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Focus, Golem, Pcgames etc. also für den hat sich es mit Sicherheit gelohnt von der Traffic- / Backlink- Seite betrachtet und sofern der Streitwert sich nicht ändert mit Sicherheit auch von der Finanziellen Seite aus gesehen.swiat hat geschrieben:Sorgt beim Abmahner sicher für netten Traffic, zumal der Name der Webseite bei Focus genannt wurde.....
Ziel erreicht.
Gruss
Genau!!!11elfseonewbie hat geschrieben:... und jetzt hört endlich auf zu diskutieren ob privat oder gewerblich.
Sondern gewerblich? Wenn dann geht es um geschäftsmäßig oder nicht geschäftsmäßig.seonewbie hat geschrieben:DIE KRIPO IST NIEMALS PRIVAT TÄTIG !
Lassen wir das mal so stehen. Aber, nicht alle Bestimmungen des TMG, wie z.B. die Informationspflicht, richten sich an alle Telemediendienste bzw. deren Betreiber. "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:" Da habe ich doch Zweifel, daß das auf diese Bekanntgabe der Polizei zutrifft.catcat hat geschrieben:Ja wenn die eine Telemediendienst betreiben, dann müßten die sich auch eigentlich an das TMG halten.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.htmlWer ... ein Werk ... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
Wenn das durchgehen soll, müssen die sich aber schon gewaltig anstrengen.Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen
dir ist aber schon bekannt das du dir durch einen Link ggf. den verlinkten Content zueigen machst, und wenn dies dann Streams sind die gegen das urheberrecht verstoßen, man dir diesen verstoß ggf. auch anlasten kann?Hasenhuf hat geschrieben:Wo steht denn unter Strafe etwas öffentlich zugänglich zu machen?