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BVerG kippt vorerst Vorratsdatenspeicherung

Verfasst: 02.03.2010, 10:52
von w3news

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Verfasst: 02.03.2010, 11:54
von Alda
Das war absehbar, dass es SO nicht durchgeht.

Verfasst: 02.03.2010, 12:00
von tami6699
Vorallem interessant der Passus: ALLE alten Daten sind zu loeschen.

Nachdem es Verfassungswidrig ist, darf davon eigentlich 0 verwendet werden..

Verfasst: 02.03.2010, 14:21
von Airport1
Das Urteil muss man relativieren: denn es kommt evtl. eine VDS 2.0. Die Musikindustrie steht schon in den Startloechern, da sie dann vereinfacht Auskunft erhalten soll. Die hat sich da schon die richtige Passage herausgepickt..

https://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/
https://www.netzpolitik.org/2010/kommen ... gs-urteil/

Verfasst: 02.03.2010, 15:02
von swiat
Wer glaubt das die jetzt nicht mehr speichern wie blöde, irrt sich, machen das halt wie vorher nicht mehr offiziell.

Ob da alle alten Daten gelöscht werden, bezweifle ich auch.

Gruss

Verfasst: 02.03.2010, 15:05
von Airport1

Verfasst: 02.03.2010, 15:14
von Lord Lommel
Das kostet T-Com und Co doch n Haufen Kohle. Die werden froh sein, daß der Mist weg ist.

Verfasst: 02.03.2010, 16:04
von Airport1

Verfasst: 02.03.2010, 16:43
von Lord Lommel
Das ich das mal sagen würde...

Zum Glück ist ja die FDP mit an der Regierung. :oops:

Verfasst: 02.03.2010, 16:50
von net(t)worker
die sollen doch einfach nur die IP Adressen und Uhrzeiten speichern, mehr ist für eine spätere Strafverfolgung doch nicht nötig... und diese Daten natürlich auch für zivile Ansprüche freigeben, ggf nach Freigabe durch einen Richter... weiteres nur bei richterlicher verfügung nach Anfangsverdacht... aber klar, damit kann man nicht mal eben schnell ein Userprofil von x beliebigen Bürgern erstellen...

Verfasst: 02.03.2010, 17:34
von Airport1
> ggf nach Freigabe durch einen Richter

Der Richtervorbehalt wird immer wieder gerne angefuehrt um den kleinen Mann von der Strasse zu beruhigen. In der Praxis soll es aber doch oft so aussehen dass der Richter an sich einen ganzen Stapel zu unterschreiben hat und das quasi oftmals nur noch "durchwinkt" ;)

Angebl. hat die VDS 1&1 2 Mio Euro gekostet:
https://blog.1und1.de/2010/03/02/11-loe ... ratsdaten/

Verfasst: 02.03.2010, 18:33
von alex07
Dann macht man es eben auf dem bewährten Weg und bittet das CIA um Amtshilfe. Google hilft bei den Daten seis per Toolbar oder Chrom oder Mail oder... oder...Hakt den Kopf einer Schlange ab, es kommen 2 neue :roll:
Nunja so würde ichs machen, wenn ich Angst vor den Bürger habe
0X

Verfasst: 02.03.2010, 18:54
von net(t)worker
Airport1 hat geschrieben:Der Richtervorbehalt wird immer wieder gerne angefuehrt um den kleinen Mann von der Strasse zu beruhigen. In der Praxis soll es aber doch oft so aussehen dass der Richter an sich einen ganzen Stapel zu unterschreiben hat und das quasi oftmals nur noch "durchwinkt" ;)
stellt aber schonmal ansatzweise sicher das nicht jeder Spakko just for fun die Daten abruft... und eigentlich sollte jeder Betroffe grundsätzlich darüber informiert werden wenn jemand seine Daten abruft, ggf. zeitversetzt... hier könnte man auch nochmal unterscheiden ob es um zivilrechtliche Ansprüche oder Strafermittlungen geht, und eben bei den zivilrechtlichen Abfragen grundsätzlich den Betroffenen informiert, inkl. des angegebenen Grundes für die Abfrage.... und das so eine zivilrechtliche Abfrage z.B. auch über einen Rechtspfleger erfolgen kann und nicht unbedingt über einen Anwalt...

Verfasst: 02.03.2010, 19:45
von tami6699
Das kostet doch wieder alles ein Vermoegen.

Also ich glaub die Daten fuer diese Zeit mal, sind weg und werden auch nicht wiederkommen.

Klar wirds "Nachfolgesysteme" geben, ist ja auch gut so, die arme Musik/Video/blablagesellschaft.

Zudumm mit der Zeit zu leben und holen sich halt so ihr Geld, gewusst wie.

Verfasst: 02.03.2010, 20:22
von Elradon
also ich find wir sollten das Thema umbennen... wie auch immer es heißen mag, lieber BVerG als BGH ;)