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Kündigen lassen mit 22 und dann Selbstständigkeit?
Verfasst: 20.10.2010, 10:27
von Heiterkeit
Hallo! Ich bin 22 Jahre und wurde in meinem Betrieb nach meiner diesjährigen Ausbildung zu 50% (20 Stunden) übernommen. Nebenher wollte ich mich selbstständig machen im Bereich Webdesign, SEO und SEM. Jetzt wächst mir das aber alles ein bisschen über den Kopf hinaus.
Also war ein Masterplan nötig, in den ich alles mal aufgeschrieben habe, was mich bewegt. Nach Punktesystem funktioniert auch alles prima, nur die alte Stelle in meinem Betrieb hat richtig negativ eingeschlagen. Jetzt bin ich natürlich an der Überlegung meinen Zielen zu folgen und meinen Traum als Selbstständiger zu erfüllen.
Dazu muss ich jetzt auch Informationen sammeln, wie das denn mit Fördergelder etc. aussieht. Ich plane, mich kündigen zu lassen (Klar: Krankenversicherung und Arbeitslosengeld läuft dann wenigstens). Kann ich aber auch mit 22 dann Existenzgründerzuschuss und Wohngeld beantragen? In der Materie kenne ich mich halt leider gar nicht aus? Danke für Infos und Grüße
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Verfasst: 20.10.2010, 10:36
von Synonym
Ich würde mal sagen, dass Du Dich da beim Arbeitsamt und bei Deiner Bank schlau machen solltest. Allerdings würde ich auch nie direkt von einem sicheren Job, auch wenn nur 50% in eine Selbständigkeit gehen. Ich selbst hatte das auch 5 Jahre nebenbei gemacht und bin dann erst umgestiegen. Glaub mit, da gibt es Steine an die Du vorab gar nicht denkst.
Verfasst: 20.10.2010, 10:43
von Heiterkeit
Hallo und Danke für deine Meinung, Synonym.
Bei der Arbeitsagentur muss ich mich dann auf jeden Fall melden, gar keine Frage. Da kann ich aber nicht hingehen und sagen: Ich will mich kündigen lassen, damit ich Gründerzuschüsse beantragen kann. Da fall ich doch gleich in deren Blacklist.
Den Rest habe ich durchkalkuliert - natürlich im schlimmsten Fall. Selbst dann funktioniert mein Masterplan noch, darum mache ich mir keine Sorgen. Kaufmännisch und arbeitstechnisch kenn ich mich gut aus.
Im Grunde muss ich nur wissen, ob es auch für 22jährige den Zuschuss gibt, wenn man nach zwei Monaten nach der Übernahme gekündigt wird. Grüße
Verfasst: 20.10.2010, 10:47
von Nullpointer
@Heiterkeit was wächst Dir denn über den Kopf? Hast Du selbständig soviel zu tun, dann liegt das Aufgeben des Jobs nahe.
Oder mußt Du m,ehr als die 20h im Betrieb leisten?
Oder ist es die allgemeine Belastung, z.B. den Kopf nie bei einer Sache zu haben?
Im letzten Fall würde ich mich nicht selbständig machen, da dort die Belastung mit dem Erfolg wächst und wie Synonym schon angedeutet hat, noch Bereiche hinzukommen (Finanzen, Recht etc.).
Verfasst: 20.10.2010, 10:48
von Synonym
"Ich will mich kündigen lassen, damit ich Gründerzuschüsse beantragen kann. Da fall ich doch gleich in deren Blacklist."
Na man sollte da auch nicht so direkt auf die Nase binden, aber erkundigen wie das ist und wie es geht. Und denke nicht, dass Du Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuss bekommst, denn dem ist nicht so. Wenn Du Existenzgründerzuschuss bekommst, dann wird das ALG gestrichen. Die Höhe ist in aller Regel aber die Gleiche.
Anspruch auf Existenzgründerzuschuss hat jeder Arbeitslose, der mindestens 1 Tag arbeitslos ist und bei dem noch min. 90 Tage Anspruch auf ALG bestehen. Aber wie gesagt, das sind Punkte, die Dir beim Arbeitsamt erklärt werden sollten. Dazu kann noch ein Zuschuss für Sozialleistungen kommen. Wie das mit "Wohngeld" ist weiß ich aber gar nicht.
Bei mir liegt das schon länger zurück, aber ich bin nach der dritten Ausbildung auch direkt in die Ich-AG, ist ja der heutige Existenzgründerzuschuss, zumindest ein Teil davon.
Verfasst: 20.10.2010, 10:50
von r-alf
Du wirst sicherlich keinen Anspruch auf Gründerzuschuss haben, da die Voraussetzung für diesen der Anpruch auf Arbeitslosengeld ist. Nach zwei Monaten in Arbeit dürfte dieser noch nicht bestehen. (Keine Ahnung inwieweit die Ausbildung mit einbezogen wird aber selbst wenn, dürfte der Gründerzuschuss dann entzsprechend niedrig ausfallen)
Verfasst: 20.10.2010, 11:02
von Synonym
@r-alf
Die Ausbildung zählt normalerweise auch mit. Aber wie Du sagst, da kommt dann halt nicht viel bei rüber.
Verfasst: 20.10.2010, 11:17
von Heiterkeit
@Nullpointer: Um herauszufinden, was mich alles belastet und mal zu sehen, wie der Stand gerade ist, habe ich alle Vor- und Nachteile in den Bereichen Geschäft, Selbstständigkeit, Privat usw. mal aufgeschrieben und nebeneinander gestellt (nach Punktesystem). Da stellte sich heraus, dass ich mich in allen Bereichen ausgeglichen oder positiv bewerte - lediglich mein alter Betrieb macht mir mit 4:21 Stimmen Probleme. Und dadurch werde ich in allen anderen Bereichen "unruhig".
Anschließend habe ich mir einen Plan entworfen, um möglichst eine gerade Struktur reinzukriegen, habe mehrere mögliche Wochenpläne erstellt, usw. Das Ziel schlussendlich ist, dass ich wieder einen freien Kopf kriege und mich auf die wesentlichen Sachen konzentrieren kann - meiner Selbstständigkeit. Dabei geht's mir nicht sooo schnell ums Geld, sondern darum, das Gesamtpaket so aufzubauen, dass ich in nem halben, dreiviertel Jahr zumindest damit/davon leben kann.
Anspruch auf Existenzgründerzuschuss hat jeder Arbeitslose, der mindestens 1 Tag arbeitslos ist und bei dem noch min. 90 Tage Anspruch auf ALG bestehen. Aber wie gesagt, das sind Punkte, die Dir beim Arbeitsamt erklärt werden sollten.
@Synonym (und r-alf): Das ist eine Aussage, "mit der ich leben kann". Das werde ich später noch bei der AA erfragen und ertasten. Vielen Dank für's erste, euch drei.
Verfasst: 20.10.2010, 11:21
von Ehemalige Nutzer Z
Man kann auch sagen, das man seine Zukunft in diesem Unternehmen als gefährdet ansieht.. Die Sache mit den kündigen lassen würde ich so auch nicht erwähnen, kann man ja umschreiben. Eigentlich helfen die dann einem ganz gut weiter!
Heiterkeit hat geschrieben:Bei der Arbeitsagentur muss ich mich dann auf jeden Fall melden, gar keine Frage. Da kann ich aber nicht hingehen und sagen: Ich will mich kündigen lassen, damit ich Gründerzuschüsse beantragen kann. Da fall ich doch gleich in deren Blacklist.
Verfasst: 20.10.2010, 11:28
von Synonym
@Heiterkeit
Du sprichst immer von einer Liste nach Punkten. Das hört sich schön an und ist sicherlich auch sehr aufschlussreich, doch hast Du da auch alles wichtige drinnen was eine Selbständigkeit betrifft? Es wird z.B. noch immer nicht klar, was an deiner alten Firma so schlecht ist, bzw. warum die nur 4:21 abschneidet.
In der Selbständigkeit ist normalerweise erst mal nichts mit geregelten Arbeitszeiten. Urlaub, Familie, Kinder oder sonst was fällt alles erst mal weg und das auf unbestimmte Zeit. Die Arbeit geht vor, das ist das einzige was zählt. Ohne Arbeit kein Einkommen oder kein Ausbau des Kundenstamms. Der Zuschuss ist irgendwann dann weg. Was machst Du wenn Du krank wirst? Ist das auch ein Punkt Deiner Liste gewesen? Was ist mit den ganzen Versicherungen, die Du dann selbst zahlst? Waren die drauf? Gibt es Reserven? Was machst Du, wenn mal 12 Wochen keine neuen Kunden kommen? Wenn mal welche nicht zahlen? Und da sind noch sehr viele andere Punkte mehr...
Verfasst: 20.10.2010, 11:37
von SloMo
Mein letzter Stand ist: Man muss sich nicht kündigen lassen, sondern kann selbst kündigen. Wer selbst kündigt, bekommt eine ALG-Sperre. Danach gibt es dann den Gründungszuschuss in Höhe des ALGs für 9 Monate. Selbst zu kündigen hat also keinen finanziellen Nachteil. Sehr wichtig ist, dass man wirklich mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet ist und erst dann das bestehende Gewerbe zum Vollerwerb macht.
Vorsicht, die Situation kann sich schnell ändern. Aktuelle Auskünfte erteilt das Arbeitsamt. Die haben auch ein Interesse an Existenzgründungen, weil dadurch neue Arbeitsplätze entstehen. Sind also in der Regel eher positiv solchen Anfragen gegenüber eingestellt.
Verfasst: 20.10.2010, 12:09
von Beloe007
Mit dem Geld würde ich nicht rechnen, sondern es eher als "Bonus" ansehen, wenn es klappt ist es gut und wenn nicht muss man trotzdem klarkommen.
Und was Slomo da sagt ist äußerst wichtig, ich kenne einen Fall da hat sich jemand (angeblich) an alles gehalten und fest mit dem Geld (nach Zusage) gerechnet... die hockt jetzt in einem "leeren" Ladengeschäft... wobei das auch ihr verschulden gewesen sein könnte.
Verfasst: 20.10.2010, 13:12
von catcat
Wenn Du Dir zu 100% sicher bist, das Du das erste Jahr auch ohne Deinen festen Teilzeitplatz überstehen kannst, dann würde ich da einfach kündigen.
Natürlich vorher alles wg. Zuschüssen und Förderhilfen abklopfen.
Ansonsten: Willkommen im Reich der 80h/Woche

Verfasst: 21.10.2010, 09:11
von philophax
Willkommen im Reich der 80h/Woche
Nachdem ich von Teilzeitselbständig auf Vollzeitselbständig umgestellt hatte kam ich glücklicherweise auch in den Genuss diser Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 21.10.2010, 11:10
von Heiterkeit
Hallo und danke Freunde, für eure Antworten. Zuerst zu Synonym, ja, in der Liste hab ich alles drin. Bin mit (m)einem (guten) Steuerberater mal alles durchgegangen, habe mich schon länger mit der Materie beschäftigt, nur noch nicht mit den Fördergeldern. Theoretisch (das ist immer so schnell und leicht gesagt aber trotzdem) funktioniert mein bisheriger Plan auch ohne die Gelder, nur wird es dann halt etwas schwerer. Wie das mit den Punkten zu verstehen ist will ich hier nicht detailliert aufschlüsseln, aber sagen wir, es "erfüllt seinen Zweck" zur Demonstration. Dass ich gekündigt werden will und nicht selber kündige, hängt aber auch damit zusammen, dass ich dann nach wie vor krankenversichert bleibe.
Es geht dann auch in Richtung Nischenprojekte, in denen ich mich gut auskenne. Fremdaufträge sind weniger vorgesehen (ála "bastel mir ma' 'ne Homepäig).
Arbeit geht dann immer vor. Ganz klare Sache. "Zum Glück" kann ich jetzt sagen, dass ich als Alleinstehender bessere Chanchen habe, dazu gehe ich nur selten fort. 80 Stunden, wie Catcat es geschrieben hat, werden wahrscheinich hinkommen, damit muss ich halt dann leben. Hab ich alles einkalkuliert. Aber ich muss mich kündigen lassen, wie ich weiter oben geschrieben hab. Danke für eure Antworten nochmal und Grüße