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w3news und rg1 haben soweit recht. Und auch CC liegt nicht falsch.Muss trotzdem nochmal wegen der laufenden Rechnungsnummer nachfragen.
Muss dann wenn ich 10.000 Gifs verkauft habe, und dann noch nem kunden ne website mache, 10.001 auf der Websiterechnung draufstehen?!
Wie pingelig sind die in der Beziehung?
Das kommt auf die Laune des Prüfers an. Aber du musst davon ausgehen, dass bei einem Fehler dieser deine kompletten Unterlagen raussuchen und nach weiteren Fehlern durchsuchen könnte.Wie pingelig sind die in der Beziehung?
Das gilt aber nicht, wenn ich kaufe, oder? Ich meine, ich muss doch jetzt nicht alle meine Hoster anschreiben und denen sagen, die sollen mir mal ne Papierrechnung schicken, statt diesen digital signierten PDF Dingern die sie mir immer zum Download anbieten. Ich dachte diese qualifizierte Signatur Sache wäre dafür da, sich das mit dem Papier zu ersparen.catcat hat geschrieben: Die Rechnung muß auf Papier sein, auch wenn Du ne qualifizierte Signatur hast.
Druck die Dinger aus, dann sind sie auf Papier. Gilt auch für die Gutschriften der PPSeriousBadMan hat geschrieben:Das gilt aber nicht, wenn ich kaufe, oder? Ich meine, ich muss doch jetzt nicht alle meine Hoster anschreiben und denen sagen, die sollen mir mal ne Papierrechnung schicken, statt diesen digital signierten PDF Dingern die sie mir immer zum Download anbieten. Ich dachte diese qualifizierte Signatur Sache wäre dafür da, sich das mit dem Papier zu ersparen.catcat hat geschrieben: Die Rechnung muß auf Papier sein, auch wenn Du ne qualifizierte Signatur hast.
Das heißt, dass ich als Kleinunternehmer der eh keine Mwst. auf den Rechnungen aufweist, auch nicht unterschreiben muss? Hier und da zickt da nämlich mal einer rum, wenn ich die Rechnung nur per Mail schicke.Jup. Den Ärger haste meist nur bei Vorsteuerabzug. Ohne Qualifizierte Unterschrift oder Papier keine Vorsteuerabzugsberechtigung für diese Rechnung.