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Verfasst: 01.02.2011, 12:17
von kreditkarte-mastercard
Das problem wird auch sein, das eine Anzeige wohl nicht wirklich viel bringen wird.

Der Fahrer hatte 1,21 Pro drin plus Drogen.

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Verfasst: 01.02.2011, 12:36
von Seokratie
Laienmeinung, keine Rechtsberatung:

Fahrerflucht bedeutet 6 Monate Führerscheinentzug.
Seine Versicherung zahlt nicht - deinen Schaden muss er zahlen.
Dazu kommt eine Geldstrafe im vierstelligen Euro-Bereich.
Betrunken am Steuer (+ Drogen) ist zusätzlich zur Fahrerflucht eine Straftat.

Würde mich nicht wundern, wenn er deswegen eine Bewährungsstrafe bekommt, zumal auch Personen verletzt wurden. Die haben übrigens widerrum Anspruch auf Schadensersatz, was seine Versicherung natürlich auch nicht übernehmen wird, er aber zahlen muss.

Insgesamt:
6 Monate (mindestens!) Führerscheinentzug
MPU
Geld- oder Bewährungsstrafe (eher letzteres)
Verfahrenskosten und Versicherungssachen im mittleren vierstelligen Bereich mindestens.

Und wie erwähnt brauchst du keinen Anwalt, da Straftatbestand.

Keine Rechtberatung.

Verfasst: 01.02.2011, 12:47
von DanielS
Seokratie hat geschrieben:...Und wie erwähnt brauchst du keinen Anwalt, da Straftatbestand...
Aber man kann sich doch trotzdem schon mal vorbereiten ;)

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Verfasst: 01.02.2011, 12:47
von kreditkarte-mastercard
Der Fahrer selbst hatte keinen Lappen und hatte auch noch nie einen.

Der Wagen selbst war versichert. Bei den Verletzten sieht es nicht wirklich gut aus.

Der Fahrer selbst ist seit 6 Monaten arbeitslos. :roll: geile Aussichten da der Fahrer wohl schon ganz gut bekannt bei den grünen ist

Verfasst: 01.02.2011, 14:21
von top

Verfasst: 01.02.2011, 14:47
von gerd_w
Da der Wagen wohl versichert war, dürfte die verlinkte Verkehrsopferhilfe nicht der richtige Ansprechpartner sein.

Meines Wissens nach, ist die Versicherung verpflichtet dir deinen Schaden komplett zu regulieren. Allerdings wird diese sich dies auf den cent genau von deinem Unfallgegner wieder holen (früher oder später).

Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme nicht bezahlt hat (ist ja gerade Jahresanfang) ist die Versicherung meines Wissens nach verpflichtet dies zu regulieren. (Du kannst ja nichts dafür das der Versicherungsnehmer Mist gebaut hat)

Dies ist nur mein Kenntnisstand, keine Rechtsberatung!

Aber nähere Auskünfte gibt dir bestimmt der Fachanwalt, den du ja sowieso aufsuchen wolltest. :P

Verfasst: 01.02.2011, 15:04
von luisekuschinski
Selbst wenn der Wagen nicht mehr zugelassen war, muss die letzte Versicherung den entstandenen Schaden regulieren.
Das problem ist eher, Alk und etwas Drogen hatte er. Laut den Werten bisher.
Bin mir bei dir aber nicht so sicher, wer hier das Alk- und Drogenproblem hat...
Wozu sonst - bei einer eindeutigen Strafsache - einen Anwalt? Das du ein kleines psychisches Problem hast, ist hier ja hinlänglich bekannt, Moritz.

Verfasst: 01.02.2011, 16:29
von fun74
muss die letzte Versicherung den entstandenen Schaden regulieren.


Kann ich mir nicht vorstellen die Versicherung selber muss gar nichts zahlen wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, steht auch im Vertrag auch Interessant Stichwörter obliegenheitsverletzung Alkohol kurz gesagt kann sie zahlen muss aber nicht.

Verfasst: 01.02.2011, 16:33
von luisekuschinski
Gilt nur bei Kasko, also Eigenschaden. Fremdschäden müssen immer reguliert werden >>Haftpflicht.

Verfasst: 01.02.2011, 16:36
von gerd_w
Kann ich mir nicht vorstellen die Versicherung selber muss gar nichts zahlen wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, steht auch im Vertrag
genau diese vertragliche Regelung hat die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer (Unfallverursacher/Besitzer des Unfall PKW).
Und genau aus diesem Grund wird Sie sich jeden einzelnen Cent der Schadensregulierungskosten vom Unfallverursacher/Versicherungsnehmer wieder zurück holen.

Dies sollte aber keine Auswirkung für den Unfall Geschädigten haben, da dieser mit der regulierenden Versicherung ja keinen Vertrag über irgend etwas hat und auch keinen Einfluss auf den Unfallhergang (Alkohol/Drogen) hatte.

Dies ist nur mein Kenntnisstand, keine Rechtsberatung!

Verfasst: 01.02.2011, 16:54
von fun74
Wann zahlt die Kfz Versicherung nicht
https://www.finanzpalast.de/wann-zahlt- ... ung-nicht/

wie weit das jetzt gilt kein Plan

Verfasst: 01.02.2011, 17:13
von luisekuschinski
@gerd_w: Genau so isses! War nur zu faul zum Schreiben :)

Verfasst: 01.02.2011, 18:46
von guppy
fun74 hat geschrieben:
muss die letzte Versicherung den entstandenen Schaden regulieren.


Kann ich mir nicht vorstellen die Versicherung selber muss gar nichts zahlen wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, steht auch im Vertrag auch Interessant Stichwörter obliegenheitsverletzung Alkohol kurz gesagt kann sie zahlen muss aber nicht.
Quatsch, die zahlt und holt sich das Geld vom VN zurück, der hat so oder so die Arschkarte, auch wenn er nicht selber gefahren ist.

Verfasst: 01.02.2011, 18:48
von guppy
catcat hat geschrieben:Aber nur, wenn ich dann der Foren-Idi Amin sein darf.
dann mach ich einen auf Bokassa