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Sind Preisvorschläge bei Ebay bindend?

Verfasst: 16.12.2010, 12:36
von SeriousBadMan
Also wenn der andere meinen Preisvorschlag annimmt, kommt es dann zum Kauf oder muss ich dann nochmal bestätigen?

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Verfasst: 16.12.2010, 13:19
von nur-für-mich
In dem Moment ist der Kauf verbindlich zustandegekommen.
Du sagst: Ich will kaufen zu diesem Preis.
Verkäufer sagt: Ok, ist deins.

Nachtrag: Der Verkäufer klickt in seinem Ebayaccount nur auf die Bestätigung, alles andere läuft wie üblich bei Ebay automatisch.

Re: Sind Preisvorschläge bei Ebay bindend?

Verfasst: 16.12.2010, 13:38
von Beloe007
SeriousBadMan hat geschrieben:Also wenn der andere meinen Preisvorschlag annimmt, kommt es dann zum Kauf oder muss ich dann nochmal bestätigen?
Verkauf mal Schnaps, wenn dann ein 17-Jähriger deinen Vorschlag annimmt, MUSST du dann verkaufen?

Wenn es gute Gründe dagegen gibt, musst du nicht verkaufen, ein solcher Grund kann zum Beispiel ein "Irrtum" sein.

Verfasst: 16.12.2010, 14:41
von nur-für-mich
Beloe007
Falsch, da kommt meine betriebswirtschaftliche Ausbildung durch.
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebotes zustande.
Und das Angebot war hier der Preisvorschlag, und der kann vom Verkäufer angenommen werden. Derjenige, der das Angebot abgegeben hat, ist an sein Angebot gebunden und zur Abnahme verpflichtet. Dies bestätigt er auch auf der Website, befor er sein Angebot(Preisvorschlag) abgibt.
Ich will jetzt nicht die verschiedenen Ausnahmen aussuchen, ist bei mir schon über 35 jahre her, das ich das alles durchkauen mußte, aber da hat sich nicht soviel geändert, obwohl immer mehr meinen, Ich kann ja alles bestellen und kaufen, der andere muß es ja zurücknehmen.

Verfasst: 16.12.2010, 14:51
von Beloe007
Ups, ich habe Preisvorschlag (Käufer) mit Angebot/Preis (vom Verkäufer) verwechselt.

Also ich ging von aus SeriousBadMan will was verkaufen, befindet sich in Verhandlung mit potentiellen Käufern und macht als Preisvorschlag X € einer nimmt an... und ob SeriousBadMan nochmal aus der Sache rauskommt, also nicht verkaufen muss.

Doppelt und dreifach bestätigen muss man natürlich nicht, schadet aber auch nicht um Missverständnisse, gerade auf Ebay, zu vermeiden ;)

Verfasst: 16.12.2010, 14:58
von Phoenix@
https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Sollte sich bei der Abgabe des Angebots ein Irrtum eingeschlichen haben, beispielsweise durch einen Tippfehler, kann man den Vertrag anfechten - Dies muss allerdings „unverzüglich“ passieren!

eBay bietet hierfür auch eine extra Funktion wo man Gebote zurückziehen kann nach einem bestimmten Zeitraum. Ob diese Funktion auch bei Preisvorschlägen funktioniert - Keine Ahnung.

Allerdings entstehen durch eine erfolgreiche Anfechtung auch Schadensersatz Ansprüche. Beispielsweise könnte man sagen, dass Du verhindert hast, dass jemand anderer den Artikel kauft und der Artikel neu eingestellt werden muss. Dann müsstest Du wohl die Auktionsgebühren als Schadensersatz zahlen.

Oder wenn die neue Auktion nur 100 Euro erzielt obwohl vorher noch ein weiteres Angebot da war (150 Euro) welches er nicht angekommen hat weil Du 200 Euro geboten hast - Dann wären wohl 50 Euro Schadensersatz fällig.

Verfasst: 17.12.2010, 02:31
von SeriousBadMan
Man kann zurückziehen und das geht auch 'automatisch' also ohne Supportanfragen etc.

Anscheinend ist die Zahl der Rückzüge aber pro Einkaufskategorie begrenzt. Komische Sache.