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Privatentnahmen

Verfasst: 26.04.2010, 21:30
von SeriousBadMan
Also Einlagen gab es sowieso kaum, aber wie sieht denn das aus mit Privatentnahmen? In Internetforen und -ratgebern zum Thema liest man allenthalben, dass das Finanzamt eine Angabe von Privatentnahmen fordert. Nun ist mein Privatvermögen aber mit meinem Geschäftsvermögen indentisch - was ist da eine Entnahme und Einlage? Ich kann das unmöglich für das ganze vergangene Jahr rekonstruieren, wann ich immer mal Geld, was ich aus Gewerbebetrieb eingenommen habe, für nen Essen Restaurant ausgegeben habe...

Also, wann (unter welchen Bedingungen) muss man das überhaupt angeben?

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Verfasst: 26.04.2010, 23:46
von Hobby_SEO79
Privatentnahmen gelten als Ausgaben für Unternehmen. Nehm mal an du machst ne EÜR - da ist es die Position Ausgaben. Da es für die aber privat Einkommen ist, musst du es einkommenssteuerrechtlich gelten machen und angeben. Privatvermögen ist IMMER getrennt von Geschäftsvermögen zu führen und wird auch steuerrechtlich so behandelt. Auch wenn es für dich dasselbe ist.

Also:
Entnahmen aus dem Geschäftsbetrieb sind in der EÜR als Ausgaben zu deklarieren. In der Est musst du es dann als Einkommen verbuchen.

Verfasst: 27.04.2010, 01:09
von SeriousBadMan
Hobby_SEO79 hat geschrieben:Privatentnahmen gelten als Ausgaben für Unternehmen. Nehm mal an du machst ne EÜR - da ist es die Position Ausgaben. Da es für die aber privat Einkommen ist, musst du es einkommenssteuerrechtlich gelten machen und angeben. Privatvermögen ist IMMER getrennt von Geschäftsvermögen zu führen und wird auch steuerrechtlich so behandelt. Auch wenn es für dich dasselbe ist.

Also:
Entnahmen aus dem Geschäftsbetrieb sind in der EÜR als Ausgaben zu deklarieren. In der Est musst du es dann als Einkommen verbuchen.
D.h. wenn ich jeglichen Einnahmeüberschuss privatentnehme und für Coca Cola und Smoothies ausgebe, erhalte ich einen Gewinn von 0? Kann das so einfach sein?

Verfasst: 27.04.2010, 07:31
von Nullpointer
Am einfachsten ist es, ein Unterkonto einzurichten und das dann für das Geschäft zu nutzen.
Bin auf dem Gebiet kein Experte, aber was Du privat entnimmst, wird natürlich als "Einkommen" versteuert. Sonst würde man am Ende des Jahres alles was übrig ist auf den Kopf hauen und der Staat nichts sehen :lol:

Verfasst: 27.04.2010, 07:39
von Margin
Hobby-SEO, solch eine Aussage völlig ohne Kenntnis der Unternehmensform halte ich für reichlich mutig.

Grundsätzlich erstmal ergibt eine EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung - ein reines Buchergebnis, Geschäftseinnahmen minus Geschäftsausgaben (Punkt).

Grundsätzlich erstmal ist eine Entnahme keine Ausgabe. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus der Differenz und nicht aus dem, was ich entnehme!

Hast Du nun z. B. einen Einzelkaufmann, der NICHT zur Bilanzierung verpflichtet ist, ist das Thema damit erledigt.

ERST wenn die Vermögenswerte der Unternehmung erfasst werden (müssen), wird die Privatentnahme relevant, da sonst ständig Geld in der Kasse oder auf den Konten fehlen würde. (Und weil die Verspflichtung zur Versteuerung sich veschieben kann, z. B. von Gesellschafter A auf Gesellschafter B.)

(Privat-Einlagen laufen analog)

Ich bin steuerrechtlich garantiert NICHT mehr auf dem aktuellen Stand, dennoch kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dieser Punkt geändert wurde, da es jeglicher Logik entbehren würde.

Re: Privatentnahmen

Verfasst: 27.04.2010, 08:57
von Alda
[quote="SeriousBadMan"] Ich kann das unmöglich für das ganze vergangene Jahr rekonstruieren, .../quote]
:o Du führst kein Kassenbuch?

Verfasst: 27.04.2010, 09:00
von Abakus Gast
Ohne Kassnebuch / ordentliche Buchhaltung kann das echt crass für dich werden,wenn das Finanzamt das mal genauer von dir haben will

Re: Privatentnahmen

Verfasst: 27.04.2010, 09:13
von Margin
Alda hat geschrieben::o Du führst kein Kassenbuch?
Wenn seine U-Form das nicht erfordert, dient selbst ein K-Buch ausschließlich dem EIGENEN Überblick.

Verfasst: 27.04.2010, 09:17
von netnut
Da hat Margin doch eigentlich schon alles zu gesagt. Solange keine Bilanzierungspflicht vorliegt, spielen Privatentnahmen/-einlagen in der Buchhaltung keine Rolle. Und warum ein Kassenbuch führen wenn man keine oder zumindest nur sehr selten unternehmerische Barausgaben hat, wie das in unserem Gewerbe ja in der Regel der Fall ist?

Verfasst: 27.04.2010, 10:20
von catcat
Um einfach selbst den Überblick über die finanzielle Lage zu behalten? (Schadet nie!)

Als ich mich damals - kurz nach dem Krieg - selbständig machte als e.K. habe ich mir als Erstes getrennte Konten und ein Journal/Kassenbuch zugelegt.
Das macht alles übersichtlicher und einfacher. Für sich selbst und auch - für den Ernstfall - das FA.

Verfasst: 27.04.2010, 10:32
von pimpi
Ich trage auch immer alles in meine Excel Liste ein, wer dies in seinem Unternehmen nicht macht (auch wenn nur Kleinunternehmer) wird früher oder später sehr viel Arbeit auf einmal haben, oder Probleme wenn wirklich eine Prüfung ansteht.

Steuer zahlen möchte wohl niemand gern. Aber dass man private Ausgaben, wie ein Sportauspuff fürs Auto meinetwegen, als Firmenausgabe anrechnen könnte wäre mir neu. Dann könnte ich auch einfach Schuldscheine auf Person XYZ schreiben und damit meinen Gewinn drücken 8)

Verfasst: 27.04.2010, 10:40
von Margin
pimpi hat geschrieben:Steuer zahlen möchte wohl niemand gern. Aber dass man private Ausgaben, wie ein Sportauspuff fürs Auto meinetwegen, als Firmenausgabe anrechnen könnte wäre mir neu. Dann könnte ich auch einfach Schuldscheine auf Person XYZ schreiben und damit meinen Gewinn drücken 8)
Sorry pimpi, aber da hat das eine mit dem anderen absolut nix zu tun!
Und CC ebenfalls, ja, das gute alte Journal ... nur braucht es nicht jeder.

Stellt Euch einfach eine Winzfirma vor, die 5 Einnahmen und 5 Ausgaben im Jahr hat. Die heften Ihre Zettel aufeinander, rechnen alles zusammen und pasta. Und selbst das FA wird bei entsprechender U-Form NIX anderes verlangen.

Verfasst: 27.04.2010, 11:11
von pimpi
Im übertragenen Sinne mache ich ja auch nichts anderes. Nur spuckt das Excel mit einer eigenen Seite aus. Aber darum ging es ja nur im übertragenen Sinne.

So wie ich das verstanden habe will oder muß serious nun nachweisen, für was er letztes Jahr Geld (privat) ausgegeben hat von seinem Firmen/Privatkonto.

Verfasst: 27.04.2010, 11:28
von Hobby_SEO79
Margin hat geschrieben:Hobby-SEO, solch eine Aussage völlig ohne Kenntnis der Unternehmensform halte ich für reichlich mutig.

Grundsätzlich erstmal ergibt eine EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung - ein reines Buchergebnis, Geschäftseinnahmen minus Geschäftsausgaben (Punkt).

Grundsätzlich erstmal ist eine Entnahme keine Ausgabe. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus der Differenz und nicht aus dem, was ich entnehme!

Hast Du nun z. B. einen Einzelkaufmann, der NICHT zur Bilanzierung verpflichtet ist, ist das Thema damit erledigt.

ERST wenn die Vermögenswerte der Unternehmung erfasst werden (müssen), wird die Privatentnahme relevant, da sonst ständig Geld in der Kasse oder auf den Konten fehlen würde. (Und weil die Verspflichtung zur Versteuerung sich veschieben kann, z. B. von Gesellschafter A auf Gesellschafter B.)

(Privat-Einlagen laufen analog)

Ich bin steuerrechtlich garantiert NICHT mehr auf dem aktuellen Stand, dennoch kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dieser Punkt geändert wurde, da es jeglicher Logik entbehren würde.
Du hattest Recht. Hab mal wieder was durcheinandergehauen. Sollte so spät nicht mehr schreiben. War also eine Falschaussage von mir. *schäm* :oops:

Privatentnahmen gehören meist nicht zum Betriebsergebnis (erfolgsneutraler Vorgang). Hier gibt es aber noch den Unterschied zwischen betriebsfremd und betriebsintern. Sie werden aber gesondert abgefragt (Thema Schuldzins). Das Betriebsergebnis ist eine reine Gewinn-/Verlustrechnung. Entnahmen/ Einlagen tragen zum Ergebnis nichts bei, aber, wenn man bilanziert und eine klare Kontenübersicht führt (z.B. Datev) zur Höhe der Bilanzsumme

Privateinnahmen und Einlagen sollte man getrennt als Konto führen. Wer eine EÜR macht, hat am Ende nach der +/- Rechnung Einkünfte. Diese unterliegen der Einkommenssteuer. Zieht man Sonderausgaben ab, erhält man das zu versteuernde Einkommen.

Verfasst: 27.04.2010, 14:21
von SeriousBadMan
Danke euch allen... vorallem Margin... insgesamt hat mir das hier geholfen zu verstehen, was ich an anderer Stelle gelesen habe. Thanks.