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Abmahnung Cineastentreff vs. Innenministerium Sachsen
Verfasst: 28.06.2011, 20:07
von Cura
Was ist denn aus den grossspurigen Ankündigungen geworden? Am 22.06. war Abgabefrist, heute ist der 28. Eigentlich sollte inzwischen was passiert sein. Die Nachrichten im Internet schweigen sich ja bezeichnenderweise dazu aus.
Und mit der grossen Diskussion um den Abmahnwahn is ja auch nix.
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Verfasst: 28.06.2011, 20:28
von fun74
Der Anwalt wollte wahrscheinlich nur Kostenlose Werbung machen.

Re: Abmahnung Cineastentreff vs. Innenministerium Sachsen
Verfasst: 28.06.2011, 20:35
von dirk30
Cura hat geschrieben:Was ist denn aus den grossspurigen Ankündigungen geworden? Am 22.06. war Abgabefrist, heute ist der 28. Eigentlich sollte inzwischen was passiert sein. Die Nachrichten im Internet schweigen sich ja bezeichnenderweise dazu aus.
Und mit der grossen Diskussion um den Abmahnwahn is ja auch nix.
....das wohl:
https://www.openpr.de/news/549105/Kino- ... gkeit.html
Verfasst: 28.06.2011, 20:43
von Cura
>> Die gewünschte Pressemitteilung kann zur Zeit nicht angezeigt werden.
>> Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
Ordnungswidrigkeit? Wenn es keinen Abmahngrund gibt, gibt es auch keine Ordnungswidrigkeit. Schwaches Bild, nach all den grossen Worten.
Re: Abmahnung Cineastentreff vs. Innenministerium Sachsen
Verfasst: 28.06.2011, 21:02
von Provocateur
Cura hat geschrieben:Was ist denn aus den grossspurigen Ankündigungen geworden? Am 22.06. war Abgabefrist, heute ist der 28. Eigentlich sollte inzwischen was passiert sein. Die Nachrichten im Internet schweigen sich ja bezeichnenderweise dazu aus.
Und mit der grossen Diskussion um den Abmahnwahn is ja auch nix.
https://www.gidf.de/
Verfasst: 28.06.2011, 21:11
von dirk30
Cura hat geschrieben:>> Die gewünschte Pressemitteilung kann zur Zeit nicht angezeigt werden.
>> Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
Ordnungswidrigkeit? Wenn es keinen Abmahngrund gibt, gibt es auch keine Ordnungswidrigkeit. Schwaches Bild, nach all den grossen Worten.
Bei mir wird sie angezeigt. hier der Link zur Ordnungswidrigkeitsanzeige von denen:
www.anwalt-gegen-abmahnung.de/uploads/anzeige1.pdf
Verfasst: 28.06.2011, 23:02
von Cura
Hör mal P, Du Platzpatrone, kannste mal aufhören hier ständig den Belehrer zu geben? Hab oben geschrieben, dass das Internet nicht viel hergibt. Was würde denn ein halbwegs intelligenter, des Lesens mächtiger, Westeuropäer aus dieser Aussage schliessen?
Aha, die Herren Rechtsanwälte haben mal vorsichtshalber im Namen ihrer Mandanten eine Strafanzeige erstattet. Bei einer Ordnungswidrigkeit hätten die Kämpfer reinen Herzens gegen den Abmahnwahn das auch selbst machen können. Ausser heisser Luft scheint also nicht viel geblieben zu sein.
Manchmal geht mir die Scheinheiligkeit, die in grossen Teilen der Anwaltschaft vorherrscht, doch echt auf den Sack. Bei einigen, auch mir persönlich bekannten Anwälten, würde die Bezeichnung "Ganoven mit der Befähigung zum Richteramt" ganz gut passen. Womit ich jetzt nicht sagen will, dass diese hier involvierten Herrschaften wirklich Scheinheilige sind. Die Vermutung, dass sie es sein könnten, ist jedoch auch nicht von der Hand zu weisen.
kino.to - Aufsichtsbehörde & Datenschutzbeauftragter feh
Verfasst: 29.06.2011, 03:24
von seonewbie
@Cura
Die Zwickmühle ist aber schon böse. Wenn die Sagen der Innenminister ist nicht zuständig wird eindeutig klar das ein Impressum von Nöten ist da nicht
klar ist wer verantwortlich ist.
Zum andern gibt es hier einen Zeitfaktor der eine Meldung bei der NIC und ICANN zwingend nötig macht den "die Kriminalpolizei" aber verstreichen hat lassen.
Weiter ist das Impressum ja nur Kinderkram, bei dem nicht nennen der Aufsichtsbehörde kann sich aber niemand von "Der Kriminalpolizei"
raus reden das ist zwingend vorgeschrieben. Auch das es nicht möglich ist das öffentliche Verfahrensverzeichnis nach BDSG abzurufen kann ein Ordnungsgeld bis zu 50000 Eur nach sich ziehen. Das ist insbesondere wichtig da ja von der GVU die Auswertung der IP Adressen gefordert wird.
Ich bin mal gespannt wie lustig die das finden wenn die das nette Schreiben vom Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen bekommen
und die 20 Seiten ausfüllen müssen.
Meines erachtens ist das kein Pappenstiel was da im Raum steht
Verfasst: 29.06.2011, 05:04
von Cura
Hab mal ne kniffelige Frage für Dich SN. Wenn ich jetzt auf einer meiner nicht genutzten Domains folgendes einstelle und nur das:
Ein Nutzer mit dem Nick Seonewbie wirft in einer Diskussion im Abakusforum rechtlich so ziemlich alles durcheinander.
Muss ich dann ein Impressum einstellen? Ja oder Nein?