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KSK möglich?

Verfasst: 06.08.2010, 04:06
von Dominik83
Kann man als Webdesigner und Publisher in die Künstlersozialkasse? Mein Geld verdiene ich ausschließlich durchs Texten, die Projekte werden dann mit Werbung (adsense und Direktmarketing finanziert) Ab und zu mach ich Webseiten für andere. Hab jedenfalls dort angefragt, ihnen erzählt was ich mach und die haben mir ein Antrags-Formular zugeschickt. Hoffentlich heißt das, sie nehmen mich.

Ich könnte es mir jedenfalls gut vorstellen, dass es klappt, z.B. verdienen Musiker und Komiker (die auch in der KSK sind) ihr Geld nicht nur durch Verkäufe und Auftritte sondern auch durch Werbung (Werbebanner, Kleidermarken, Fernsehwerbung,...)

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Verfasst: 06.08.2010, 09:27
von catcat
Ruf halt mal da an und frag sie.
Texter ist ja nichts anderes als Schriftsteller/Freier Journalist. Du recherchierst Themen, schreibst drüber und verkaufst die Texte gegen Honorar (oder verwendest sie selbst auf Deiner künstlerisch wertvoll gestalteten Website).

Verfasst: 06.08.2010, 09:31
von jackwiesel
Wenns ums Einzahlen in die KSK geht, ziehen die selbst getünchte Wände heran! Selbst beim Zukauf diverser Komponenten gilt die reine Kombination der Elemente als "künstlerische" Gestaltung, die Abgabepflichtig ist.
Normal müsste dann auch der Eintritt für Dich möglich sein.

Verfasst: 06.08.2010, 10:53
von 800XE
jackwiesel hat geschrieben:Selbst beim Zukauf diverser Komponenten ... Gestaltung, die Abgabepflichtig ist.
äh?

Zukauf .... Abgabe
?

Wenn ich Pinsel und farbe kaufe, muß ich dann auf diesen "Zukauf" eine "Abgabe" bezahlen?
catcat hat geschrieben:Deiner künstlerisch wertvoll gestalteten Website
Gut das das ja im Ermesen des Künstlers beurteilt wird, das er da nicht beformundet wird ....
... wie der, der da mal im Museum stand und ein Pfund Butter in der Hand hatte und in die Ecke geworfen hat

Verfasst: 06.08.2010, 11:10
von Dominik83
Ich frag mich nur, ob es dann immer noch gilt, wenn ich hin und wieder einen Ghostwriter meine Texte schreiben lasse.

Verfasst: 06.08.2010, 11:38
von Pompom
Ich frag mich nur, ob es dann immer noch gilt, wenn ich hin und wieder einen Ghostwriter meine Texte schreiben lasse.
...das ist dann sicher sowas wie Vollplayback.
Falls Du dann was abschreibst, nenne es Karaoke.

Frage mal deine Kunden, ob die es gut finden, wenn du in der KSK bist.