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Wenn du pech hast, je nach Seite (kommerziell, shop oder sonst was) handelst du dir eine Abmahnung von Vereinen / Mitbewerbern ein, sofern du die e-mail im Rahmen der Impressumspflicht meinst.Nimm am besten eine Grafik.
Link zu Urteil o.ä.?Anschrift + email-Adressen dürfen nicht durch eine Grafik dargestellt werden; -> Verstoß gegen § 6 S.1 TDG "unmittelbar erreichbar". Gleiches gilt für JavaScript-Popups u.ä.
mit dem "unmittelbar erreichbar" ist aber gemeint, daß der Besucher nicht 10mal klicken muss, um das Impressum zu findenCaterham hat geschrieben:Wenn du pech hast, je nach Seite (kommerziell, shop oder sonst was) handelst du dir eine Abmahnung von Vereinen / Mitbewerbern ein, sofern du die e-mail im Rahmen der Impressumspflicht meinst.Nimm am besten eine Grafik.
Anschrift + email-Adressen dürfen nicht durch eine Grafik dargestellt werden; -> Verstoß gegen § 6 S.1 TDG "unmittelbar erreichbar". Gleiches gilt für JavaScript-Popups u.ä.
Eine Möglichkeit sind HTML-Zeichencodes: https://www.daniel-rehbein.de/zeichencodes.html
Gruß
Robert
na, liest ein bot das denn nun so wie oben dargestellt im eingangs-thread oder nicht ?.....oder liest der es trotzdem?
Quelle: https://www.linksandlaw.info/Impressums ... gaben.htmlNicht genügend ist es, wenn der Link in Form einer Grafik auf die Angaben verweist, weil die Darstellung von Graphiken im Browser deaktiviert sein könnte (Stickelbrock, Barbara, "Impressumspflicht" im Internet - eine kritische Analyse der neueren Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG, GRUR 2004, 111, 114; Woitke, Thomas, Das "Wie" der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873)
Barrierefreiheit?Eine Grafik als Emailadresse ist genauso zumutbar für den User, der ja lesen und schreiben kann.