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Programmcode einfach veröffentlicht
Verfasst: 18.06.2009, 16:42
von domainsnake
Hallo Leute, weiß nicht, ob ich hier im Forum mit meiner Frage richtig bin aber ich versuchs trotzdem mal.
Folgende Situation. Für ein umfangreiches Projekt habe ich eine Web 2.0 Schnittstelle von einem Programmierer entwickeln lassen. Und natürlich auch angemessen bezahlt. Er hat daraus dann auch für sich eine Diplomarbeit gemacht, womit ich einverstanden bin und war.
Heute bekomme ich eine Mail von ihm mit einer Weiterentwicklung der Schnittstelle und das er alles dem CMS Anbieter im Forum zur Verfügung stellt für Weiterentwicklung und Nutzung. Außerdem bittet er um Angebote falls er weiterentwickeln soll oder sich dadurch weitere Aufträge ergeben.
Bin ziemlich angepißt dadurch, da in nie gefragt worden bin und zu solchen Sachen mein Einverständnis gegeben habe. Wie sollte ich nun vorgehen, bzw. kann ich überhaupt was machen?
Ich finds jedenfalls ne Sauerei das ich für etwas bezahle, was er eventuell nachher selbst kommerziell nutzt. Oder eben halt andere. Ein Autoportal wurde leicht abgewandelt damit von ihm bereits umgesetzt.
Ein Vertrag über Nutzungsrechte besteht nicht. Es basierte auf Vertrauen und das ich dachte, daß die Nutzungsrechte autom. auf den Auftraggeber übergehen logischerweise.
Über Antworten von euch würde ich mich freuen.
MfG
Marco Saß
Verfasst:
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Verfasst: 18.06.2009, 19:32
von oio
§69b UrhG - Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.
handelte es sich also um einen dienstvertrag, bist du im recht.
handelte es sich um einen werkvertrag, ist der programmierer im recht.
da die schnittstelle abgrenzbar ist und definiert wurde, tendiere ich zu der annahme, dass es sich um ein werk handelt.
andererseits hat der programmierer nach den deinen vorgaben auch als eine art dienstleister gearbeitet.
zur beantwortung wird man wohl bzgl. des vertragsverhältnisses ins detail gehen müssen. daher ist zu raten, einen anwalt zu fragen.
edit: hast du den programmierer bspw. auf stundenlohnbasis entlohnt, wäre der fall recht deutlich ein dienstverhältnis und obiger paragraph kommt zum tragen -> du wärest wahrscheinlich im recht (bei freier mitarbeiterschaft aber wiederum auch nicht).
edit2:
https://www.internetrecht-rostock.de/pr ... ertrag.htm
ein link mit ein paar infos, wie es mit vertrag besser hätte laufen können.
Verfasst: 18.06.2009, 20:05
von domainsnake
Hi Oio, danke für deine Antwort. Was ich daraus klar erkennen kann, ist das eigentlich nichts wirklich klar ist.
Hmm, ob Dienst oder Werkvertrag kann ich nun auch net so genau sagen. Wie gesagt, in dem Sinne gibts ja keinen richtigen Vertrag. Leider.
Bezahlt wurden pauschale Arbeitsschritte. Das ganze Projekt wurde in Teile aufgesplittet und Anteilig bezahlt. Heißt wohl er wäre Freelancer und ich bin im Unrecht.
Ja, aus Fehlern lernt man. Nur noch mit Vertrag. Wie gesagt, ist mein erstes größeres Projekt gewesen. Leider auch noch nicht fertiggestellt, weil er zwischendurch ausgestiegen ist. Er hat lukrativere Projekte gefunden. Auch das hätte man im Vertrag definieren müssen, daß man nicht so einfach rauskann.
Verfasst: 18.06.2009, 20:17
von domainsnake
Danke übrigens auch für den informativen Link. Also so wie es aussieht liegen die Rechte beim Programmierer und ich kann nix machen ausser daraus zu lernen und es nächstes Mal besser zu machen. Ich verhandel gerade mit einer Firma die diese Seite fertig machen soll. Da werd ich natürlich nen Vertrag mit allem drum und dran machen, sodaß ich die Nutzungsrechte hab und die nicht einfach aussteigen können.
Was mich jetzt noch beschäftigt ist die Tatsache, daß er mich im Zuge dieser Web 2.0 Sache (PDF) auch noch Namentlich erwähnt. Also meine Domainadresse. Kann ich ihm das verbieten?
Verfasst: 18.06.2009, 20:58
von scysys
Ich selbst habe früher gegen Bezahlung Programmiert und ein Kunde wollte auch damals ansprüche geltend machen.
Aber er kam nicht durch solange im Vertrag nichts von einer Exklusiven Entwicklung für den Auftrageber wiederzufinden ist kann der Programmierer diesen auch weiterveräußern wenn er das will.
Du hast Ihn zwar den Auftrag gegeben etwas zu Programmieren, hast aber dir Wahrscheinlich Vertraglich nicht das alleinige Nutzungsrecht bestätigen lassen.
Ein Anwalt wird dir genau dies bestätigen
Anders sieht das nur aus wenn der Programmierer bei dir oder deiner Firma angestellt war etc...
Verfasst: 18.06.2009, 21:23
von domainsnake
Ja, ich habs mir jetzt nach den Antworten und dem Link auch schon so gedacht und zähneknirschend hingenommen. Ist halt aus Unwissenheit passiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Den Gang zum Anwalt kann ich mir also sparen. Immerhin etwas.
Geil, im ironischen Sinne, finde ich auch seinen damaligen Ausstieg aus der Sache. Jaaa, es stehen Prüfungen an, Klausuren, muß dies für das Studium vorbereiten und das. Deshalb hat er keine Zeit mehr. Wohlgemerkt sein Studium endet im Herbst.
Im jetzigen Schreiben plötzlich ein ganz anderer Ton. Er stellt die Weiterentwicklung des Web 2.0 Teils jetzt wegen neuer Projekte ein. Ich mein ich bin ja nicht blöde, ich habs mir damals schon gedacht das es nicht wegen dem Studium ist. Er hat einfach Projekte bekommen wo mehr zu holen ist. Ist zwar alles Verarschung aber was will ich jetzt machen. Kann nur draus lernen und das ist das positivste aus der Sache.
Kann ich denn verhindern, daß er meine Seite im Zuge des Web 2.0 Moduls namentlich aufführt? Das könnte ja durchaus ein Sicherheitsrisiko darstellen, da Hackangriffe auch darüber ausgeführt werden könnten. Ich mein da wird die Schnittstelle offen gelegt und gleich noch die Webseite, das öffnet doch Tür und Tor oder nicht?
Verfasst: 18.06.2009, 21:31
von profo
Sag ihm doch erst einmal einfach, dass Du nicht erwähnt werden willst, und sieh was passiert.
Ich würde das an Deiner Stelle allerdings unterlassen. Warum eine Werbung für Dich verbieten? Deine Sorge über Hacker-Angriffe wegen bekannter Schnittstellen halte ich eher für unbegründet. Wenn Du Sicherheitslücken hast finden Hacker die im Zweifel auch dann heraus, wenn sie die Schnittstellen nicht kennen. Sieh einfach zu, dass Dein neuer Auftragnehmer auch in punkto Security sauber arbeitet.
Verfasst: 18.06.2009, 21:37
von domainsnake
Meine Seite wurde schon dreimal gehackt und auch der Programmierer schließt nicht aus, daß es über die Web 2.0 Schnittstelle passiert sein könnte. Aber Fragen kostet natürlich nichts. Klar werd ich das machen.
Verfasst: 18.06.2009, 21:40
von profo
Der Programmierer bzw. Systemadmin sollte eigentlich wissen, wie die Site gehackt wurde... insbesondere, wenn es schon dreimal passiert ist. Und wenn es die Schnittstelle war taugt sie in der jetzigen Form offenbar nichts, Du hättest hier also sowieso Aufräumbedarf.
Vielleicht also gar nicht so schlecht, wenn Du das ganze in hoffentlich kompetentere Hände geben kannst.
Verfasst: 18.06.2009, 21:56
von Mork vom Ork
oio hat geschrieben:§69b UrhG - Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.
handelte es sich also um einen dienstvertrag, bist du im recht.
Ein Dienstverhältnis ergibt sich für Beamte, du verwechselst das mit Dienstleistungen. Der ganze Paragraph hat (fast) nichts mit dem vorliegenden Problem zu tun.
handelte es sich um einen werkvertrag, ist der programmierer im recht.
Nein.
hast du den programmierer bspw. auf stundenlohnbasis entlohnt, wäre der fall recht deutlich ein dienstverhältnis
Quatsch, in gleich doppelter Hinsicht. Was mit einem Dienstverhältnis gemeint ist, habe ich oben schon erwähnt.
Zweitens: Lies dir doch bitte mal den Text durch, auf den du selbst verwiesen hast.
„Für die Gerichte sind eine persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und eine Eingliederung in den betrieblichen Ablauf von Arbeits- und Urlaubsplänen Indizien für ein Arbeitnehmerverhältnis.“ Da steht nichts von „Werkvertrag“ und schon gar nicht von einem „Dienstverhältnis“, ganz im Gegenteil wird ausdrücklich erwähnt, dass „nicht die Bezeichnung des Vertrages als „Arbeitsvertrag“ oder „Freier-Mitarbeiter-Vertrag“ entscheidend“ ist.
Entweder ist der Programmierer mit einem Arbeitsvertrag fest angestellt, dann hat der Arbeitgeber die Vermarktungsrechte. Oder er wird für die Arbeit bezahlt, egal ob pro Stück oder auf Stundenbasis, dann hat der Programmierer die Rechte.
Ein Arbeitsverhältnis ergibt sich auch nicht daraus, dass pro Stunde bezahlt wird - oder ist der Klempner, der deine Toilette repariert, dein Angestellter, nur weil er pro Stunde abrechnet und nicht pro Toilette?
Hat der Programmierer die Rechte, dann muss der Kunde sich die Nutzung, so gewünscht auch die exklusive Nutzung vertraglich sichern. Im vorliegenden Fall ist das nicht geschehen und Herr/Frau/Fräulein domainsnake muss akzeptieren, was immer der Programmierer mit seiner Arbeit anstellt.
Verfasst: 18.06.2009, 21:57
von domainsnake
Das stimmt

Ups, bezog sich auf die Message vorher.
Verfasst: 18.06.2009, 22:02
von domainsnake
Lol, das mit der Toilette ist geil.

Ich sag ja, mir bleibt jetzt nix als das hinzunehmen. Bin auch nur über die Art und Weise mitlerweile angepißt, wegen dem Ausstieg und keine Zeit. Und später bekommt man ne Mail er hat keine Zeit wegen zig neuer Projekte. Wie gesagt war ein eher freundschaftliches Verhältnis. Aber gut is, das Thema ist jetzt durch und das Projekt kommt hoffentlich in kompetentere Hände wie profo angemerkt hat. Eure Antworten haben mir auf jeden Fall den Gang zum Rechtsanwalt erspart. Von daher Danke.
Verfasst: 19.06.2009, 00:44
von mgutt
Sofern der Programmierer nicht selbstständig sein sollte und er ausschließlich für Dich geleistet hat, könnte es durchaus ein Arbeitsverhältnis gewesen sein. Ob das jetzt aber hilft, kann ich nicht bewerten

Verfasst: 19.06.2009, 08:02
von Beloe007
-selbst gelöscht-