittelteil war undurchsichtig und beschriftet, da war ein Quirl drunter. Ich habe also einen Quirl mit Kopf und Schwanz gekauft.
ansonsten, wer viel fragt bekommt viel Antworten
