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HÄ? Sicherheitsverwahrung für Trickbetrüger?

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illuminatus
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Beitrag von illuminatus » 12.11.2010, 22:19

Nochmal zum Verständnis (insbesondere für die Gutmenschen/Grünenwähler, die in der Praxis der Sicherheitsverwahrung eine unbegründete Inhaftierung großer Teile der Bevölkerung wittern):

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit.
Sie wird nur in besonders schweren Härtefällen verhängt.
Bundesweit sitzen lt. statistischem Bundesamt ca. 500 sicherheitsverwahrte Täter in deutschen Gefängnissen.
Alle zwei Jahre wird geprüft, ob von dem Täter noch eine akute Gefahr ausgeht - andernfalls wird er auf Bewährung entlassen.