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Na ja beinahe ^^SEO-Texter hat geschrieben:Mahlzeit, warum wurden meine Textpakete auf den Marktplatz von heute Morgen gelöscht? Impressum war drin gewesen! Und ansonsten nicht gegen die regeln verstosen!
Löl, oki ^^Margin hat geschrieben:Na ja beinahe ^^
Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust ....SEO-Texter hat geschrieben:beiderseitige praktische Taubheit lt. Bescheid.
Ist es ohne Telefonnummer in diesen Fall oki?
https://www.impressumservice.de/?page_id=109§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“
.....Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ...
Ja, so weit ich recherchieren konnte, ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich, wenn "neben der E-Mail-Adresse ein zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg gegeben ist".mano_negra hat geschrieben:das hat mich jetzt wirklich interessiert und anscheinend ist eine telefonnummer gar nicht zwingend erforderlich.
https://www.impressumservice.de/?page_id=109§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“
.....Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ...
Dir geht's aber sonst ganz gut? Oder klingelt es bei Dir irgendwo mal ein bischen? Siehst ja auf den Foto auch ein bischen lustig aus800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können.
Also ich würde mich hüten meinen Schwerbehindertenausweiß auf den Marktplatz in meinen Posting mit zu publizieren ^^Schwede hat geschrieben:Bez. der Eingangsfrage kann man eigentlich nur empfehlen, zwar eine Telefonnummer im Angebot zu nennen; jedoch einen kleinen Vermerk zu schreiben, dass dieser Kommunikationsweg in diesem Falle eben nicht effizient
800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust
und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können
Ich schätze, Du hast noch nicht viele Postings von Andy (800XE) gelesen.SEO-Texter hat geschrieben:Unabhängig davon ist dieser Vorschlag von unseren Freund "800XE" diskriminierend und beleidigend nach dem Gleichstellungsgesetz für Schwerbehinderte.
Ich habe einen Screenhot angefertigt als Beweiß, sofern ich diesen meinen Rechtsanwalt übergeben würde, zwecks Schadensklage wegen Diskriminierung, kann es sehr sehr sehr teuer werden für unseren Freund "800XE"
800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust
und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können
Spruch ist Spruch ob Ernst oder scherzhaft gemeint, unabhängig davon ändert an der Tatsache auch nichts daran, wenn es nur scherzhaft gewesen war!Schwede hat geschrieben:Ich bin mir völlig sicher, dass er Dich keinesfalls diskriminieren wollte, noch Dir sonst in irgendeiner Weise übel mitspielen wollte.