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Ja, die Straßenverkehrsordnung, §33: „(1) Verboten ist […] 3. außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer […] abgelenkt […] werden können.“Andre (KM) hat geschrieben:weiß einer was es zu beachten gibt an Vorschriften für Werbebanner (also Plakate) an Autobahnbrücken?
Es gibt hier in Berlin auch zig Leute, die Fahrräder oder Gammelautos (nach der Wende Trabant) mit Werbetafeln bepflanzen und an belebten Straßen parken.EtMa Consulting hat geschrieben:...dann kann ich also meine Werbung auf jeden Prkplatz stellen, geil
Der Seitenstreifen einer Autobahn ist kein Parkplatz - um mal ein wenig zur ursprünglichen Frage zurückzukommen. Es ging ja nicht um Werbung irgendwo im Stadtbild, sondern auf einer Autobahn, die durch irgendeine, Zitat, „ortsansässige Gemeinde“ verläuft, was sich nicht nach Stadt anhört (und die Frage aufwirft: Gibt es eigentlich auch reisende Gemeinden? ;).Nullpointer hat geschrieben:Es gibt hier in Berlin auch zig Leute, die Fahrräder oder Gammelautos (nach der Wende Trabant) mit Werbetafeln bepflanzen und an belebten Straßen parken.EtMa Consulting hat geschrieben:...dann kann ich also meine Werbung auf jeden Prkplatz stellen, geil