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Öffentlich rechtliches Fernsehn bittet um Bilder

Verfasst: 23.02.2010, 11:45
von Ehemalige Nutzer Z
Mal rein hypothetisch angenommen. Ich hätte eine Anfrage per EMail von einem Öffentlich Rechtlichen TV-Sender bekommen. In der um Bilder aus meinem Repertoire gebeten werden. Es würde sich hypothetisch um 3 Original Bilder die zu einem einzelnen "Kunstbild" zusammengefügt worden sind, handeln.

Die Bilder und die Technik zur Erstellung des "Kunstbildes" würden in der TV-Sendung / Vodcast vorgestellt und behandelt. Evtl. (so wurde es hypothetisch ausgedrückt) würden diese auch auf der Webseite veröffentlicht.

Was müsste ich dabei beachten, in welche Richtung mit einer möglichen Gewinnerzielungsabsicht müsste ich denken? Ich würde Euch bitten mir konstruktiv zu helfen. Ich hoffe hier sind auch ein paar Künstler / Designer unterwegs. Ich habe dahingehend keinerlei Erfahrung, bin Maschinenbauer.. bin eher technisch unterwegs.

Danke.

Verfasst:
von

Verfasst: 23.02.2010, 11:58
von profo
Ich würde mich da einfach von den öffentlich rechtlichen beraten lassen, inwiefern Deine (hypothetische) Collage Dir Probleme bereiten könnte.

Re: Öffentlich rechtliches Fernsehn bittet um Bilder

Verfasst: 23.02.2010, 12:01
von Hasenhuf
zuendschnur hat geschrieben:Es würde sich hypothetisch um 3 Original Bilder die zu einem einzelnen "Kunstbild" zusammengefügt worden sind, handeln.
Das kann viel bedeuten.
zuendschnur hat geschrieben:Die Bilder und die Technik zur Erstellung des "Kunstbildes" würden in der TV-Sendung / Vodcast vorgestellt und behandelt. Evtl. (so wurde es hypothetisch ausgedrückt) würden diese auch auf der Webseite veröffentlicht.
Das bedeutet, es geht um das Vervielfältigungsrecht, Senderecht und das Recht zum öffentlich zugänglich machen. Das mußt Du aber nicht wissen und das muß sich im Vertag nicht so konkret benannt widerspiegeln, es reicht wenn erkennbar ist, daß es darum geht das im Fernsehn und auf deren Webseite zu zeigen. Was man Regeln sollte, wenn man das will, ist, inwieweit das Nutzungsrecht an andere Sender weitergegeben werden darf.

Vermutlich haben die aber Vertragsvorlagen für solche Fälle, die man sich ja mal anschauen kann.
zuendschnur hat geschrieben:Was müsste ich dabei beachten, in welche Richtung mit einer möglichen Gewinnerzielungsabsicht müsste ich denken?
Von mir nur so viel, Du kannst praktisch alles fordern nur nichts zu deinem unangemessenen Nachteil, siehe § 32 UrHG.