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ebay-Kunden bald mit Widerrufsrecht?

Verfasst: 30.09.2004, 18:08
von danielr
hab was interessantes gefunden...entscheidung demnächst. :Fade-color
ebay-kunden mit widerrufsrecht nach ersteigerung oder nicht bzw. ist eine ebayauktion auch eine echte versteigerung?
(bei echten versteigerungen hat man ja realen sichtkontakt zum produkt *g)

quelle und mehr:
news

gruß,
danielr

Verfasst:
von

Verfasst: 04.10.2004, 16:11
von firestarter
Ich versteigere recht viel in Ebay und das Widerrufsrecht muss ich als gewerblicher Anbieter seit eh und jeh einräumen.

Versuchs mal ohne, da hat man gleich die Wettbewerbszentrale am Hals.

Gruss Frank

Widerspruchsrecht

Verfasst: 05.10.2004, 22:17
von Luckybuy3000
Soweit mir bekannt, steht jedem Käufer das Widerspruchsrecht bei ebay zu.Das wissen allerdings die wenigsten Käufer !

Verfasst: 06.10.2004, 09:37
von firestarter
Nicht ganz richtig. Es steht nur dann zu wenn man bei einem gewerblichen Verkäufer kauft.