devolo01 hat geschrieben:1. Warum werden die meist nach 3 - 5 Jahren wieder Freigelassen?
so wie ein "Falschparken" was anderes ist wie "über Rot fahren" gibt es auch dort unterschiede
z.B.
exibitionismuß vs Vergewaltigung
willst Du die gleichbehandeln oder einen Unterschied machen?
catcat hat geschrieben:Lastminute hat geschrieben:Ich finde die Idee ganz gut. Möchtest du etwa einen Triebtäter neben dir wohnen haben? Siche nicht wenn du eigene Kinder hast. Man kann es zumindest eingrenzen was das betrifft
Das Einzige, was Du machen könntest, wäre umziehen.
genau, will er umziehen?
oder will er den Täter töten damit er sich die Kinder nicht holen kann?
Lastminute hat geschrieben: 100% Sicherheit wird es nie geben, nicht wenn man nicht härter durchgreift.
Ach, es wird nicht härter durchgegriffen?
Es ist gerade aktuell in den Schlagzeilen ... bzw war es letzte Woche
EU-MenschenrechtsGericht hat Deutschland verboten die Sicherrungsverwahrung nachträglich anzuordnen
ok, das ist erstmal schlecht für die Opfer
Aber, der Weg dorthin das die Sicherrungsverwahrung nachträglich noch verordnetwerden kann (oder jetzt doch nicht)
ging über
- Sicherrungsverwahrung "kann" schon nach 2 statt nach 3 Taten angeordnet werden
(was aber Wertlos ist, da die Sicherungsverwahrung zu selten angeordnet wurde)
- aus dem "kann" ist mitlerweile ein "muß", bei schweren Fällen, geworden
und das mit dem "nachträglich" ... EU-Gericht sagt "Nein"
betrifft vielleicht nur die altFälle (weiß ich jetzt nicht) ....
Sicherungsverwahrung = "möglicherweise" echtes Lebenslänglich = alle parr Jahre wird überprüft ob oder ob nicht, der Täter noch gefährlich ist ... wenn die Antwort immer "Ja, ist gefährlich" ist dann bleibt er bis zum Tod