Beloe007 hat geschrieben:Wenn zu 100% klar ist das sie den richtigen haben und das war es doch schon als sie ihn hatten... ok, 0,01% Unsicherheiten gibt es immer.
... schöne Rechtfertigung für ein Verhalten das fast dem Täter einen Freispruch bescherrt hatte...
Beloe007 hat geschrieben:Und bei jedem Verbrecher gibt es mildernde Umstände, warum sollte bei einem Polizist der mildernde Umstand "das er auch nur ein Mensch ist" nicht zählen?
naja... ein solches Dienstvergehen bei jemandem der schon jahrelang im Dienst ist, und schon eine gehobenere Stellung hat... und so auch um die Folgen seines Verhalten weis, eben die Nichtverwertbarkeit einer solchen Aussage vor Gericht.....
Beloe007 hat geschrieben:Wenn ich dir heute sage "Ich hau dir eine rein, wenn du mir deine Telefonnummer nicht gibst!". Wie schwer würde ich verurteilt werden, wenn ich es nur androhe ohne es zu tun?
Nötigung wird bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar mit min. 6 Monaten bis zu 5 Jahren Haft, bestraft.
Beloe007 hat geschrieben:Derselbe Autor hätte, wenn Daschner anders entschieden hätte und das Kind
dadurch umgekommen wäre, vermutlich denselben Artikel geschrieben, aber vermutlich in die umgedrehte Richtung

Das sollte man sich immer im Hinterkopf halten. Denn auch Autoren sind nur Menschen

wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch gelebt hätte, wäre die Sache ganz anders abgelaufen. Der Täter hätte sehr wahrscheinlich schon wesentlich eher das Versteck verraten, eben damit es bei einer Entführung bleibt, er durch die Mithilfe ggf. etwas milder bestraft wird und eben der Gefahr das sein Opfer stirbt und es so auf jeden Fall zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe kommen würde, entgegenzuwirken.
Entführung = Mindeststrafe 5 Jahre
Entführung, Opfer dabei gestoben = Mindeststrafe 10 Jahre bzw. Lebenslänglich je nach Umständen
Wenn ein Täter, dem das klar gemacht wurde, und dieser dann trotzdem weiter schweigt, dann kann man davon ausgehen das er nichts mehr zu verlieren hat, weil er weis das sein Opfer bereits tot ist, er also durch eine Aussage seine Situation, also die zu erwartende Strafe, nicht mehr verbessern kann.
Mit einem anderen Anwalt hätte der Täter jetzt aber das Gericht als freier Mann verlassen...
Beloe007 hat geschrieben:btw. Ich halte es auch für falsch was Daschner gemacht hat, dafür wurde er bestraft, wie jeder andere auch.
einmal Finger gehoben und "böse, böse" gesagt, nenne ich keine wirkliche Bestrafung wenn er dann kurz danach einen wesentlich besseren Posten erhält...
welchen Polizisten soll so eine "Strafe" jetzt von der Nachahmung abhalten...