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BGH räumt eBay-Kunden ein Widerrufsrecht ein

Verfasst: 03.11.2004, 14:02
von bull
https://www.welt.de/data/2004/11/03/355207.html
Nutzer können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen
Der BGH stellte nun klar, daß eBay-Auktionen keine „echten Versteigerungen“ im juristischen Sinn sind

Verfasst:
von

Verfasst: 03.11.2004, 17:06
von Herbert
Da werden dann bestimmt auch einige Käufer auf die Idee kommen, auch "Dienstleistungsprodukte" (z.B. Grafikdesign-Ergebnisse) "zurückgeben zu wollen....nach dem Motto: Na, dieses Layout gefällt mir aber nun doch nicht, ich wills nicht und ich bezahls nicht" -> Ärger ist vorprogrammiert ;)
Und dann die Frage, ab welcher Anzahl Auktionen pro Monat ist man als "rücknahmepflichtig" anzusehen.....(siehe Urteil)....?

Verfasst: 04.11.2004, 10:02
von tron
Da werden dann bestimmt auch einige Käufer auf die Idee kommen, auch "Dienstleistungsprodukte" (z.B. Grafikdesign-Ergebnisse) "zurückgeben zu wollen....nach dem Motto: Na, dieses Layout gefällt mir aber nun doch nicht, ich wills nicht und ich bezahls nicht" -> Ärger ist vorprogrammiert
Also bei meiner Agentur ist das Standard. Die layouten so lange bis ich sage "Jep, dass ist es!". ;) Sollte voher vertraglich festgehalten werden.

Das Urteil finde ich etwas, naja, komisch. Eine gewerbliche Auktion für einen neuen original verpackten Monitor würde ich auch als Auktion durchgehen lassen, man weiß ja genau auf welches Stück man bietet, kann es sich im Kaufhaus oder wo auch immer anschauen; ähnlich einer "echten" Auktion in Auktionshäusern im RL.