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Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer

Verfasst: 01.12.2010, 11:47
von Texterstellung
Ich bin als Unternehmen USt.-pflichtig. Das heißt, ich führe die USt. ans Finanzamt ab. Von da wurde ich auf 19 % eingestuft.

Mein Auftraggeber ist Kleinunternehmer nach § 19 Einkommenssteuergesetz. Er ist der Meinung, mir keine USt. zahlen zu müssen.

Ich bin der Meinung (und so bestätigen das auch Steuerberater und Finanzamt), dass er mir die USt. zahlen muss. Denn sonst würde ich ja bei jedem Auftrag drauflegen.

Gibt es unterschiedliche Sichtweisen (gut wäre hier das entsprechende Gesetz)?

Danke und freundlichen Gruß

Texterstellung

Verfasst:
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Verfasst: 01.12.2010, 11:53
von Synonym
Mein Auftraggeber ist Kleinunternehmer nach § 19 Einkommenssteuergesetz. Er ist der Meinung, mir keine USt. zahlen zu müssen.
Du weist die MwSt in Deiner Rechnung aus. Diese muss er bezahlen. Was er als Kleinunternehmen nicht darf ist selbst Rechnungen mit MwSt auszustellen, das befreit ihn aber nicht davon, welche bezahlen zu müssen. Er kann auch nicht im Kaufhof einkaufen und die MwSt nicht bezahlen wollen.

Verfasst: 01.12.2010, 11:54
von Bodo99
Wenn dein Steuerbreater und das Finanzamt es sagen, was gibts da noch zu diskutieren? Legs ihm schriftlich vor. Ich bin auch Kleinunternehmer und muss an Partner die USt.-pflichtig. sind, die Steuer mit zahlen, wenn der mir ne Rechnung stellt. Also statt 100 Euro 119 Euro eben.

Verfasst:
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Verfasst: 01.12.2010, 11:57
von CharlesBerlin
Das Gesetz habe ich jetzt leider auch nicht zur Hand, aber wenn er nicht-umsatzsteuergeführter Kleinuntenrehmer ist, muss er dir natürlich die Rechnungssumme incl. Mehrwertsteuer zahlen.

Verfasst: 01.12.2010, 12:00
von DEX
Er wird wohl Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sein, was ihn natürlich nicht davor bewahrt, selbst die Umsatzsteuer zu bezahlen.
Kein Fall für lange Diskussionen.

Verfasst: 01.12.2010, 12:54
von Margin
§ 19(1) UStG
... Umsatzsteuer wird (auf seine Umsätze) nicht erhoben ...
Davon, dass er anderen keine zahlen muss, steht da nix.

Verfasst: 01.12.2010, 14:59
von catcat
ROFL.
Und solche Leute dürfen sich dann Kleinunternehmer nennen und kriegen Kundenkontakt... tztztz. Ich bin immer mehr für einen Befähigungsnachweis für Gewerbetreibende!

Die ham das System noch nicht so ganz begriffen :-?

Natürlich muß er die Endsumme auf jeder Rechnung bezahlen! Da gibts gar keine Diskussion. Er darf nur selbst auf den Rechnungen, die er schreibt, keine ausweisen.
Selber Schuld, wenn er nach §19 besteuert werden will und sich ins Knie schießt.

Wenn das Kerlchen dir UST nicht zahlen will, dann soll er sie halt nicht zahlen und Du übergibst die Restschuld an das Inkasso. Fettich.

Verfasst: 01.12.2010, 15:09
von mano_negra
catcat hat geschrieben:ROFL.
Und solche Leute dürfen sich dann Kleinunternehmer nennen und kriegen Kundenkontakt... tztztz. Ich bin immer mehr für einen Befähigungsnachweis für Gewerbetreibende!
noramlerweise ist es immer umgekehrt und die texter wissen nicht wie rechnungen geschrieben werden.

Verfasst: 01.12.2010, 17:32
von todo
ich hatte heute nen ganz miesen tag, voller stress, voller kunden, voller kälte und zu wenig kaffee ...

und nun les ich das hier und muss das erste mal lächeln :)

danke!

:roll:
Befähigungsnachweis für Gewerbetreibende
den sollte es dringend auch für kinder geben ;)

für alle, die heute trotz dieses threads nicht lachen konnten:

https://www.youtube.com/watch?v=0OvQtiE ... re=related